
Geräusche durch Verkehr, Gaststätten, Schulen und Sport sind normal.
Übertreibungen wie rücksichtloser, überflüssiger und schädlicher Lärm
durch Geschrei, Musikanlagen und Prallen von Bällen sind unberechtigt. Beschreibungen gibt es hier, Fotos im Beitrag Die Umweltsau vom Tivoli.
Hinweise: Der Beitrag ist von der Gegenwart bis zum November 2018 angeordnet, damit aktuelle Inhalte am Anfang zu lesen sind. Gesamtüberblicke befinden sich in der Chronik des Tivoliskandals.
Es geht auch anders
Positive Erfahrungen mit der Helen-Keller-Realschule am Tivoli: Der zeitliche Umfang für die Nutzung der Socceranlage in den drei Pausen beträgt insgesamt 55 Minuten. Beim Maximiliansgymnasium waren es 155 Minuten und vor meinen Beschwerden meist mehr als fünf Stunden oder 300 Minuten. Die Realschule verzichtet ganz auf den Außengong.
Nutzungszeiten der Socceranlage
Größte Lärmquelle am Tivoli ist die unrechtmäßige Nutzung des Schwarzbaus der beklagten Socceranlage. Die folgenden Nutzungszeiten sind von Schulreferat und Lokalbaukommission genehmigt worden.
Nutzungszeiten der Schule
Mo – Fr – 1. Pause von 09:40 Uhr bis 10:00 Uhr
Mo – Fr – 2. Pause von 11:30 Uhr bis 11:45 Uhr
Mo – Do – 1. Ganztagsbetreuung von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mo – Do – 2. Ganztagsbetreuung von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Unberechtigte Platznutzung außerhalb der Zeiten für Pausen und Ganztagsbetreuung trotz der Bitte des Schulreferats im zweiten Schulhalbjahr 2021/22
Donnerstag Dienstag Mittwoch Dienstag Mittwoch Freitag Dienstag Dienstag Montag Dienstag Montag Dienstag Donnerstag Mittwoch Donnerstag Donnerstag Montag Mittwoch Donnerstag Mittwoch | 27.01.2022 01.02.2022 02.02.2022 08.02.2022 16.02.2022 25.02.2022 15.03.2022 15.03.2022 04.04.2022 05.04.2022 02.05.2022 03.05.2022 12.05.2022 01.06.2022 07.07.2022 07.07.2022 11.07.2022 13.07.2022 14.07.2022 27.07.2022 | 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr 13:45 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 10:50 Uhr bis 11:25 Uhr 13:05 Uhr bis 13:30 Uhr 14:50 Uhr bis 15:50 Uhr 15:00 Uhr bis 15:15 Uhr 16:30 Uhr bis 16:45 Uhr 15:15 Uhr bis 15:30 Uhr 15:15 Uhr bis 15:30 Uhr 15:15 Uhr bis 15:30 Uhr 15:15 Uhr bis 15:30 Uhr 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr 10:15 Uhr bis 11:15 Uhr 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr 13.35 Uhr bis 14:00 Uhr 15:15 Uhr bis 15:30 Uhr 10:45 Uhr bis 11:25 Uhr 12:30 Uhr bis 13:25 Uhr 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr |
Juli 2022
Die Schule ist bei der Nutzung der Socceranlage zurückhaltend und verzichtet sogar in manchen Pausen darauf. Trotzdem lassen Lehrkräfte weiterhin unberechtigte Platznutzungen zu.
Am Sonntag, dem 24. Juli gegen 19:00 Uhr ist vom Pausenhof lautstarke Musik zu hören. Im Vorbeigehen frage ich eine Gruppe von Jugendlichen nach dem Anlass und der Berechtigung. Sie antworten, dass dies nur ein Test für den Abistreich sei. Ich entgegne, jetzt als Nachbar in der Wohnung meine Ruhe haben zu wollen oder die Polizei zu rufen. Meine Ankündigung war offensichtlich wirksam. Um 20:40 Uhr bespielten aber einige Schüler kurzzeitig die Socceranlage. Es stellt sich die Frage nach dem Wert einer Reifeprüfung, bei der nicht einmal vermittelt worden ist, dass man auf Nachbarn Rücksicht nehmen muss.
Weiter muss nach der Reife einer Schule gefragt werden, die am Folgetag die gesamte Umgebung von 8:30 Uhr bis 10:50 Uhr beschallt. Abiturstreiche sind auch ohne Störungen in den benachbarten Wohnungen möglich.
Am Mittwochabend des 27. Julis wird offensichtlich das Sommerfest der Schule im Außenbereich der Container gefeiert. Diese Veranstaltung sei den Gästen gegönnt. Anwohner sind aber weder informiert noch eingeladen worden. Es stellen sich die folgenden Fragen:
- Wo kommen wir denn hin, wenn alle am Tivoli Verstärkeranlagen im Freien betreiben?
- Ist Lautsprechermusik mit Beschallung der gesamten Umgebung wirklich notwendig?
Eine für die Anwohner am Tivoli sehr schädliche Lärmentwicklung geht von den Betreibern und Gästen der benachbarten, neuen Gaststätte Tivo aus. Beschreibungen hierzu gibt es auf der folgenden neuen Seite: Öffentliche Mitteilungen an das Tivo in der Oettingenstraße 74.
Juni 2022
Zum meteorologischen Sommeranfang terrorisiert die Schule die Anwohnern mit einem einstündigen Lärm von der Socceranlage außerhalb der genehmigten Betriebszeiten:
10:15 Uhr bis 11:15 Uhr. Neu im Juni ist neben dem lauten Ballprallen auch Geschrei im Sinne von übertriebenen Anfeuerungsrufen während der beiden Vormittagspausen. Schüler werden nicht zur Rücksichtnahme angehalten, Lehrkräfte lassen den Lärm zu.
Entwicklungen im Mai 2022
Das Maximiliansgymnasium und die Eigentümer des Grundstücks Oettingenstraße 74 ermöglichen an Abenden, besonders von Freitag bis Sonntag Gästen und Kindern aus dem Umfeld der Betreiber des neuen Gartenrestaurants Tivo die Socceranlage zu nutzen. Das Tor im Zaun um die Anlage ist nämlich nicht versperrt, sondern passierbar.
Für Kinder ist das bestimmt ein attraktiver Spielplatz, den sie mit unbegrenztem Geschrei nutzen. Anwohner werden aber zusätzlich zu Schulzeiten an Abenden, besonders an Wochenenden mit Lärm gestört, der nicht in der Betriebsbescheinigung der Anlage vorgesehen sind. Rechtlich gesehen stellt das eine Ordnungswidrigkeit wegen Lärmbelästigung und des Straftatbestands Hausfriedensbruch dar. Schulreferat und Maximiliansgymnasium haben das Hausrecht und sind mitverantwortlich.
Das Schulreferat zwingt die Anwohner während der Schulzeiten ständig zwei Stunden und 35 Minuten Lärm zu ertragen, bei dem kein erholsamer Schlaf und kein konzentriertes Arbeiten möglich ist. Dieser Zeitraum darf nicht erweitert werden.
Stand im März und April 2022
Was sind das nur für Pädagogen, die sich nicht an Vorgaben halten und erst von einem Anwohner auf eigenes Versagen und Fehlverhalten der Schüler hingewiesen werden müssen?
Die Nutzungszeiten der Socceranlage werden seit März 2022 auf meine Initiative hin weitgehend eingehalten. Schüler übersteigen das verschlossene Tor im Zaun zur Socceranlage nur mehr wenig. Ich war gezwungen, das für Nachbarn gesundheitsschädliche Ballprallen und Geschrei mit Beschwerde-Schreiben auf die genehmigten zwei Stunden und 35 Minuten begrenzen zu lassen.
Insgesamt muss ich mich aber weiterhin gegen die Socceranlage neben den Wohnungen und gegen die Rücksichtslosigkeit der zuständigen Stadtverwaltung und der verantwortlichen Pädagogen wehren.
Am 31. März 2022 sind wieder etwa 20 Schüler zu Beginn der zweiten Pause über das Tor im Zaun zur Socceranlage gestiegen. Das Fehlverhalten ist von den Lehrkräften der Pausenaufsicht nicht gerügt, die Schüler sind nicht zurückbeordert und die Verstöße mit dem Aufschließen des Tors gebilligt worden.
Scheinheiligkeit am Maximiliansgymnasium
Oder muss man von Lügen schreiben? Am 28. Januar 2022 berichtet der Stadtschulrat über ein längeres Telefonat der Stabsstelle Schulsport zehn Tage zuvor mit der Schulleitung. Diese versicherte, sich zusammen mit den Lehrkräften mit Nachdruck um die Einhaltung der vorgesehenen Nutzungszeiten der Socceranlage zu bemühen. Laut Schreiben kann dabei nicht ganz ausgeschlossen werden, dass dennoch Nutzungen durch schulfremde Personen erfolgen. Die unrechtmäßige Nutzung wird somit auf andere geschoben.
In Wirklichkeit bemühten sich die verantwortlichen, sogenannten Pädagogen überhaupt nicht um die Einhaltung der Zeiten durch die eigenen Schüler. Die untenstehenden Übersichten belegen das am ganzen Tivoli unüberhörbare Fehlverhalten. Die Schule duldet nach wie vor, dass Schüler den Zaun vom Schulgelände zur Socceranlage übersteigen und die Anwohner mit Lärm terrorisieren.
Wie sollen die Schüler des Maximiliansgymnasiums lernen, sich an Regeln zu halten und sich rücksichtsvoll, ohne Geschrei in der Öffentlichkeit zu verhalten, wenn sie von Pädagogen angeleitet werden, die so mit der Wahrheit und mit Verhaltensregeln umgehen?
Platznutzung außerhalb der vorgegebenen Zeiten im Präsenzunterricht des ersten Schulhalbjahrs 2021/22
Mit den folgenden Nutzungszeiten hält sich die Containerschule nicht an die Vorgaben des Schulreferats und der beklagten Baugenehmigung. Anwohner werden rücksichtslos gestört. Arbeits- und Ruhephasen in den Wohnungen sind nicht mehr planbar. Nicht die Verursacher, sondern die Verantwortlichen in Schule und Schulreferat sind die Täter.
Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Montag Dienstag Mittwoch Mittwoch Freitag Montag Dienstag Dienstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Freitag Freitag Freitag Montag Dienstag Mittwoch Dienstag Freitag Montag Donnerstag Dienstag Montag Dienstag Freitag Freitag Montag Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Freitag Montag Dienstag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Donnerstag Freitag | 15.09.2021 16.09.2021 16.09.2021 17.09.2021 20.09.2021 21.09.2021 22.09.2021 22.09.2021 24.09.2021 27.09.2021 28.09.2021 28.09.2021 28.09.2021 29.09.2021 30.09.2021 30.09.2021 30.09.2021 30.09.2021 01.10.2021 01.10.2021 01.10.2021 04.10.2021 05.10.2021 06.10.2021 12.10.2021 15.10.2021 25.10.2021 28,10.2021 09.11.2021 15.11.2021 16.11.2021 19.11.2021 26.11.2021 29.11.2021 03.12.2021 06.12.2021 07.12.2021 08,12,2021 09.12.2021 10.12.2021 13.12.2021 14.12.2021 17.12.2021 20.12.2021 21.12.2021 10.01.2022 11.01.2022 12.01.2022 13.01.2022 14.01.2022 17.01.2022 18.01.2022 19.01.2022 20.01.2022 21.01.2022 24.01.2022 25.01.2022 27.01.2022 28.01.2022 | 11:05 Uhr bis 12:00 Uhr 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr 10:40 Uhr bis 11:30 Uhr 10;50 Uhr bis 11:30 Uhr 09:15 Uhr bis 09:30 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 10:00 Uhr bis 10:15 Uhr 10:45 Uhr bis 11:30 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 11:45 Uhr bis 14:00 Uhr 09:20 Uhr bis 09:40 Uhr 10:15 Uhr bis 10:55 Uhr 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 10:40 Uhr bis 11:15 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 13:50 Uhr 13:40 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:40 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 13:40 Uhr 13:20 Uhr bis 13:45 Uhr 13:35 Uhr bis 14:00 Uhr 12:30 Uhr bis 13:45 Uhr 13:40 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:40 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:15 Uhr 13:35 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 13:40 Uhr 13:20 Uhr bis 13:40 Uhr 13:35 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:10 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:25 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 13:50 Uhr 13:20 Uhr bis 13:30 Uhr |
Erziehung am Maximiliansgymnasium
Eltern erziehen Kinder dazu, sich an Regeln und Gebote zu halten. So werden im Normalfall Zeiten eingehalten und Grenzen beachtet. Das Schulgelände des Maximiliansgymnasiums hat zur angrenzenden Socceranlage einen Zaun, ein verschlossenes Tor und ein Schild mit den Nutzungszeiten. Trotzdem gestattet die Schule, dass dieses Tor außerhalb der Zeiträume in großer Anzahl überstiegen wird, um die Socceranlage zu bespielen. Lehrkräfte sehen und hören die Missachtung der Vorgaben, gehen aber nicht dagegen vor. Schüler werden somit zur Nachahmung, Wiederholung und Grenzüberschreitung angeregt.
Bemerken Lehrkräfte der Pausenaufsicht, dass das Tor bereits überstiegen worden ist, schließen sie es auf. Ein Tadel und die Zurückweisung der Schüler war nur in einem Ausnahmefall zu beobachten. Ansonsten war es für Lehrer und Schüler bislang der Normalfall, das verschlossene Tor zu übersteigen. Dieser ungewöhnliche Erziehungsstil des Maximiliansgymnasiums ist wegen der Unglaublichkeit mit Klick auf die Miniaturansicht hier zu sehen.
Auf der Socceranlage werden hemmungsloses Geschrei und lautes Ballprallen gestattet, das jegliche Rücksichtnahme in der Öffentlichkeit vermissen lässt. Besonders störend ist die unrechtmäßige Nutzung zwischen 13:15 Uhr und 14:00 Uhr. Das betrifft die Freizeit von jugendlichen Schülern und nicht die Nachmittagsbetreuung, aber auch die Mittagsruhe in den Wohnungen.
Platznutzung außerhalb der vorgegebenen Zeiten im zweiten Schulhalbjahr 2020/21
Zur Ergänzung und Aktualisierung der Klageschrift wurden dem Verwaltungsgericht München die Zeiten im Wechselunterricht am 2. Juni 2021 und die Zeiten im Präsenzunterricht am 5. August 2021 vorgelegt.
Zeiten im Präsenzunterricht des zweiten Schulhalbjahres 2020/21:
Montag Montag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Montag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag | 07.06.2021 07.06.2021 08.06.2021 09.06.2021 09.06.2021 10.06.2021 11.06.2021 14.06.2021 15.06.2021 16.06.2021 17.06.2021 23.06.2021 23.06.2021 24.06.2021 25.06.2021 30.06.2021 30.06.2021 01.07.2021 02.07.2021 05.07.2021 06.07.2021 07.07.2021 08.07.2021 09.07.2021 12.07.2021 13.07.2021 13.07.2021 14.07.2021 15.07.2021 16.07.2021 19.07.2021 20.07.2021 20.07.2021 21.07.2021 21.07.2021 22.07.2021 23.07.2021 26.07.2021 26.07.2021 27.07.2021 28.07.2021 28.07.2021 29.07.2021 | 10:10 Uhr bis 10:50 Uhr 13:25 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr 13:25 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:00 Uhr bis 13:35 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:35 Uhr bis 14:00 Uhr 13:40 Uhr bis 14:00 Uhr 11:50 Uhr bis 12:25 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 13:55 Uhr 12:45 Uhr bis 14:00 Uhr 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr 13:20 Uhr bis 13:45 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:10 Uhr bis 13:40 Uhr 10:55 Uhr bis 11:30 Uhr 11:20 Uhr bis 11:30 Uhr 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr 10:10 Uhr bis 11:10 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 15:45 Uhr bis 18:00 Uhr 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr 09:25 Uhr bis 09:40 Uhr 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 12:50 Uhr bis 14:00 Uhr 09.00 Uhr bis 09.40 Uhr 10:10 Uhr bis 13:00 Uhr 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr 09:20 Uhr bis 09:35 Uhr |
Die Häufigkeit und der große Umfang der Platznutzung fallen auf, obwohl in der Öffentlichkeit Lernrückstände beklagt werden. Wie schon im Wechselunterricht erfolgt die Nutzung oft in der Freizeit nach dem Unterricht zwischen 13:15 Uhr und 14:00 Uhr. Schüler, die nicht am Nachmittag betreut werden, steigen über den Zaun. Anwohner werden in der Mittagsruhe gestört.
Zeiten im Wechselunterricht des zweiten Schulhalbjahres 2020/21:
Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Donnerstag Dienstag Mittwoch Dienstag Mittwoch Mittwoch Freitag Montag Montag Dienstag Dienstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Freitag Freitag | 16.03.2021 17.03.2021 17.03.2021 18.03.2021 19.03.2021 22.03.2021 23.03.2021 25.03.2021 13.04.2021 14.04.2021 11.05.2021 12.05.2021 12.05.2021 14.05.2021 17.05.2021 17.05.2021 18.05.2021 18.05.2021 20.05.2021 20.05.2021 20.05.2021 21.05.2021 21.05.2021 | 10:15 Uhr bis 11:05 Uhr 12:00 Uhr bis 12:40 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 10:10 Uhr bis 11:25 Uhr 13:15 Uhr bis 15:20 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 13:45 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 16:30 Uhr bis 16:50 Uhr 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr 08:45 Uhr bis 09:40 Uhr 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr 19:20 Uhr bis 11.15 Uhr 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr 12:00 Uhr bis 12:25 Uhr 13:20 Uhr bis 14:00 Uhr 10:50 Uhr bis 11:20 Uhr 12:15 Uhr bis 12:40 Uhr |
Die Platznutzung erfolgt fast gänzlich ohne Beaufsichtigung und Mindestabstand. Häufig kommt es zu Körperkontakten und Ballberührungen. Auffallend ist – wie schon vor den Weihnachtsferien – die Nutzung in der Freizeit nach dem Unterricht zwischen 13:15 Uhr und 14:00 Uhr. Dieser Zeitraum betrifft nicht die Nachmittagsbetreuung und ist für die Mittagsruhe der Anwohner besonders störend.
Während und nach der Unterrichtszeit übersteigen Schüler mit Billigung der Schule das verschlossene Zauntor zur Socceranlage. Die Schule betreibt keine wirksamen Verbote und gestattet, dass der Zaun überstiegen und die Socceranlage außerhalb der genehmigten Zeiten genutzt wird.
Corona-Partys und Bolzen auf der Socceranlage außerhalb der Schulzeiten
Freitag Sonntag Dienstag Dienstag Sonntag Donnerstag Mittwoch Sonntag Samstag Samstag | 19.03.2021 21.03.2021 30.03.2021 20.04.2021 02.05.2021 06.05.2021 25.08.2021 19.09.2021 02.10.2021 09.10.2021 | 15:40 Uhr bis 16:10 Uhr 15:00 Uhr bis 15:15 Uhr 14:40 Uhr bis 15:20 Uhr 17:55 Uhr bis 18:15 Uhr 12:55 Uhr bis 14:15 Uhr 18:05 Uhr bis 18:30 Uhr 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr 15:45 Uhr bis 16:35 Uhr 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr 18:05 Uhr bis 18:50 Uhr |
Weder die nutzende Schule noch Personen der Öffentlichkeit halten sich an die Betriebszeiten in der Baugenehmigung der Socceranlage. Jugendliche und junge Erwachsene beachten keine Schilder und übersteigen niedergetretene oder leicht überwindbare Zaunteile. Die außerunterrichtlichen Nutzungszeiten an Abenden, Wochenenden und in Ferien sind nur kurz, weil sie durch Polizeieinsätze wegen Lärmschutz, Infektionsschutz und Hausfriedensbruchs beendet wurden.
Bauherr und Schule sorgen nicht dafür, dass die Socceranlage unberechtigt genutzt wird. Der Bauherr verhindert den Zutritt nicht durch geeignete Zäune oder repariert defekte nicht. Außerhalb der Schulzeiten lädt der niedergetretene Zaun neben dem linken Parkplatztor zum Übersteigen und zur Platznutzung ein. Schulangehörige sehen die Zaunlücke immer dann, wenn sie auf den Parkplatz fahren, unternehmen aber nichts.
Die Socceranlage ist noch immer ein städtischer Schwarzbau, der von der Containerschule ohne Genehmigung und Abstand bespielt wird. Jetzt kommt die maskenlose Freizeitnutzung für Corona-Partys dazu. Dabei gilt: Wer ein Grundstück unbefugt betritt, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
- Ein hier verlinktes Fotoalbum und ein Video vom Freitag, den 19.03.2021 sollen über Infektionsgefahren informieren, die von der Socceranlage ausgehen.
- Am Sonntagnachmittag, den 21. März 2021 belegt ein zweites Video die störende, unberechtigte und gefährliche Nutzung.
- In den Osterferien am Dienstag, den 30.03.2021, stören drei Jugendliche (Fotoalbum) mit sinnlosen, kräftigen Ballschüssen, die besonders laute Prallgeräusche an der Umrandung erzeugen, die gesamte Umgebung.
- Während der Schulschließung nach den Osterferien beschallen zwei junge Männer am Dienstag, den 20.04.2021, die Wohnumgebung mit kräftigem Ballprallen (Fotoalbum) . Die Verursacher sind offensichtlich dem Kreis der neuen Zwischennutzer des Betriebsgebäudes der Tennisanlage zuzuordnen, weil sie die Anlage mit Zaun Übersteigen und durch das Tor in der Oettingenstraße 74 verlassen haben. Es wird sich zeigen, ob die Vorgaben für eine Zwischennutzung erfüllt werden. Das Betriebsgebäude befindet sich nämlich auf einer Allgemeinen Grünanlage und ist für die Sondernutzung Sportanlage bestimmt.
- Am Sonntag, den 2. Mai 2021 stört ein Jugendlicher (Fotoalbum) über eine Stunde mit ständigen Ballschüssen gegen die Umrandung die Mittagsruhe der Anwohner und die gesamte Umgebung.
- Vier Jugendliche (Fotoalbum) steigen am Donnerstagabend den 6. Mai 2021 über über den Zaun und terrorisieren den Tivoli mit Ballerlärm und Geschrei.
Klage gegen die Baugenehmigung
Die Stadtverwaltung hat die Socceranlage auf dem Grundstück der Tennisanlage Tivoli vom Schulreferat schwarz bauen und vom Planungsreferat ohne staatliche Aufsicht genehmigen lassen.
Gegen die illegale Nutzung und die Sich-Selbst-Genehmigung muss die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht folgen.
Außengong für Abschlussklassen und Wechselunterricht
Die rücksichtslose, unsinnige und unverschämte Störung der Anwohner erfolgt wieder seit 1. Februar 2021 um 9:40 Uhr, 9:55 Uhr und 10:00 Uhr trotz menschenleerem Außengelände. Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen müssen sich über eine solche Bevormundung und Unterstellung von Unpünktlichkeit und Unreife schämen. Ab 12. April 2021 ertönt nur mehr ein Gong um 10:45 Uhr, ab 19. April 2021 kommt die Störung der Anwohner um 13:15 Uhr hinzu. Letztere ist eine besondere Gemeinheit, weil sie während der Mittagsruhe in den Wohnungen erfolgt. Sogar am schulfreien Himmelfahrtstag ertönt der idiotische Gong.
Schulschließung am 15. Dezember 2020
Die Gefährdung mit der Dauer-Corona-Party auf der Socceranlage ist um 16:30 Uhr beendet. Am letzten Schultag mussten die Lehrkräfte aber einsehen, gegen die Übermacht der Schüler nicht anzukommen. Die Nutzung des Platzes wurde in den zwei Pausen und in der Freizeit zwischen 13:15 Uhr und 16:30 Uhr wieder zugelassen. Offensichtlich waren der Schule und der Ganztagsbetreuung die Risiken im Blick auf die Schließung egal.
Nutzungsverbot am 14. Dezember 2020
Wahrscheinlich wegen der bevorstehenden harten Beschränkungen, die am Vortag von der Bundesregierung beschlossen wurden, nahm ein Lehrer in der ersten Pause den Ball an sich, verwies die Schüler aber nicht von der Anlage. In der zweiten Pause wollte eine Lehrerin die Schüler vom Platz verweisen, hatte aber nicht so viel Autorität und blieb erfolglos. Erst an diesem vierten Unterrichtstag nach der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern wird wenigstens das riskante Ballspiel verhindert. Lehrkräfte gestehen damit die Gefährdung ein. Am Nachmittag war die Gefahr aber offensichtlich vorüber. Die Socceranlage wurde wie bei der Ganztagsbetreuung üblich genutzt. Das Virus kann aber nicht zwischen Vormittag und Nachmittag oder Unterrichtspausen und Ganztagsbetreuung unterscheiden.
Um solche Vorgänge zu beobachten, muss man nicht mit dem Fernglas am Fenster stehen, weil der Platz nur etwa 50 Meter von den Wohnungen entfernt ist. Anwohner, die sich im Fensterbereich aufhalten, werden auf alle Wahrnehmungen wegen des beginnenden Lärms hingewiesen. Insgesamt erfolgt die Nutzung der Socceranlage mit Maske, mit heruntergezogener Maske, aber auch ohne Maske.
Katastrophenfall seit 9. Dezember 2020
Nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern ist die Benutzung aller Sportstätten in den öffentlichen Grünanlagen wie Bolzplätze untersagt. Spielplätze für Kinder sind aber in Begleitung von Erwachsenen weiterhin geöffnet. Die Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Für die Nutzung der sonstigen öffentlichen Grünanlagen gelten die Maßgaben der Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen gemäß der oben genannten Verordnung.
Jetzt ist der Pausenhof einer Schule keine Sportstätte in einer öffentlichen Grünanlage. Das weiß aber das Virus nicht. Die verantwortlichen Lehrkräfte müssten jedoch wissen, dass das Virus nicht zwischen öffentlichen und schulischen Sportstätten unterscheidet. Die Infektionsgefahren nehmen katastrophale Ausmaße an. In Bayern gilt der Katastrophenfall, und diese Schule macht so weiter wie bisher. Auf der Socceranlage gibt es Körperkontakte und keinen Abstand. Private Soccerplätze müssen schließen. Dieser schulische Platz darf weiterhin genutzt werden.
Die Untätigkeit der Schule lässt einige Schlüsse zu:
- Lehrkräfte erfüllen ihre Schutz- und Aufsichtspflichten nicht und missbrauchen das Vertrauen der Schülerschaft.
- Die Schülerschaft wird nicht ausreichend über die Gefährdung informiert.
- Den Eltern ist die gefährliche Nutzung der Socceranlage ohne Abstand nicht bekannt.
- Mit der Anlagennutzung wird die Schule zum Pandemietreiber und macht sich schuldig, wenn sich Jugendliche zu Corona-Partys treffen, weil sie es von der Schule so gewohnt sind.
- Die Schule hat seit Monaten mit Nachdruck auf die Schließung hingearbeitet und Schüler als Versuchskaninchen benutzt, ob Infektionen bei Mannschaftssport ohne Abstand möglich sind.
Vermutlich beruft sich die Schule auf einen ungenügenden Rahmenhygieneplan, der im Bereich der schulischen Sport- und Bewegungsangebote wenig konkret ist. Der Plan enthält nur Soll-Bestimmung im Bereich der Vermeidung von körperlichen Kontakten und beinhaltet keine Aussagen zum Mannschaftssport.
Ordnungswidrigkeiten seit dem 9. November 2020
Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020
Vorschriften mit Geltung vom 2.11.2020 bis 30.11.2020
§ 10 Sport
(1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.
(3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten […] ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] 7. entgegen § 10 Abs. 1 oder 2 Sport betreibt, entgegen § 10 Abs. 2 Nr. 1 Zuschauer zulässt, entgegen § 10 Abs. 3 Sporthallen, Sportplätze, andere Sportstätten […] betreibt oder nutzt […]
Das Maximiliansgymnasium erlaubt seit 9. November 2020 eine Mannschaftssportart und nutzt mit dem Fußball-Kleinfeld oder Soccer-Five-Platz vorsätzlich und fahrlässig einen Sportplatz trotz Untersagung, Ordnungswidrigkeit und Bußgeldvorschriften.
Dabei handelt es sich nicht um individuelle Bewegungen mit Ball auf einem Pausenhof, sondern um Ansammlungen und gemeinschaftliche, nicht beschränkte Kontakte auf einem Sportplatz. Mindestabstand und Vermeidung von Körperkontakt werden bei Stellungsspiel, Laufwegen und Ballkämpfen nicht eingehalten.
Gesamtsituation
Zur gegenwärtigen Situation teile ich folgende Tatsachen mit:
- Von der Schule gehen Infektionsgefahren für das Schulumfeld und die Allgemeinheit aus, weil Mindestabstand und Kontaktbeschränkung außerhalb der Container nicht eingehalten werden. Die Schule lässt den Kontaktsport Fußball in Pausen und Ganztagsbetreuung zu. Sie verstößt damit gegen Infektionsschutz und Fürsorgepflicht.
- Schule und Schulreferat brechen mit der schulischen Nutzung des Soccer-Five Platzes und Grundstücks im Außenbereich geltendes Recht.
- Lärmstörungen erfolgen ohne den Mindestabstand zu Wohnungen und ohne Lärmschutzmaßnahmen.
- Wegen Platzverweisen bei Störungen mit Geschrei und Ballknallen in Unterrichts- und Veranstaltungszeiten weiß die Schule um den gesundheitsschädlichen Lärm für die Anwohner, unternimmt aber nichts.
- Ich werde in meiner Freiheit und Gesundheit eingeschränkt und gezwungen, mich sachlich und rechtlich begründet gegen Lärmstörungen zu wehren.
In Verbindung mit diesen Tatsachen komme ich zu folgenden Meinungen:
- Die Schule nimmt meine sachlichen Vorhaltungen hin, weil sie wahr sind und somit keine Rechtfertigung und Verteidigung möglich sind.
- Die hier vorgetragenen Tatsachen und Folgerungen werden von der Stadtverwaltung ebenfalls als wahr und berechtigt angesehen.
- Das Schulreferat hat mit der ursprünglichen Planung der Containeranlage die Öffentlichkeit getäuscht, weil schrittweise Erweiterungen erfolgt sind und von Anfang an eine Verlängerung über die sechs Jahre mit dem Ende des Septembers 2021 geplant war.
- Wegen der unberechtigten Grundstücksnutzung können die für diese Tatsachen verantwortlichen, beamteten und vereidigten Personen in der Angelegenheit als Rechtsbrecher bezeichnet werden: Schulleiter, Leitung des Schulreferats, Oberbürgermeister als Verwaltungsleiter.
- Schule und Eltern müssen sich über die folgenden Machenschaften schämen: Anonymes und Kriminelles beschämen Eltern und Schulen.
Gegenwärtig ist es nicht empfehlenswert, Kinder und Jugendliche auf dieser als humanistisch bezeichneten Schule anzumelden sowie erziehen, unterrichten, bilden und betreuen zu lassen, weil zum humanistischen Bildungsideal neben den klassischen Sprachen eine umfassende Menschenbildung gehört, die scheinbar nicht vermittelt wird.
Zu den vorgetragenen Tatsachen und Meinungen gehören die folgenden Bedingungen:
- Wenn die Münchner Stadtverwaltung in diesem Beitrag Behauptung falscher Tatsachen und Beleidigungen feststellen würde, dann würde sie mit juristischen Mitteln die Veröffentlichung meiner Vorhaltungen verhindern. Verwaltung und Politik rechnen jedoch damit, dass der Klageweg für Bürger wegen Anwalts- und Gerichtskosten finanziell risikoreich und wahrscheinlich abschreckend oder nicht möglich ist.
- Wenn Lehrkräfte des Maximiliansgymnasiums meine offenen Briefe der Schülerschaft als Beispiel für Hass und Hetze im Internet hinstellen, dann empfehle ich Schülerinnen und Schülern, sich eigene Meinungen über die Sachlichkeit zu bilden. Erwachsene sind verantwortlich für Lärm, Rücksichtlosigkeit, Fehlverhalten und Gefährdung von Kindern und Jugendlichen.
- Wenn weitere Anwohner der Theodorparkstraße ihre Meinung nicht öffentlich mitteilen, sind sie trotzdem betroffen und stimmen mir zu. Sie leiden ebenfalls unter dem Lärm, der von der illegalen Grundstücksnutzung ausgeht, können oder wollen sich aber nicht schriftlich äußern. Manche sind während Schul- und Betreuungszeiten am Arbeitsplatz und nicht in der Wohnung. Eine dritte Möglichkeit ist der Glaube an das von der Stadtverwaltung festgelegte Ende des Interims im September 2021.
Insgesamt sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schule und Schulreferat in der gegenwärtigen Situation verantwortlich für Rechtsbruch, Umweltverschmutzung, Infektionsgefährdung und Täuschungsbetrug.
Schuljahr 2020/21 bis zu den Herbstferien
Die Schule befindet sich fast vollständig im Präsenzunterricht und hält sich mit Ausnahme des 2. Oktober 2020 von 12:30 Uhr bis 13:10 Uhr und des 26. Oktober von 10:05 Uhr bis 10:35 Uhr an die Vorgaben des Schulreferats zum Soccer-Five-Platz mit Schreiben vom 17.02.2020:
„Für die Nutzung des Soccer-Five Platzes wurden feste Betriebszeiten mit der Schule festgelegt. Eine Nutzung darf nur in den Pausen und während der Ganztagsbetreuung erfolgen. Eine Nutzung ist zudem auf die Schulzeiten beschränkt.“
Diese Festlegung bewirkt mit den zwei vormittäglichen Pausen bis zu einer Stunde und mit der Ganztagsbetreuung bis zu drei Stunden Lärmstörungen in den Wohnungen an der Theodorparkstraße. Die vier Stunden werden natürlich nur bei Aufenthalt in der Wohnung und an Schultagen wahrgenommen. Es sind aber vier Stunden Lärm, der vor dem September 2019 in diesem Umfang nicht zu hören war. Ein Überhören wie bei anderen Umgebungsgeräuschen ist nicht möglich.
Sogar die Schule wird von diesem Lärm gestört. Am 9. Oktober 2020 während der Unterrichtszeit zwischen 11:55 Uhr und 12.00 Uhr bolzten mehrere Schüler lautstark auf dem Platz. Der Lärm war aber für den Unterrichtsbetrieb so störend, dass zwei Erwachsene die Verursacher nach ein Paar Minuten vom Platz verwiesen.
Dies zeigt die Doppelmoral der Schule. Selbst lässt sie sich nicht stören, aber gegenüber den Nachbarn wird der Lärm nicht unterbunden, z. B. mit Verbot des Geschreis, Entfernung der Umrandung, Polsterung der Tore, Verwendung von leisen Bällen.
Sicherlich belegt die Schule bei der Ganztagsbetreuung Containerräume, die nicht auf der Seite des Bolzplatzes liegen, damit der Lärm nicht zu hören ist. Die schulische Nutzung des Grundstücks erfolgt nach wie vor ohne Genehmigung. Das Soccerfeld ist immer noch ein Schwarzbau.
Zwischen dem nichtgenehmigten und dem Container-Grundstück ist ein Zaun mit Toren und Pflaster errichtet worden. Diese Bauarbeiten sind bemerkenswert, weil doch die Baugenehmigung für die Interimscontainer im September 2021 endet – also in zehn Monaten.
An allen Schultagen ertönt weiterhin der störende, unsinnige und idiotische Außengong um 10:45 Uhr, obwohl auf dem Containergelände und in der gesamten Umgebung keine Schüler zu sehen sind. Selbständigkeit, Pünktlichkeit und Disziplin der Schülerschaft sind aber offenbar so gesunken, dass in der Woche vor den Herbstferien wieder um 9:40 Uhr, 9:55 Uhr und 10:00 Uhr in die Umgebung gegongt werden musste, obwohl man vorher sogar den Innengong in den Wohnungen hören konnte.
Nutzung des nicht genehmigten Grundstücks in den Pausen und in der Ganztagsbetreuung
Viereinhalb Schuljahre haben zwei Schulen für Pausen und Ganztagsbetreuung nur das genehmigte Grundstück genutzt. In der zweiten Hälfte des Schuljahr 2019/20 erfolgten Pausen und Präsenzunterricht coronabedingt zu unterschiedlichen Zeiten. Der Aufenthalt von Schülern wurde auf das nichtgenehmigte Grundstück ausgeweitet. Dieses wird im Schuljahr 2020/21 während der Pausen und der Ganztagsbetreuung durchgehend beansprucht, obwohl keine Genehmigung für die schulische Nutzung vorliegt.
Die Schule hat den Pausenhof unberechtigt erweitert. Folgen sind erheblicher, gesundheitsschädlicher Lärm und Ruhestörungen für die Anwohner in der Theodorparkstraße.
Diese Nutzung widerspricht dem Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 29.01.2014. Dort wurde das Grundstück an der Oettingenstr. 74/Tivoli als Auslagerungsstandort für die Interimsanlage festgelegt:
„Es ist geplant, das Interimsgebäude in L-Form mit Ausrichtung zur Tivolistraße und zur Theodorparkstraße zu errichten. Auf Seite der Tivolistraße kann der Schall einseitig über die nicht bebaute Fläche des Englischen Gartens entweichen. Die Ansicht, dass für die Anwohner durch das Interimsgebäude eine unzumutbare Geräuschbelästigung durch zurückgeworfenen Schall auf der Theodorparkstraße entstehen würde, kann nicht geteilt werden. Die Planungen sehen vor, die Interimsanlage nicht direkt an der Straße zu errichten, so dass die kompletten Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen. Zwischen der Wohnbebauung auf der Seite des Eisbaches und dem geplanten Interimsgebäude liegt ein Abstand von ca. 45 bis 53 Metern.“
Durch die illegale Grundstücknutzung außerhalb dieser L-Form entsteht aber eine unzumutbare Geräuschbelästigung wegen des Lärms aus der Hauptwindrichtung auf die Wohnungen an der Theodorparkstraße. Bäume haben mit und ohne Laub gegen das leibeskräftige, ungehemmte Schreien, Brüllen und Kreischen von Fünft- bis Siebtklässlern und gegen das Knallen des Balls von der Umrandung keine lärmmindernde Wirkung.
Die jetzige Nutzung steht im Widerspruch zu Vorgaben für den Stadtratsbeschluss vom 29.01.2014, in dem das Grundstück an der Oettingenstr. 74/Tivoli als Auslagerungsstandort für die Interimsanlage festgelegt worden ist.
Der Standortbeschluss und die nachfolgenden Baugenehmigungen sind damit fragwürdig, wenn nicht unwirksam geworden.
Heute wären Lärmschutzwände die mindeste Voraussetzung für eine schulische Grundstücksnutzung, deren Genehmigung aber aus den folgenden Gründen nicht möglich ist:
- Der illegale Soccer-Five-Platz befindet sich nicht außerhalb des in der Sportanlagenlärmschutzverordnung vorgeschriebenen Abstands von 85 Metern zu den Wohnungen – siehe oben: weniger als “45 bis 53 Meter” wegen der Lage auf dem Nachbargrundstück.
- Das Grundstück liegt im Außenbereich, in dem keine schulische Nutzung rechtlich möglich ist.
Eine coronabedingte Aufteilung der Schülerschaft auf das legale und illegale Grundstück wäre ein unzutreffender Vorwand, weil massenhaftes Toben mit Körperberührungen auf dem kleinen, umrandeten Platz Infektionsgefahren sogar verstärkt. Außerdem erfolgt die Aufteilung nicht durchgängig.
Schaut man auf das jetzt sehr nahe Pausengeschehen mit Geschrei, Herumtoben und Ballknallen, kann der Eindruck entstehen, das Maximiliansgymnasium am Tivoli will eine erneute Schließung absichtlich herbeiführen.
Wenn in Pausen und bei der Ganztagsbetreuung das nicht genehmigte Grundstück genutzt wird, schützen nicht wie vorher Container die Anwohner vor dem Lärm. Masken werden zwar getragen, aber Abstände nicht eingehalten. Davon gehen natürlich Infektionsgefahren für das Schulumfeld und die Allgemeinheit aus.
Infektionen, Gefährdungen und Lärm im beginnenden Schuljahr 2020/21
TZ München Online, Update vom 13. September, 20.09 Uhr: “In München kam der 7-Tage-Inzidenzwert der kritischen Marke von 50 sehr nahe … Auch an einigen Schulen gibt es neue Corona-Fälle, beispielsweise zwei am Maximiliansgymnasium.”
Wahrnehmung bei Fensterblicken am 14. September, 15:00 Uhr: Auf dem Fußball-Kleinfeld sind Schülerinnen und Schüler zu sehen, die gegen Masken- und Abstandspflichten verstoßen.
Vermutlich gibt es weiterhin Infektionsgefährdungen durch die nicht genehmigte schulische Nutzung des Grundstücks mit dem Soccerfeld-Schwarzbau. Abstände werden missachtet, weil man staatlich verpflichtete Kinder und Jugendliche um Bälle kämpfen lässt. Kontaktloses Ballspiel ist wegen der beengten Verhältnisse durch die Platzumrandung nicht möglich. Ballknallen und Geschrei werden von der Schule nicht verhindert.
Unberechtigte Platznutzung während der Sommerferien 2020 mit Polizeiverweis
Am Samstag, 1. August 2020 von 13:30 Uhr bis zum Eintreffen der Polizei um 14:10 Uhr
Platznutzung nach den Pfingstferien 2020 und rechtliche Bestimmungen
Zur Nutzung des Soccerfelds weist die Schulleitung mit acht Schildern am Bauzaun, Innen- und Außenzaun auf rechtliche Bestimmungen hin. Die ausschließliche Nutzung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, ein Zutrittsverbot und die Bitte um Beachtung werden mitgeteilt. Der Lärmterror erfolgt aber mit wie vor Corona auch während der vormittäglichen Unterrichtszeit. Vermutlich wird auf der Socceranlage bei ausfallendem Unterricht ohne Aufsicht gebolzt.
Die auf den Schildern beinhalteten rechtlichen Bestimmungen werden von der Schule selbst nicht befolgt, weil der Platz innerhalb der Zeiten des regulären Schulunterrichts genutzt wird. Der Betreuungsablauf der Offenen Ganztagsschule beginnt laut Schulhomepage erst um 13:15 Uhr oder 14:00 Uhr.
Während der Unterrichts- und Betreuungszeiten werden Schülerinnen und Schüler auf dem Platz mit Infektionen gefährdet, weil die Schule beim Bolzen keine Masken und Mindestabstände verlangt. Hier verantworten Schulleitung und Kultusministerium Schulpflicht ohne Infektionsschutz.
Darüber hinaus nutzt die Schule mit dem Fußballplatz aus rechtlicher Sicht seit September 2019 immer noch einen Schwarzbau, der mit einem Bauzaun vom Containergrundstück abgegrenzt ist. Das Außenbereichsgrundstück mit dem Soccerfeld ist nicht für die schulische Nutzung genehmigt worden.
Insgesamt zeigen sich im Umgang mit rechtlichen Bestimmungen fragwürdige Rechtsverständnisse und Rechtsbrüche der Schule, der zuständigen Teile der Stadtverwaltung und des verantwortlichen Oberbürgermeisters.
Platznutzung mit Lärmterror und Infektionsgefährdung nach den Pfingstferien 2020 und während der Unterrichtszeiten
Nach den Pfingstferien 2020 am Montag, den 15. Juni 2020 wird wieder ab 11:17 Uhr ohne Masken und Abstand, aber mit Ballknallen und Geschrei gebolzt. Vormittags arbeite ich am Schreibtisch und werde bei geschlossenen Fenstern zum Ertragen der Störung gezwungen. Wegen der coronabedingten Ausnahmesituation versuche ich den Lärm während der Unterrichtszeit bis zum Beginn der Sommerferien zu ertragen und notiere mir die Dauer für spätere Vorgehensweisen.
Mittwoch Dienstag Montag. Donnerstag Mittwoch Montag. Freitag Donnerstag Mittwoch Dienstag. Freitag Donnerstag Mittwoch. Donnerstag Mittwoch Montag | 22.07.2020 21.07.2020 20.07.2020 16.07.2020 15.07.2020 13.07.2020 10.07.2020 09.07.2020 08.07.2020 07.07.2020 03.07.2020 02.07.2020 01.07.2020 25.06.2020 24.06.2020 22.06.2020 | 09:35 Uhr bis 11:25 Uhr 11:05 Uhr bis 11:25 Uhr 10:20 Uhr bis 11:25 Uhr 10:55 Uhr bis 11:30 Uhr 10:40 Uhr bis 12:20 Uhr 11:05 Uhr bis 11:30 Uhr 10:50 Uhr bis 11:25 Uhr 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr 08:45 Uhr bis 11:25 Uhr 10:50 Uhr bis 11:40 Uhr 10:45 Uhr bis 11:30 Uhr 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr 10:50 Uhr bis 11:30 Uhr 10:30 Uhr bis 13:10 Uhr 10:25 Uhr bis 12:45 Uhr |
Fragwürdiges Schulfest am Freitag, den 17. Juli 2020
Anwohner am Tivoli gönnen den Containernutzern der Schwabinger Schule außerunterrichtliche Aktivitäten wie Feste – vielleicht sogar, wenn diese im Sinne des Infektionsschutzes fragwürdig oder nicht zulässig sind. Wenn aber das Maximiliansgymnasium während der Unterrichtszeit von 11:15 Uhr bis 12:15 Uhr eine Veranstaltung im Freien mit hoher Verstärkung von Sprache und Konservenmusik-Schnipsel durchführt, dann würde es der Anstand gebieten, Nachbarn darüber zu informieren und um Verständnis zu bitten, z. B. im Internet. Alles andere ist Rückständigkeit, Rücksichtslosigkeit, ungerechtfertigte Beschallung des gesamten Tivoli, Lärmstörung der Anwohner und sicherlich nicht im Geist des Humanismus.
Vorhaltungen, Feststellungen und Erkenntnisse
Mitteilungen an das Maximiliansgymnasium zu senden, musste ich aufgeben, weil ich beim zweiten Mal keine Antwort bekommen hatte. Deshalb veröffentliche ich hier als Anwohner meine Wahrnehmungen zu den folgenden Verstößen, Gefährdungen, Pflichtverletzungen und Umweltverschmutzungen im Verantwortungsbereich der Schule:
- Lärmschutzverstöße durch Gong und Geschrei außerhalb der Container
- Bolzgeschrei und Ballknallen auf der Socceranlage
- Infektionsschutzverstöße auf dem Soccerfeld mit Verletzung von Fürsorge- und Aufsichtspflichten der Lehrkräfte
- Infektionsgefährdung durch fehlende Masken und Abstände
- Unberechtigte Nutzung des nicht genehmigten Schwarzbaus
- Bestimmungswidrige Feldnutzung außerhalb der Ganztagsbetreuung
- Duldung der Feldnutzung und damit des Lärmterrors außerhalb der Schulzeiten
- Ganzjährige Lichtverschmutzung im Erweiterungsbau
- Überflüssige Lichtbelästigung von Natur und Anwohnern
Da die Schule diese Vorhaltungen nicht zurückweist und keine Stellung nimmt, werden sie als zutreffend hingenommen. Ich verzichte auf öffentliche Fotonachweise. Schüler haben keine Schuld, weil ihnen Lehrkräfte nicht den Weg weisen.
Infektionsgefährdung durch Missachtung der Masken- und Abstandspflichten
Die Schule scheint den Standpunkt zu vertreten, dass das Soccerfeld nicht zum Schulgelände gehört. Am 26. und 27. Mai wird ab 14:20 Uhr wieder ohne Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung gebolzt.
Kinder und Jugendliche werden vom Staat in die Schule verpflichtet. Die staatlichen Lehrkräfte des Maximiliansgymnasiums sorgen aber nicht für die Einhaltung des staatlichen Hygieneplans: “Außerhalb des Unterrichts (auf sog. Begegnungsflächen, d.h. den Fluren, Gängen, Toiletten, in den Pausen sowie zu Unterrichtsbeginn und –ende) sind alle in der Schule Tätigen, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher angehalten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.”
Alle werden gezwungen, bei Begegnungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in der Gastronomie Masken zu tragen und Abstände zu halten. Lehrer und Eltern dieser Schule haben aber offensichtlich nichts dagegen, dass sich mögliche Viren auf dem Soccerfeld austoben dürfen.
In Vormittagspausen am 18. und 19. Mai waren noch Schüler mit Masken auf dem Soccerfeld zu sehen. Am Nachmittag des 20. Mai 2020 wurde ohne Masken gebolzt, obwohl alle Schulangehörigen gemäß Hygieneplan außerhalb des Unterrichts und in Ganztagsangeboten dazu angehalten sind. Nach 14:00 Uhr versammelten sich auf dem Bürgersteig der Oettingenstraße mehr als 20 Schülerinnen und Schüler mit Lautsprechermusik, Flaschenbier und Zigaretten im Sinne einer Party ohne Mindestabstand. Passanten mussten aus Abstands-, Anstands- und Platzgründen auf die Straße ausweichen.
War das außerhalb der humanistischen, schulischen Verantwortungsbereiche oder hat das Maximiliansgymnasium versagt? Die Container am Tivoli mussten als eine der ersten Schulen in Bayern zugesperrt werden. Mit diesen neuen Gefährdungen wird eine Wiederholung angestrebt.
Allgemeinverstöße, Infektionsgefährdung und Außengong nach der Coronaschließung
Der Bolzplatz wird an den Nachmittagen des 5., 12. und 14. Mai 2020 bei nicht stattfindender Ganztagsbetreuung trotz Ausgangsbeschränkung und Abstandsregeln, ohne Mund-Nasen-Bedeckung und Aufsicht genutzt. Bolzen ohne Infektionsschutz gefährdet nicht nur Schulangehörige.
In der ersten Woche nach der Schulöffnung war noch keine Gong zu hören. Der Außengong stört seit 27. April 2020 um 10:45 Uhr wieder die Anwohner, obwohl in den Containern nur Unterricht für Abschlussklassen möglich ist. Die Verantwortlichen schämen sich sogar nicht, in der Coronakrise und an den schulfreien Feiertagen 1. Mai und Christi Himmelfahrt zu gongen.
Am Donnerstag, den 23. April 2020 um 18:00 Uhr, steigen Jugendliche zum Bolzen über die niedergetretene Zaunlücke links vom Parkplatztor und klettern über die Zauntür auf das Gelände mit dem Soccerfeld. Sie werden durch einen Polizeieinsatz von der Anlage verwiesen. Stadtverwaltung und Schule haben den Minderjährigen diesen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung während der Corona-Ausgangsbeschränkung möglich gemacht. Nicht Jugendliche, sondern Erwachsene sind verantwortlich und schuldig.
Coronaschließung
Die coronabedingte Schließung des Maximiliansgymnasium erfolgte bereits am Montag, den 9. März 2020, eine Woche vor der allgemeinen Schulschließung. Diese endete nach den Osterferien am 19. April 2020.
Den Anwohnern wurde wieder ins Bewusstsein geführt, wie ruhig es früher am Tivoli war. In den Wohnungen konnte man sich die Zeit einteilen, ohne die Lautstärke des Schulbetriebs berücksichtigen zu müssen. Eine kurze Schlaf- oder Entspannungspause war jederzeit möglich, Verkehr und Tennisbälle konnte man im Gegensatz zu Gong, Schrei- und Bolzlärm überhören.
Neben diesen Rücksichtslosigkeiten und dem Versagen zeigen Schule und Stadtverwaltung auch Verantwortungslosigkeit am Tivoli. Ein leicht überwindbarer Zaun und offene oder unverschlossene Tore verhindern keine missbräuchliche Nutzung der Socceranlage. Folgen sind wiederum Geschrei, Ballknallen und zusätzliche Ansteckungsgefahr.
Man muss sich diese Ungeheuerlichkeit vorstellen: Anwohner sollen in der Wohnung bleiben, die Socceranlage des Maximiliansgymnasiums kann und darf aber zum möglichen Coronaverteiler werden, weil die Schule nicht fähig ist, die Nutzung der Socceranlage wirksam zu unterbinden.
Die Schulschließung bietet der Schulleitung und den Lehrkräften ein hohes Maß an Gelegenheiten, sich über das humanistische Bildungsideal Gedanken zu machen. Schreien, Brüllen, Bolzen, Ballern und Rücksichtslosigkeit insgesamt gehören sicherlich nicht dazu.
Während der Schulschließung werden vom Maximiliansgymnasium zehn Videofilme erstellt, mit denen für Neuanmeldungen geworben werden soll. Zwei Puppen informieren sich mit vermeintlich kindertümlicher, dämlicher Tschüssler-Sprache über die Schule. Da stellt sich die Frage, ob die Nutzung von Zeit und Aufwand für das Onlinelernen nicht sinnvoller als für die alberne, lächerliche Werbung gewesen wäre. Krisenbedingte Probleme und schulische Lösungsangebote werden nicht erwähnt.
Glaubwürdige Pädagogen wären auf die aktuellen Bedürfnisse der ausgeschlossenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eingegangen, wenn sie sich mit Videobotschaften an die Öffentlichkeit gewandt hätten. Davon ist im Internetangebot der Schule aber nichts zu sehen.
Schuld und Lärmvermeidung im Vergleich von Schulnutzung und Tennisplatz
Die Schuld und das Versagen für die Umweltverschmutzung liegen beim Lehrpersonal der Schule. Früher beschäftigten Trainer auf dem Tennisplatz Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Sport und Bewegung. In den Wohnungen war aber wegen Respekt und Disziplin auf dem Platz kein Geschrei zu hören. Schreilärm ist nicht unvermeidlich, man muss nur etwas dagegen unternehmen.
Gegen das Geschrei bräuchte es pädagogische Maßnahmen, die es in dieser humanistischen Einrichtung offensichtlich nicht zu geben scheint. Der Bolzlärm würde durch die Beseitigung der Platzumrandung verhindert. Dann wären sogar diszipliniertes und regelgemäßes Fußballspiel möglich. Das Ballknallen könnte man durch Spezialbälle und Verkleidung der Tore mit Dämmmaterial unterbinden.
Freilich wäre das dann keine Socceranlage mehr. Man muss sich aber fragen, ob solche Anlagen im Freien, neben Wohnungen und ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 85 Metern errichtet werden dürfen. Hallen würden sich doch viel besser eignen. Die gegenwärtige, käfigartigen Bolzfläche ist nämlich darauf ausgelegt, Lärm zu erzeugen.
Der Tennisplatz mit den früheren Sportgruppen hat gezeigt, dass Sport und Bewegung ohne Lärm möglich sind. Die Tennistrainer hatten im Gegensatz zu Lehrkräften keine pädagogische Ausbildung, sie wurden aber respektiert. Die Kinder und Jugendlichen befolgten ihre Verhaltensvorgaben und zeigten angemessene Disziplin.
Das Lehrpersonal des Maximiliansgymnasiums verfügt offensichtlich nicht über solche Autorität. Ältere Schüler, die bei Geschrei und Fehlverhalten nicht eingreifen, sind als Aufsichtspersonen überfordert und ungeeignet. Ausgebildete, staatlich geprüfte, verpflichtete und beamtete Pädagogen hätten die Verantwortung.
So wie Lehrkräfte haben Schulleitung, Stadtverwaltung und Stadtpolitik nicht nur bei diesem Vergleich, sondern insgesamt schuldhaft versagt, weil sie das Schulgebäude dermaßen verkommen ließen, dass für die Renovierung ein Ausweichquartier notwendig geworden war.
Gesundheitsschädlicher Bolz- und Ballerlärm seit Beginn des Schuljahrs 2019/20
Im zweiten Schuljahr des dreijährigen Interimszeitraums für das Maximiliansgymnasium erfahren die Lärmstörungen durch Gong und Geschrei eine Steigerung durch gesundheitsschädlichen Bolz- und Ballerlärm. Ich verlinke hier meinen Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung. Die Öffentlichkeit soll über die rechtsbrecherischen Vorgänge der illegalen Errichtung und Nutzung des Fußball-Kleinfelds am Tivoli informiert werden. Das Verwaltungsversagen des Schulreferats, des Planungsreferats und die Unfähigkeit der Interimsschule werden durch die folgenden Beschreibungen, Hintergründe und Bewertungen belegt.
Geschrei und Bolzlärm des Maximiliansgymnasiums beschränken mir die Freiheit, mich ohne Lärmstörungen in der Wohnung aufzuhalten. Sie schädigen meine Gesundheit, indem sie meine Arbeit und meinen Schlaf stören. Das ist nicht hinnehmbare Anwendung von körperlicher Gewalt und illegale Beschränkung der Freiheit für Anwohner. Diese bemühen sich, Nachbarn in den Mietwohnungen möglichst wenig zu stören und halten sich an Ruhezeiten. Dann wird ihnen von der Stadtverwaltung der Schwarzbau eines Fußball-Kleinfelds vor die Wohnungen gesetzt, auf dem Schüler rücksichtslos schreien, bolzen und ballern dürfen.
Solange die illegale Errichtung und Nutzung dieser baulichen Anlage besteht, dürfen die Verursacher als Rechtsbrecher bezeichnet werden, z. B. die Verantwortlichen im Referat Bildung und Sport, im Referat Stadtplanung und Bauordnung sowie deren vorgesetzte Referatsleiterinnen und der Oberbürgermeister als Verwaltungschef.
Lärmterror und Hausordnung
In Verbindung mit dem Lärm verwende ich den Begriff des Terrors anstelle von Belästigung oder Störung. Dieser Lärmterror verbreitet zwar keinen Schrecken, ist aber eine Gesundheitsschädigung, somit eine Körperverletzung und Gewaltausübung. Der vermeidbare, aber beabsichtigte Lärm des Maximiliansgymnasiums erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.
Bemerkenswert ist, dass die im September 2019 aktualisierte und an die Gegebenheiten der Containeranlage angepasste Hausordnung des Maximiliansgymnasiums keine Rücksichtnahme auf Anwohner beinhaltet. Lärmvermeidung bezieht sich dort nur auf den Innenbereich der Container, nicht auf das Außengelände. Lehrkräfte gestatten somit Geschrei und Lärm im Freien. Verantwortungsbewusste Eltern würden dies untersagen.
Lärmterror während der Unterrichtszeiten
Der Stundenplanunterricht beginnt um 8:10 Uhr, endet in der Regel um 13.15 Uhr und dauert teilweise bis 14:00 Uhr. Soccer steht sicherlich nicht auf dem Stundenplan und war im ersten Halbjahr des Schuljahrs 2019/20 nur wenig wahrzunehmen. Gründe sind vermutlich die Pflichten des Stundenplans sowie das Geschrei und Ballknallen von der Socceranlage, welches den Unterricht in Klassenzimmern stört.
In den Wohnungen ist der Lärm aber wesentlich stärker als in den Containern wahrzunehmen. Er kommt nämlich aus der Hauptwindrichtung, und die Schallausbreitung hat für die benachbarten Wohnungen in den oberen Stockwerken keine hohe Bodendämpfung, sondern nur eine geringe. Die Bodenreflexion des Schalls macht den Soccerlärm in den, seitlich der Windrichtung gelegenen, Containern, aber nicht in den Wohnungen erträglich.
Die Socceranlage scheint jedoch für die Schule eine praktische Lösung bei Unterrichtsausfällen oder Besonderheiten zu sein. Aufsichtsführende Lehrkräfte kann man am Käfigrand nicht sehen. Die Minderjährigen sind mit Ballknallen und Geschrei sich selbst überlassen. Auf die Anwohner wird vom Maximiliansgymnasium keine Rücksicht genommen. Das ist vergleichbar mit Pausengeschrei und Gong.
Am 17.02.2020 hat mir die Stadtschulrätin Beatrix Zurek die Festlegung von Nutzungszeiten mitgeteilt: “Für die Nutzung des Soccer-Five Platzes wurden feste Betriebszeiten mit der Schule festgelegt. Eine Nutzung darf nur in den Pausen und während der Ganztagsbetreuung erfolgen. Eine Nutzung ist zudem auf die Schulzeiten beschränkt.”
Das Maximiliansgymnasium hat diese Vorgabe des Referats für Bildung und Sport an den folgenden Tagen nicht beachtet. Zu den angegebenen Zeiten hat für die Schüler auf der Socceranlage kein Unterricht und keine Beaufsichtigung stattgefunden.
Mittwoch Dienstag Montag Freitag Donnerstag Freitag Donnerstag | 04.03.2020 03.03.2020 02.03.2020 21.02.2020 13.02.2020 07.02.2020 06.02.2020 | 10:10 Uhr bis 10:45 Uhr 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr 10:15 Uhr bis 11:00 Uhr 09:00 Uhr bis 09:40 Uhr 11:15 Uhr bis 12:25 Uhr 09:10 Uhr bis 10:30 Uhr |
Das Nichtbefolgen von Festlegungen passt in das Gesamtbild einer teilweise unfähigen und pflichtverletzenden Schule so wie die fehlende Rücksichtnahme auf Anwohner. Diese Aussage betrifft selbstverständlich nur die von mir wahrgenommenen Tatsachen, die im vorliegenden Beitrag beinhaltet sind.
Lärmterror während der Nachmittagsbetreuung
Von Montag bis Donnerstag zwischen 13:15 Uhr und 16:30 Uhr ist Betreuungszeit. Manchmal befinden sich Schüler schon vor 14:00 Uhr auf der Socceranlage, in der Regel sind sie aber beim Mittagessen oder noch im Unterricht. Besonders störend sind Einzelschüler, die den Ball nur gegen die Spielfeldumrandung schießen, damit es knallt. Zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr lärmen unterschiedliche Gruppen in wechselnden Zeiträumen mit kurzen Unterbrechungen.
Gelegentlich ist eine Person am Feldrand, die älter als die Schüler ist, zuschaut und keinen Einfluss auf das Geschehen mit dem überflüssigen Geschrei nimmt. Vermutlich handelt es sich dabei nicht um Lehrkräfte, sondern um ältere Schüler mit Tutorenfunktion. Eine Betreuung im Sinne von sich Sorgen, Kümmern oder Anleiten findet nicht statt. Nur in einem Käfig bolzen und plärren lassen, ist keine Betreuung.
Die meist männlichen Schreier bolzen mit Bällen, die lautes Ballknallen am Spielfeldrand erzeugen. Das Maximiliansgymnasium muss zu dieser Nachmittagszeit keine Rücksicht auf den Unterricht nehmen. Der Lärmterror für die Anwohner ist der Schule aber offensichtlich egal. Die Mittagsruhe in den Wohnungen wird erheblich gestört. Konzentriertes Arbeiten oder erholsamer Schlaf sind nicht möglich.
Lärmterror außerhalb der Schulzeiten
Die Lehrkräfte des Maximiliansgymnasiums wissen, dass das illegale Fußball-Kleinfeld unberechtigt von Jugendlichen außerhalb der Schulzeiten an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien bespielt wird. Ebenso ist der Schule bekannt, dass das Ballknallen auf die Spielfeldumrandung und das Bolzgeschrei eine erhebliche Lärmstörung in nahegelegenen Räumen mit geschlossenen Fenstern bewirkt.
Bei Anwesenheit von Lehrkräften ohne Schulbetrieb habe ich bereits fünf Mal den Platzverweis von Jugendlichen durch Schulangehörige beobachtet. Diese sind offensichtlich in den Containern, ebenso wie ich in der Wohnung, durch den Bolz- und Ballerlärm erheblich gestört worden. Ist kein Schulpersonal anwesend, muss ich den Lärmterror in der Wohnung ertragen. Deshalb betreibe ich eine schriftliche und fotografische Dokumentation dieser Gesundheitsschädigung und Freiheitsbeschränkung.
Nach meiner Mitteilung an das, für die illegale Nutzung verantwortliche, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, hat mir ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung am 9. Dezember 2019 Folgendes geantwortet: „Ferner haben wir das Schulreferat gebeten, sicherzustellen, dass keine Nutzung außerhalb der Schulzeit erfolgt bzw. -sollte eine solche unautorisiert erfolgen- in geeigneter Weise zu unterbinden.“
Leider ist festzustellen: Entweder hat das Schulreferat diese Bitte an das Maximiliansgymnasium nicht weitergegeben oder die Schule hat sie nicht beachtet. Nachweise hierzu befinden sich zusammengefasst bei meinen Google Fotos und in der schriftlichen Dokumentation mit Links zu einzelnen Fotoalben:
- https://photos.app.goo.gl/hc39hLvkjFcziB7p9
- Stadt und Schule stören mit Bolzlärm auf illegalem Platz
Das Schulpersonal ist über die breite Lücke im Zaun rechts vom Tor in der Oettingenstraße informiert. Der öffentliche Zutritt zum Parkplatz, danach zum Grundstück mit dem Bolzplatz und dem Tennisplatzgebäude ist jederzeit möglich. Man gelangt sogar ungehindert auf das Interimsgrundstück mit den Containern. Außerhalb des Schulbetriebs ist neben dem Lärmterror auf dem Bolzplatz jederzeit Sachbeschädigung möglich, z. B. mit Graffitis. Zudem lässt der Putzdienst bei Anwesenheit die Eingangstür zu den Containern offen, was zum Zutritt der Containergebäude mit allen kriminellen Handlungen befähigt.
Am 7. Februar 2020 errichteten Handwerker einen Zaun und ein Tor beim Zugang vom Parkplatz zur Socceranlage. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung schrieb mir am 10. Februar 2020: „Das Baureferat als Vertreter des Referats für Bildung und Sport hat uns mitgeteilt, dass sowohl eine entsprechende Beschilderung ( auf der auf die Benutzung ausschließlich durch Schulangehörige hingewiesen werden soll) als auch eine Erschwerung des unautorisierten Zugangs auf das Gelände geplant ist.“
Am 15. Februar 2020 kamen wieder drei Jugendliche für zwei Stunden auf die Socceranlage. Vermutlich hatten Schulangehörige oder der Putzdienst den Zugang durch das geöffnete oder unverschlossene Tor am Haupteingang zur Containeranlage ermöglicht. Beim Verlassen war das Tor jedenfalls verschlossen und musste überstiegen werden.
Lichtverschmutzung seit dem Schuljahr 2018/19
Dieses humanistische Gymnasium unterrichtet mit dem Ziel einer umfassenden Menschenbildung. Energieeinsparung, Natur- und Umweltschutz gehören sicherlich dazu. Das Maximiliansgymnasium lässt sich aber vom Sachaufwandsträger Stadtverwaltung ein ganzjährige, erhebliche Lichtverschmutzung gefallen, obwohl ich bereits am 18. November 2018 mit meiner ersten E-Mail darauf hingewiesen habe.
Das passt in das Gesamtbild der Rücksichtslosigkeit im Mantel der humanistischen Bildung am Tivoli. Die Straßenbeleuchtung wäre ausreichend. Völlig unverständlich ist, dass die Lichtverschmutzung im leeren Lehrsaal des Erweiterungsbaus schon weit vor der Straßenbeleuchtung beginnt und über deren Ende hinausgeht.
In der sonnenlichtreichen Jahreszeit wird der Innenraum der Container über mehrere Stunden bei Tageslicht erhellt. In der dunklen Jahreshälfte erfolgt die Lichtverschwendung vom frühen Einbruch der Dunkelheit bis in die späten Morgenstunden. Außen und besonders Innenbeleuchtung in regelmäßigen Zeitabständen sind ein gewaltiger Unsinn.
Man muss sich das vorstellen:
- Stadtverwaltung und Schule beleuchten mit dem Geld der Bürger täglich bei Tageslicht, Dämmerung und Dunkelheit den Außen- und Innenraum von Containern, obwohl das niemand braucht und will.
- Einbrecher wissen, dass in Schulen nichts Verwertbares zu holen ist. Trotzdem findet am Tivoli städtische Naturwissenschaft mit Energieverschwendung und Umweltverschmutzung statt.
Vermutlich ist das typisch für die Münchner Stadtverwaltung: Von Schule, Schulreferat, Baureferat und Herstellerfirma ist bei Dunkelheit niemand vor Ort. Die einmal eingestellte Lichtschaltung interessiert keinen mehr. Das Geschäft ist gemacht. Auf Anwohner und Kosten, Tier- und Pflanzenwelt wird keine Rücksicht genommen. Es wird sich schon keiner aufregen und beschweren. Und wenn, dann finden solche Personen ohnehin keine Öffentlichkeit und bekommen von der Justiz oder gegen Juristen nicht Recht.
Erneuter dreimaliger Gong bei der ersten Pause ab 4. November 2019
Die Gongpauker haben sich wieder durchgesetzt. Mit lautstarkem Umgebungsgong teilen sie den Nachbarn Anfang und Ende der Lärmstörungen mit. Die Schreischratzen werden angewiesen, dass sie plärren dürfen. Seit dem 4. November 2019 ertönt der Außengong wieder um 9:40 Uhr, 9:55 Uhr und 10:00 Uhr. Danach ist er abgeschaltet und wird seltsamerweise sogar um 10:45 Uhr nicht mehr gebraucht. Mittlerweile vermute ich schwerwiegende, geheimnisvolle Hintergründe, weil ich mir den erneuten Außengong zur ersten Pause nicht erklären kann. Mich verwundert, dass sich die verantwortlichen Lehrkräfte nicht schämen, Unsinn, Unvermögen, Dummheit und Rücksichtslosigkeit in die Umgebung und in Wohnungen zu gongen – unverschämte Gongpauker.
Mit einem Klick kann man sich vorspielen lassen, wie der Schulgong mit Außenlautsprechern dreimal täglich in der Umgebung der Containerschule und somit in den Wohnungen der Nachbarn am Tivoli zu hören ist. Dabei ist zweimal keine Person auf dem Gelände zu sehen.
Vermutungen zur Umstellung des Gongs am 1. April 2019 und danach
Erst dachte ich an einen Aprilscherz, weil der dreimalige Gong in der ersten Pause ausgeblieben war. Als das Blechmonster dann um 10:45 Uhr gongte, vermutete ich ein Problem mit der Umstellung auf die Sommerzeit. Nach zwei Wochen ohne Pausengong stehe ich vor einem Rätsel. So wie die zweite Pause funktioniert die erste Pause seit 1. April entgegen der Mitteilung der Schulleitung ohne Gong. Entweder gab es Veränderungen bei den Schülern oder bei den Lehrern. Möglicherweise hat die Technik einen Defekt, und die Gongpauker können diesen nicht reparieren.
Nach reiflicher Überlegung ist meine einzig vernünftige Erklärung für den Verzicht auf den Pausengong, dass die Schüler selbst die Überflüssigkeit erkannt haben, weil ich dies den Lehrern wegen des rechthaberischen Antwortschreibens auf meinen ersten Offenen Brief nicht zutraue. Wahrscheinlich haben sie mit den Schülern ausgehandelt, durch den einmaligen Gong den Nachbarn mitzuteilen, dass die Hälfte ihrer vormittäglichen Dienst- und Leidenszeit beendet ist.
Um 10:45 Uhr erfolgt der Außengong auf dem menschenleeren Schulgelände für den Stundenwechsel von der dritten zur vierten Unterrichtsstunde. Diesen ignoranten, rechthaberischen und störenden Unsinn lassen sich die Gongpauker vermutlich nicht nehmen. Immerhin ist das Blechmonster bislang zwei Drittel des Schuljahres ohne den Außengong um 10:45 Uhr ausgekommen.
Hinweise zur nicht erfolgten Reaktion auf den zweiten Brief am 20. Februar 2019
Bis heute ist keine Reaktion auf meinen zweiten offenen Brief erfolgt. Der idiotische Außengong beschallt weiterhin die gesamte Umgebung um 9:40, 9:55 und 10:00 Uhr. Das nachmittägliche Geschrei und das nächtliche Licht sind geblieben. Nach wie vor stören Lehrer und Schüler des Maximiliansgymnasiums die Nachbarn am Tivoli. Wegen des Ausbleibens einer Reaktion oder einer schriftlichen öffentlichen Antwort auf meinen Brief muss ich davon ausgehen, dass die Schule meine Vorhaltungen als zutreffend hinnimmt.
Ich vermute das Eingeständnis der Unfähigkeit, des Versagens, der Pflichtverletzung und der Rücksichtslosigkeit an die eigene Schulgemeinschaft, den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag, die staatliche Schulaufsicht, die Schülereltern, die Nachbarn und die interessierte Öffentlichkeit. Die vorliegende Seite wird mittlerweile häufig mit der Internetsuche “Erfahrungen Maximiliansgymnasium” gefunden und aufgerufen. Verantwortliche von Schule und Stadt sind so gescheit, dass sie meine Öffentlichkeit nicht wahrnehmen können, wollen oder dürfen.
Zweiter offener Brief an das Maximiliansgymnasium am 9. Dezember 2018
Danke für die Antwort vom 28. November 2018. Diese geht aber nicht auf den gegenwärtigen Gongmissbrauch um 9:40 Uhr, 9:55 Uhr und 10:00 Uhr sowie auf meine Argumente für die Bitte zur Abschaltung des Außengongs ein. Zudem wird offensichtlich die Erweiterung auf das zweite Pausenende mit 11:40 Uhr und 11:45 Uhr geplant. Wenigstens ist der Unsinn des Umgebungsgongs zu Pausenbeginn auf dem menschenleeren Schulgelände erkannt worden. Der erste Außengong zum Pausenende soll bleiben, erweist sich jedoch weiterhin als überflüssig, weil der Innengong auf dem gesamten Grundstück zu hören ist. Beim Außengong für die Unterrichtsanfänge nach den Pausen soll der Unsinn ohne Personen im Freien bestehen bleiben. Dadurch wird jedoch ein unpünktlicher Unterrichtsbeginn nicht verhindert.
Weiter liest man in der Antwort von einem unterstellten Gefühl der Störung und einer nicht unverhältnismäßig hohen Belastung durch den Gong. Tatsächlich nehme ich den Gong bei geschlossenen Fenstern am Schreibtisch wie einen Türgong oder im Bett wie einen Wecker wahr. Das ist nicht vergleichbar mit dem möglichen Überhören des Straßenverkehrs oder anderer Umgebungsgeräusche. Bei geöffnetem Fenster höre ich sogar den Innengong. Dieser wird also mit Sicherheit innerhalb des umzäunten Schulgeländes wahrgenommen. Die dort anwesenden Schüler beenden die Pausen, weil sie den Innengong hören. Außerdem gibt es Lehrkräfte für die Pausenaufsicht und für die notwendigen Anweisungen zur Pausenbeendigung nach dem ersten Gong, die befolgt werden müssen. Die Antwort beinhaltet keine Gründe für den Außengong, der die gesamte Umgebung außerhalb der Umzäunung beschallt.
Ein Problem der Schule sind offensichtlich Schüler, die das Grundstück in den Pausen verlassen. Die Aussage in der Antwort, dass sich während der Pausen nahezu alle Schüler auf dem Schulgelände befänden, trifft nicht zu. Ich kann das Verlassen und die Rückkehr vieler Schüler von meinem Schreibtisch aus sehen. Mit den Schulbussen hat dies nichts zu tun. Schüler gehen zum Unigelände, versammeln sich auf den Bürgersteigen und hören wegen der Entfernung und des Pausenlärms den Innengong nur mehr erschwert. Dieser Grund für den ansonsten überflüssigen Außengong entsteht durch Mängel bei der Erziehung zur Selbständigkeit und Pünktlichkeit. Die Schule hat somit ein pädagogisches Problem. Unterricht wird nicht, wie missverständlich angenommen, vom Gong oder von Schülern begonnen oder beendet, sondern von Lehrkräften. Diese müssen den pünktlichen Unterrichtsbeginn einfach durchsetzen und damit den Schülern die selbständige Pünktlichkeit und das Befolgen von Weisungen lehren. Anderes ist als Versagen der Lehrkräfte zu bewerten. Auf dem Unigelände sind aber auch Schüler wahrzunehmen, die trotz Außengong zum Pausenende die Rückkehr nicht antreten, sondern sich soviel Zeit lassen, dass sie unmöglich zum Unterrichtsbeginn anwesend sein können.
Weitergedacht bedeutet ein – nach der Antwort der Schulleitung – unpünktlicher Unterrichtsbeginn, dass sich Nachbarn in der Wohnung durch den Außengong stören lassen sollen wegen Erziehungs- und Autoritätsmängel der Schule und somit wegen Unfähigkeit der Lehrkräfte. Nachbarn sollen also Gongstörungen dulden, weil Lehrkräfte Unpünktlichkeit nicht verhindern können oder Pünktlichkeit nicht durchsetzen können. Das Maximiliansgymnasium bringt diese Unglaublichkeit in der Antwort zum Ausdruck und teilt sie als Behördenschreiben sogar noch schriftlich der Öffentlichkeit mit. Der Außengong und die in der Antwort enthaltene Rechtfertigung beschädigen das Ansehen der Schule als Einrichtung für Wertevermittlung und Erziehung.
Lärm durch Signale im öffentlichen Raum ist sehr wohl unzulässig und rechtswidrig – noch dazu, wenn er überflüssig ist und mit pädagogischen Mitteln vermeidbar wäre. Eine übliche Gongpraxis im Außenbereich gibt es nicht, weil nicht alle Schulen dieselben Bedingungen haben. Bei Wohnungsnachbarn würden pflichtbewusste und rücksichtsvolle Schulen die Lautstärke auf das Schulgrundstück begrenzen und auf einen Umgebungsgong verzichten. Wenn Schüler am Tivoli die Schulanlage nicht verlassen würden, wäre der Innengong ausreichend. Die Verwendung des Außengongs ist rücksichtloses Verhalten von Schülern und Lehrern. Das Überhören des Pausenlärms in der Nachbarschaft wird verhindert. Dieses Gymnasium im Geist des Humanismus ist seit dem Ende der Herbstferien zu einem Vorbild für Rücksichtslosigkeit geworden.
Weiterhin bemerkenswert in der Antwort ist, dass Geschrei als unvermeidliche Lebensäußerung beim Zusammentreffen von Menschen gesehen wird. Das ist Negativwerbung für die Schule und ihre Lehrkräfte. Vernünftige und verantwortliche Eltern würden ihren Kindern in Wohngebieten nachmittägliches Geschrei, wie es von manchen Schülern am Tivoli zu hören ist, untersagen. Das Maximiliansgymnasium bittet aber um Verständnis für die Duldung. Gerne habe ich Verständnis für Lebensäußerungen im öffentlichen Raum und beim Zusammentreffen von Menschen, wenn sie begründet und sinnvoll sind. Vermeidbarer, störender Lärm und unsinniges Geschrei gehören dagegen nicht dazu.
Das aktuelle Programm der Münchner Volkshochschule beinhaltet neun Veranstaltungen in der Oettingenstraße, wobei drei bei jeweils fünf Terminen am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 21:00 Uhr beendet sind. Gegenwärtig erfolgt die wechselnde Beleuchtung aber nach 21:00 Uhr in der ganzen Woche und an den Wochenenden bis in die Morgenstunden. Lichtverschmutzung und Energieverschwendung sind offensichtlich beabsichtigt und werden von Zeitschaltuhren gesteuert, wie ich vom Schreibtisch aus feststellen muss. Die Technik der Containeranlage scheint von den derzeitigen Nutzern für eine angemessene Passung von Licht- und Lärmausscheidungen nicht beherrscht zu werden.
Ich bitte das Maximiliansgymnasium, der Öffentlichkeit und mir keine Ausreden und Unwahrheiten mitzuteilen. Abschließend wiederhole ich meine Bitte zur Abschaltung des überflüssigen, unsinnigen rechtswidrigen, die Schule beschämenden und die Nachbarn rücksichtslos störenden Außengongs, bevor ein anderes Vorgehen notwendig wird.
München, 9. Dezember 2018
Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner
Antwort des Maximiliansgymnasiums am 28. November 2018
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die offene Mitteilung Ihres Anliegens. Wir bedauern sehr, dass Sie sich durch die Verwendung des Außengongs in den Pausen gestört fühlen.
Allerdings kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass die Verwendung eines Außengongs zur Beendigung von Pausen weder unzulässig noch rechtswidrig ist, sondern der üblichen Praxis an allen Schulen aller Schularten entspricht. Während der Pausen befinden sich nahezu alle Schüler auf dem Freigelände der Schule, von der Unterstufe bis zur Oberstufe. Pausen können ohne Außengong nur schwer so effektiv beendet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder pünktlich im Unterricht sind. Eben dies hat die Erfahrung der Wochen vor den Herbstferien überdeutlich gezeigt. Da es sich nur um zwei Pausen und somit insgesamt um vier Gong-Signale handelt, davon jeweils zwei im Fünf-Minuten-Abstand (um 9.55, 10.00, 11.40 und 11.45 Uhr), erscheint die Belastung auch nicht unverhältnismäßig hoch.
Bei dem von Ihnen ferner beklagten “nachmittäglichen Geschrei” handelt es sich vermutlich um die sogenannte “bewegte Pause”, während der sich die Kinder der Unterstufe zwischen dem anstrengenden Vormittagsunterricht und der Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag ein bisschen bewegen und so entspannen sollen. Ein wenig Lärm lässt sich da nicht ganz vermeiden.
Gerne werden wir aber Ihr Anliegen an die Aufsichten dieser Mittagspausen weitergeben mit der Bitte, darauf zu achten, dass sich der Lärm in möglichst engen Grenzen hält.
Die Beleuchtung am Abend schließlich erklärt sich aus der täglichen (Mo. bis Do.) abendlichen Belegung der Schule mit Kursen der Volkshochschule.
Schule ist eben ein öffentlicher Raum, an dem wie überall, wo viele Menschen zusammentreffen, sich gewisse Lebensäußerungen nicht ganz vermeiden lassen. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bednar
Studiendirektor
Stellvertretender Schulleiter
am Maximiliansgymnasium München
Erster offener Brief am 14. November 2018
Als neuem Nachbarn in den Containern wünsche ich der Schule eine erfolgreiche Zeit am Tivoli. Nachdem die Anwohner in den Ferien den erneuten Lärm für den Erweiterungsbau ertragen mussten, will die Schule die Belastung für die Nachbarn sicherlich gering halten. Erfreulicherweise wurde zu Beginn des Schuljahres als Signalgerät nur den Innengong verwendet und auf den Außengong verzichtet. Dadurch und wegen der Erweiterungscontainer war bei manchen Wetterlagen sogar das Überhören des Pausenlärms möglich.
Nach den Herbstferien ertönte jedoch wieder ein Außengong, der in den Wohnungen über dem Eisbach und sicherlich auch in den Institutsgebäuden als unnötig störend wahrgenommen werden muss. Der Außengong erzeugt einen unzulässigen und nach den Umständen vermeidbaren Lärm, der rechtlich gesehen gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Die neue Verwendung des Außengongs ist nicht nur unrechtmäßig, sondern auch unbegründet und sinnlos, wenn sich keine Schüler auf dem Freigelände der Schule befinden. Pausen können ohne Außengong beendet werden.
Volljährige Schüler außerhalb des Schulgeländes haben die anschließenden Anwesenheitspflichten selbständig einzuhalten. Das in den Wohnungen störende Signal wird sich wohl kaum an diese eigenverantwortliche Schülerschaft richten. Zudem haben Lehrkräfte Möglichkeiten, Pünktlichkeit bei erwachsenen Schülern ohne Gong durchzusetzen. Die erwachsene Schülerschaft will sich sicher nicht in das eingeschränkte Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein von Jugendlichen und Kindern zurückgongen lassen.
Somit sind pünktliche Pausenenden und Unterrichtsanfänge ohne den Außengong möglich – so wie vor den Herbstferien und jetzt bei der zweiten Pause. Ich bitte die Schule, den Außengong abzuschalten. Wohnen, Leben und Arbeiten der in den Wohnungen anwesenden Nachbarn würden nicht mehr rücksichtslos gestört werden.
Eine weitere Bitte ist die Vermeidung von Lärm, der auf dem Schulgelände entsteht und außerhalb ebenfalls stört. Dazu gehört besonders nachmittägliches Geschrei einzelner Schülerinnen und Schüler im Freien. Diese fühlen sich offenbar nicht beaufsichtigt und werden nicht zu angemessenem Verhalten angeleitet. Für Anwohner ergibt sich ebenfalls eine unnötige Lärmbelästigung.
Meine dritte Bitte betrifft die Beleuchtung. Bei Dunkelheit erzeugt das menschenleere Containergelände Lichtverschmutzung und Energieverschwendung ohne erkennbaren Sinn. Dieses Licht ist genauso überflüssig wie Gong und Geschrei.
Ich richte meine Bitten zunächst mit E-Mail an die Schule. In meinem Internetangebot Tivolifoto.com können Schule und Nachbarn öffentlich zur Kenntnis nehmen, dass ich in der Wohnung besonders den Außengong als unnötig störend und nicht hinnehmbar wahrnehme.
München, 14. November 2018
Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner
Link zur Chronik des Tivoliskandals
Meine gesamten Aktivitäten
gegen die Zerstörung
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