16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr ab 14:00 Uhr 14:00 Uhr bis 20:45 Uhr ab 20:45 Uhr ab 11:20 Uhr
Gästelärm und Musik sind von der Bezirksinspektion des KVR untersagte Störungen. Musik auf der Terrasse ist nur als Hintergrundmusik bis 22:00 Uhr erlaubt, nicht als lärmende Umgebungsbeschallung. Vermutlich wird die erlaubte Gästezahl von 65 überschritten. Der Lärm ist bei geschlossenen Schallschutzfenstern in den Wohnungen zu hören. Die Balkonnutzung an Nachmittagen und Abenden sowie die Fensteröffnung für die Nachtruhe sind nicht möglich.
Freitag, 13. März: Ein Mädchen schreit ständig auf der Gaststättenterrasse und ist bei geschlossenen Schallschutzfenstern in den Wohnungen zu hören. Die Verantwortlichen schädigen das Kind, indem sie das Geschrei in der Öffentlichkeit nicht untersagen.
Samstag, 11. April: Das Schreikind ist zwei Stunden in der Wohnung zu hören. Der Betriebsschluss auf der Terrasse um 22.00 Uhr wird nicht eingehalten.
Sonntag, 26. April: In der Wohnung ist ständiges Gästegeschrei zu hören, das bei mir zu Kopfschmerzen und Herzbeschwerden führt. Um 16:55 Uhr beginnt die Musik. Fünf Minuten später wird Happy Birthday gesungen und applaudiert. Um 18:39 Uhr wird der in der ganzen Umgebung zu hörende, vorsätzliche Lärm so unerträglich, dass ich eine E-Mail-Nachricht an hello@tivomunich.com sende. 2026 erstmalig, aber insgesamt erneut verweise ich auf die für mich gesundheitsschädlichen und lebensgefährlichen Folgen wegen meiner Herzkrankheit und die sich daraus ergebenden rechtlichen Sichtweisen. Ich bekomme Krankheitssymptome, bin körperlich verletzt und muss Medikamente nehmen, um eine Herzattacke zu verhindern. Meine polizeilichen Notrufe und behördlichen Anzeigen waren bislang wenig erfolgreich. Der Notarzt würde mich nach meiner 2025er Erfahrung aufgrund der Lebensbedrohung sofort in eine Klinik einweisen. Die Gaststättenverantwortliche denunzierte mich 2024 ungerechtfertigt wegen Kinderpornografie in meinem Internetangebot. Eine beauftragte Rechtsanwältin mahnte mich 2025 ungerechtfertigt ab und verlangte Gebühren, um mich einzuschüchtern. Ich sehe mich aber nach wie vor als Opfer des Tivo-Lärms, der wegen bezeugender Nachbarn nicht zu verleugnen ist. Verantwortlich ist Jelena Hofmann, die als Betreiberin des Tivo Auflagen missachtet, lügt, denunziert, gefährdet und bedroht.
Samstag, 2. Mai: Dauerbeschallung und Gästelärm ab 14:00 Uhr zwingen mich, zeitweise die Wohnung zu verlassen. Für mich als Herzpatienten ist das keine Belästigung, sondern eine gesundheitliche Schädigung mit Lebensbedrohung. Für die Verantwortliche des Tivo gleicht diese Körperverletzung einer Straftat. Neben einem Altenheim oder einem Krankenhaus wäre der Lärm unmöglich. Mich als alten, herzkranken Mann in einer Privatwohnung lassen die Bezirksinspektion und die Polizei im Stich. Sie sind ebenfalls verantwortlich. Mit Medikamenten überstehe ich den Tag. Nach 22:00 Uhr geht der Gästelärm vermutlich weiter und wird zur Störung der Nachtruhe. Schlafen ist nur mit Mitteln möglich. Es spielt keine Rolle, ob die Veranstaltung genehmigt war oder nicht. Die basslastige Musik mit Beschallung der ganzen Umgebung und der Wohnungen war sicherlich nicht genehmigt. Die Anwohner waren nicht informiert worden. Ich werde als langjähriger Anwohner durch das Lärmchaos für eine geschlossene Gesellschaft körperlich verletzt. Die genehmigte Gaststätte wird als eine Freiluftdiskothek neben Wohnungen missbraucht. Das heißt, die Betreiberin verdient Geld zulasten und mit dem Leiden der Anwohner. Ich habe der Gaststätte meine Krankheit bereits mehrfach mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass sie durch Krankenhausaufenthalte und ärztliche Schreiben nachgewiesen ist. Die Straftat der Körperverletzung wird mit der Ankündigung und Werbung im Internet vorsätzlich begangen: „Mai 2026, 14:00 – 22:00, OBVS x Tivo Terrace Opening, DRESSCODE Summer & Tennis, LINE UP: Anon, B-Zey, Antro“. Drei DJs beschallen für acht Stunden nicht nur die Tivo-Terrasse, sondern die gesamte Umgebung und die Wohnungen. Bei Facebook gibt es Fotos, die beweisen, dass sich das Tivo nicht an die vom KVR vorgegebene Gästezahl von 65 Personen hält, wie das hier verlinkte Beispiel zeigt. Ein Augenzeuge vor Ort schätzt auf 200 bis 300 Personen und bezeugt den unerträglichen Lärm in der Wohnung. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist die Musik nicht genehmigt, weil sie durch einen Polizeieinsatz beendet wird, den ein Nachbar mit polizeilichen Notrufen veranlasst. Gesamterantwortlich ist Jelena Hofmann, die als Betreiberin des Tivo Auflagen missachtet, lügt, denunziert, gefährdet und bedroht.
Rauch über dem Tivo um 20:41 Uhr
Rauch über dem Tivo um 20:42 Uhr
Rauch über dem Tivo um 20:44 Uhr
Nachtrag: Um 20:41 Uhr steigt Rauch über dem Tivo auf, der sich nach vier Minuten verzogen hat. Die eigentlich bis 22:00 Uhr geplante Musik hört auf, der Gästelärm hingegen bleibt. Näheres zur Rauchentwicklung oder gar zur Gefährdung von Gästen und Anwohnern ist nicht bekannt. Wenigstens war die Musik aus, sodass Einschlafen mit Hilfsmitteln möglich war. Wenn die Rauchentwicklung Diskonebel war, dann war er so überflüssig wie das Tivo am Tivoli. Meine Meinung: Freiluft-Disko, DJ-Party, Szene, Drogen und geschlossene Gesellschaften gehören nicht neben Wohnungen – genauso wenig wie Lärmkriminalität. Zitat: „Lärm kann als Ordnungswidrigkeit (§ 117 OWiG) mit Geldbußen bis zu 5.000 € geahndet werden. Extremfälle, die die Gesundheit schädigen, können strafrechtlich als Körperverletzung oder nach § 325a StGB (Verursachen von Lärm) als Straftat verfolgt werden.“ Als Risikopatient beschuldige ich die Lärm-Verantwortliche Jelena Hofman wegen meiner ihr bekannten Vorerkrankungen der vorsätzlichen Körperverletzung am Samstag, dem 2. Mai 2026, und am Sonntag, dem 26. April 2026. Die Beweise für die Straftaten ergeben sich aus dieser umfangreichen Internet-Dokumentation, meinen klinischen Diagnosen und den bislang 16 bezeugten Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten der anwohnenden Zeugen. Von der Wahrheit meiner Beschuldigung kann man sich mit den folgenden drei Videos und mit den bei Facebook verlinkten 18 Fotos von Nick Mosch überzeugen. Werden die Bilder bei Facebook gelöscht, stelle ich sie bei einer Nachricht zur Verfügung. Die Fotos mit der überfüllten Gaststätten-Terrasse befinden sich auch auf Instagram. Dort gibt es ebenso Videos zur Überfüllung und genehmigungswidrigen Diskotheken-Nutzung im Freien. Wenn der Lärm so weitergeht, entsteht der Eindruck, dass sich die Behörden kaufen lassen. Jedenfalls haben die Bezirksinspektion des KVRs und die Lokabaukommission bislang nichts Wirksames zum Lärmschutz für die Anwohner unternommen. Selbst Polizeieinsätze bei Notrufen erfolgen, wenn überhaupt, dann nach meiner Wahrnehmung nur widerwillig und ohne Nachweis. Trotzdem werde ich weiter gegen diese Schädigung meiner Gesundheit und Bedrohung meines Lebens schreiben. Das Feierbedürfnis und die Geschäftsinteressen sind verständlich, aber nur solange die Anwohner nicht geschädigt werden. Für mich als Risikopatient mit koronarer Herzkrankheit stellt die Körperverletzung durch Lärm eine Straftat dar.
Die Rauchentwicklung oder der Diskonebel zeigen, dass der Wind den Bass nicht zu den Wohnungen getragen hat.
Um 15:05 Uhr stört der Bass in den Wohnungen trotz Schallschutzfenster der Klasse II. Der Bass ist lauter als die Tram.
Um 19:52 Uhr sind sechs Stunden mit Bass und Gästelärm vergangen. Die Fensteröffnung und Balkonnutzung waren nicht möglich.
Sonntag, 10. Mai: Die Lärmkriminalität mit vorsätzlicher Körperverletzung wird wiederholt. Mein aktuell gemessener, lärmbedingter Blutdruck von 180/120 ist lebensgefährlich. Ich beschuldige die Verantwortlichen wegen dieser Straftat. Zitat: Das Herbeiführen eines Blutdrucks von 180/120 mmHg kann den Tatbestand einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB erfüllen, wenn dadurch die Gesundheit eines anderen Menschen geschädigt wird. Ein solcher Wert gilt medizinisch als hypertensive Krise oder Notfall, der akut Organe schädigen, Schlaganfälle oder Herzinfarkte verursachen kann.
Lärmprotokoll 2026 zur genehmigungswidrigen Tennisplatznutzung
ab 17:00 Uhr 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr ab 15:30 Uhr ab 07:05 Uhr ab 07:20 Uhr 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Die Genehmigung und Nutzung der Tennisanlage enthalten nach Mitteilung der Lokalbaukommission vom 08.06.2022 mit dem Aktenzeichen 0253-5.4-2022-8051-21 umfangreiche Immissionsschutzauflagen zum Schutz der Nachbarschaft.
Freitag, 3. April: Die Zurufe beim Tennis-Doppel sind in der Wohnung trotz geschlossener Schallschutzfenster zu hören.
Am Donnerstag, 9. April, ab 7:30 Uhr stören die lautstarken Anweisungen eines Tennistrainers mit amerikanischem Akzent bei geschlossenen Schallschutzfenstern in der Wohnung. Das rücksichtlose Verhalten wäre auf einem Platz mit mehreren Spielfeldern wegen der Behinderung anderer Spieler nicht möglich. Jelena Hofmann, die abwesende Verantwortliche für den Tennisplatz, weiß um das früh störende Geschrei, unternimmt aber nichts dagegen.
Am Samstag, 11. April, zeigen zwei Spieler am Morgen, dass Tennis ohne Störung der Anwohner möglich ist. Mittags stört eine Stunde Geschrei bei einem Doppel.
Am Mittwoch, 15. April, ab 16:00 Uhr stört chaotisches, wenn nicht sogar idiotisches Schreien auf dem Platz. Niemand ist berechtigt, mir das in der Wohnung aufzuzwingen. Entweder hat die Lokalbaukommission bei der Genehmigung versagt oder die Verantwortliche, Jelena Hofmann, ist für den Betrieb des Tennisplatzes unzuverlässig. Ballgeräusche, wie auf Tennisplätzen üblich, sind zumutbar.
Samstag, 18. April: Unsportlich schreiende Tennischaoten glauben offenbar am Samstagvormittag, allein auf der Welt zu sein.
Sonntag, 19. April: Geschrei, Zurufe und Applaus durch chaotische Spieler und zahlreiche Gäste auf dem Platz stören in der Wohnung.
Sonntag, 19. April: Schreiende Tennischaoten am frühen Abend
Sonntag, 26. April: Das Tennisspiel ist zu überhören, aber die Zuschauer sind es nicht. Sie schreien, rufen zu und applaudieren. Alles stört in der Wohnung bei geschlossenen Schallschutzfenstern.
Mittwoch, 29. April: Um 7:05 Uhr wache ich auf, weil der amerikanische Tennischaot wieder denkt, allein auf der Welt zu sein. Auf die Idee, dass sich hinter den Fenstern noch Menschen im Schlaf befinden, kommen weder der Schreihals, noch die Betreiberin des Platzes, Jelena Hofmann. Die späteren Partien sind zu überhören.
Sonntag, 3. Mai: Ab 7:20 Uhr zwingen mich Tennischaoten, ihre Zurufe auf dem Platz im Bett anzuhören. Ab 8:30 Uhr ist ein deutschsprachiger Trainer zu hören. Der Amerikaner schreit ab 9:45 Uhr wieder. Beide würden auf Plätzen mit mehreren Spielfeldern zurechtgewiesen oder verwiesen. Jelena Hofmann, die Betreiberin des Platzes, versagt. Lärmschutzauflagen der Lokalbaukommission werden nicht erfüllt.
Samstag, 9. Mai: Ab 10:30 Uhr Schreichaoten auf dem Platz
Samstag, 9. Mai: Ab 18:00 Uhr unzumutbares Geschrei von mehreren Personen auf dem Tennisplatz und auf der Terrasse mit Zurufen und Applaus. Die Verursacher glauben, allein auf der Welt zu sein, und niemand weist sie zurecht. Aus Anwohnersicht sind der heutige Tennisplatz- und Gästelärm Anzeichen der Unzuverlässigkeit für den Spielbetrieb und die Gaststätte. Wer diese Vorhaltungen liest, muss sich nur vorstellen, dass ständig jemand in seiner Wohnung schreit. Dieses chaotische Verhalten hat nichts mit dem Tennissport zu tun und erfolgt sogar in der Dunkelheit. Verantwortlich ist Jelena Hofmann.
Tivo-Lärm 2026
Wer bezeugt den Tivo-Lärm?
Mit dem Beitrag spreche ich – zusätzlich zu den bisherigen Zeugen – weitere Anwohner an, die den Lärm bezeugen. Der gesundheitsschädliche Lärm neben Wohnungen muss beendet werden. Namen und E-Mail-Adressen gebe ich nicht öffentlich weiter. Die Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferats benötigt sie allerdings für Anzeigen.
Unerwünschte Öffentlichkeit mit geschlossenen Gesellschaften und Partylärm neben Wohnungen
Ein Gaststättenbetrieb ist für Anwohner eine Bereicherung, wenn sich das Angebot an sie richtet und der dort verursachte Lärm überhört werden kann. Geräusche durch Verkehr, Gaststätten, Schulen und Sport sind normal. Im Freien und neben Wohnungen sind Übertreibungen wie rücksichtsloser, überflüssiger und gesundheitsschädlicher Lärm durch Geschrei, Musikanlagen, Livemusik und Prallen von Bällen unberechtigt und ordnungswidrig. Das wird in keinem Wohngebiet weder von den Anwohnern noch von den Behörden geduldet.
Scam-Vorwurf bei OpenTable Vergrößern bei Klick
Für den Gaststättenbetrieb wird die Bezeichnung Restaurant bei Google, OpenTable und auf der Tivo-Homepage verwendet. Im Gegensatz dazu befindet sich im Internet der folgende Scam-Betrugs-Vorwurf zum Tivo, der die Restaurantambitionen der abbruchreifen Bretterbude aus den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts infrage stellt.
Unzuverlässige Tennisplatz-Buchungen
Die Fragwürdigkeit des Gaststättenbetriebs setzt sich beim Tennisplatz fort, der bei Eversports im Internet zu buchen ist. Zur Saisoneröffnung 2026 liest man dort eine Rezension, die betrügerische Vorgehensweisen annehmen lässt. Vermutlich ist die Geschäftsführung der Gaststätte und der verantwortlichen ENA GmbH auch mit dem Tennisplatz überfordert.
Tivo-Geschäftsführung: Jelena Hofmann ab November 2024
Die zahlreichen bezeugten Ordnungswidrigkeiten der Gaststätte Tivo tragen seit Ende 2024 den offiziellen Namen Jelena Hofmann. Sie ist Betreiberin und Verantwortliche der Gaststätte Tivo und der ENA GmbH. Diese behördliche Regelung erfolgte trotz der vielen amtsbekannten Taten wie nicht genehmigtem Veranstaltungsbetrieb, Beschallung der nahen Wohnungen und der gesamten Umgebung mit Musik, Störungen der Nachtruhe, Lärm auf der Terrasse und dem Tennisplatz, Missachtung der Betriebszeiten, Lärm und Hausfriedensbruch auf der benachbarten Socceranlage sowie Kinderfeindlichkeit. Das spricht eigentlich für gastronomische Unzuverlässigkeit.
Zudem ist die Geschäftsführerin bekannt durch die Insolvenz und Liquidation ihrer ehemaligen Modefirma Mykke Hofmann GmbH, durch die Drogenverurteilung ihres Ehemanns und durch die Denunziation vom Tivo mit der falschen Verdächtigung der Kinderpornografie.
Der weitergeführte Betrieb des Onlineshops https://mykkehofmann.com/ zeigt sich fragwürdig und verdächtig, weil die Firma seit dem 14.05.2024 liquidiert ist. Die GmbH hat aber keinen für die Liquidationsphase kennzeichnenden Firmenzusatz. In den sogenannten sozialen Netzwerken wird die aufgelöste Firma weiterhin beworben und verlinkt. Vermutlich betreibt Frau Hofmann einen betrügerischen Onlineshop. Der Betrug im Internet ist naheliegend, weil Jelena Hofmann lügt und denunziert. Sie missachtet die Notwendigkeiten für ein einvernehmliches Zusammenleben und hält sich nicht an behördliche Vorgaben.
Geschäftsmethoden von Jelena Hofmann
Zu den geschäftlichen Methoden der Frau Hofmann mit der Gaststätte Tivo gehören nachweislich und bezeugt
Ordnungswidrigkeiten
Auflagenmissachtungen
falsche Tatsachenbehauptungen
Lügen und Denunzierungen
Gesundheitsschädigungen
Körperverletzungen und Lebensbedrohungen
Nötigungen und Abmahnungen zur Einschüchterung
Links zu zwei Tivoligeschichten 2024
Die Denunziation vom Tivo Das Löwenmaul am Dogenpalast in Venedig ist zum Symbol für Denunziation geworden, weil man anonyme Anzeigen einwerfen konnte. Wer heute denunziert, zeigt jemanden mit falschen Verdächtigungen aus persönlichen, niederen Beweggründen bei der Polizei an. Die falschen Verdächtigungen der Denunziantin, Jelena Hofmann, werden sachlich dargestellt.
Django und der Eisbach-Hintern Django wird in einem wahren, aktuellen Tivoli-Western gefordert. Gnadenlos und provokant enthüllt er Neues vom Eisbach-Skandal und vom Tivo-Saloon. Aus Lärmproblemen werden falsche Verdächtigungen. Der Sheriff schreitet ein. Sitte und Moral sind gefährdet. Django bekommt aber nichts zum Rächen. Die intrigante Tivo-Bande tritt sich selbst in den Hintern.
Verantwortliche für den Tivo-Lärm
Beginn einer Terrassenparty mit Lärm neben Wohnungen
Gegenüber Öffentlichkeit, Kreisverwaltungsreferat und Polizei besteht die Pflicht, Betreiber und Verantwortliche einer Gaststätte zu benennen. Das Impressum der Gaststätte Tivo im Internet änderte sich aber erstaunlich schnell. Offensichtlich war das eine Reaktion auf meine Kenntnis des Namens der verantwortlichen Person. Ich hatte den Namen im Gespräch vor Ort am 27.04.2024 mitgeteilt. Jelena Hofmann, die Geschäftsführerin der insolventen Mykke Hofmann GmbH, wird aber im Impressum der Tivo-Internetseite zwischenzeitlich nicht erwähnt.
Warnung für Gäste und Personal vom Tivo: Jelena Hofmann lügt und denunziert.
Vielleicht sollte der Name bei Betrieb und Verantwortung für die Gaststätte wegen der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr öffentlich genannt werden. Das Impressum vor dem 27.04.2024 beinhaltete die ENA GmbH, Betreiber:innen und Verantwortliche:Jelena Hofmann, danach am 05.05.2024 die ENA GmbH, Betreiber:innen und Verantwortliche: Antonio von Schirnding, Elena von Schirnding. Die Anschrift dieser bereits vorher zuständigen Firma und Personen ist nicht mehr Richard-Wagner-Straße 15, sondern Rumfordstraße 30, die Adresse der Firmen von Jelena Hofmann.
Weiterlesen über die verantwortlichen Personen
Es stellt sich die Frage, ob Namen und Anschriften zur Betriebsführung und Verantwortung beliebig änderbar sind. Jedenfalls vertrat Jelena Hofmann die Gaststätte in der Besprechung mit dem KVR am 26. September 2023 sowie bei meinen persönlichen Beschwerden vor Ort am 17. März 2024, 13. und 27. April 2024. Außerdem nimmt sie nach eigener Auskunft Telefonanrufe und E-Mails für die Gaststätte an.
Während der Betriebszeiten mit Lärm werden aber keine Telefonate entgegengenommen. E-Mails an die Gaststätte werden nur automatisch, nicht individuell beantwortet. Darin wird man hingewiesen. bei Eventanfragen direkt an die E-Mail-Adresse jelena@tivomunich.com zu schreiben.
Seit dem 15. November 2024 verweist das Impressum der Gaststätte auf Jelena Hofmann als Betreiberin und Verantwortliche der ENA GmbH. Sucht man im Internet nach Namen von Personen und Firmen im Zusammenhang mit der Gaststätte und der insolventen Firma von Jelena Hofmann, werden Verurteilte in einem Drogenskandal mit Polizeibeteiligten gefunden, z. B. Nikias H., Mitbetreiber der ehemaligen, durch eine Drogenrazzia bekannt gewordenen Diskothek Heart und Ehemann von Jelena Hofmann.
Insgesamt kann bei der Recherche zum Umfeld der Gaststätte Tivo der Eindruck von Amateurgastronomen entstehen. Solchen sind schnelle Gelder mit Partys, Events und Interims vermutlich wichtiger als Menschen in der Umgebung. Dabei wird Lärm neben Wohnungen vorsätzlich erzeugt, billigend in Kauf genommen, ignoriert und verleugnet. Behörden belügt man, bis die Gaststättenerlaubnis widerrufen wird und das Ganze anderswo fortgesetzt werden kann.
Polizeieinsätze schaffen nur kurzfristige Abhilfe – manchmal bloß für eine Stunde. Seit Mitte 2022 liegen dem KVR etliche bezeugte Lärmbeschwerden und Anzeigen von Anwohnern vor. Bisherige Auflagen und Bußgelder der Ordnungsbehörde werden aber offensichtlich nicht beachtet und bleiben wirkungslos. Möglicherweise wird nämlich untersagt, aber nicht kontrolliert.
Die Lokalbaukommission hat neben Wohnungen einen Gaststättenbetrieb in einer „Allgemeinen Grünanlage“ genehmigt. Verwirklicht wurde hingegen eine Vergnügungsstätte mit Veranstaltungsbetrieb. Terrassenpartys stören die Nachbarschaft tagsüber und bei der Nachtruhe mit unzumutbaren Lautstärken der Musik und der Gäste. Hinzu kommen chaotisches Schreien vom Tennisplatz und Lärm von der unberechtigt genutzten Socceranlage. Wegen der Genehmigung und bisherigen Duldung kann man den genannten Behörden die Mitverantwortung für den Lärm vorhalten.
Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten
Links zu PDF-Dateien der bisherigen Anzeigen bei der Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferats von 2023 bis 2025
Bei Lärm vom Tivo können und sollen Anwohner die 110 wählen und darum bitten, dass die Störung von der Polizei beendet wird. Die anschließende Beschwerde beim Kreisverwaltungsreferat empfiehlt sich. Polizei und Kreisverwaltungsreferat sind sehr hilfsbereit. Für Beschwerden über Gaststätten bietet die Stadtverwaltung die hier verlinkte Internetseite mit Adresse, Telefon, E-Mail oder Online-Formular an.
Weiterlesen über das Recht auf Polizeieinsätze
Das Tivo hat kein Recht, Nachbarn in den Wohnungen mit Lärm zu stören. Musik im Freien darf nur Hintergrundbeschallung und keine lärmende Beschallung des Wirtschaftsgartens und der Umgebung sein. In der Außengastronomie sind grundsätzlich keine Musikanlagen oder vergleichbare Beschallungen erlaubt. Musikdarbietungen im Freien sind genehmigungspflichtige Veranstaltungen. Der Betriebsschluss im Wirtschaftsgarten des Tivo ist wegen der Nachtruhe um 22.00 Uhr.
Die Gaststätte Tivo hat Anwohner über die Rechtmäßigkeit von Veranstaltungen belogen und sie über Stunden hinweg mit Musik und Partylärm sogar nach 22:00 Uhr gestört. Ebenfalls mehrfach haben Verantwortliche der Gaststätte von Anwohnern gerufene Polizeibeamte über die Rechtmäßigkeit von Veranstaltungen mit Umgebungsbeschallung belogen. Trotzdem empfehlen sich polizeiliche Notrufe.
Vorgaben des Kreisverwaltungsreferats
Der Gaststättenbetrieb ist bis 01:00 Uhr möglich, auf der Terrasse aber nur bis 22:00 Uhr und nur bei einer Gästezahl von 65 Personen.
Musik auf der Terrasse ist nur als nicht lärmende Beschallung (Hintergrundmusik) und ohne Livedarbietungen bis 22:00 Uhr möglich.
Öffentliche Veranstaltungen sind dem Kreisverwaltungsreferat anzuzeigen.
Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie nur auf die zu beschallende Fläche einwirken und nicht auf die umgebenden Gebäude.
Die Lautstärke darf die Nachbarschaft nicht unzumutbar stören – auch bei Musik- und Tonproben, bei Veranstaltungen, bei Ton- und Musikdarbietungen.
Fenster und ins Freie führende Türen in der Gaststätte sind während lärmintensiver Darbietungen geschlossen zu halten.
Rednerbeiträge, Ton- und Musikdarbietungen sind nur innerhalb des geschlossenen Gastraums zwischen 20:00 Uhr und 01:00 Uhr möglich.
Die Lärmgrenzwerte von tagsüber 50 dB und nachts 35 dB sind einzuhalten.
Warnungen vor Terrassenpartys
Anwohner wehren sich gegen den Lärm von der Terrasse – Gastrotafel: Bitte hier warten, wir platzieren Sie gerne.
Warnungen für Gäste, Veranstalter und Besucher von Terrassenpartys
Bei Google berichten Gäste von überfordertem, chaotischem Service sowie von Preis- und Rechnungsbetrug.
Das häufige Geschrei auf der Terrasse und im gesamten Außenbereich stört nicht nur die Anwohner, sondern auch die Gäste.
Die vom KVR vorgegebene Gästehöchstzahl von 65 Personen wird missachtet.
Gäste weichen von üblichen Verhaltensweisen in der Außengastronomie ab, z. B. mit übertriebenem Geschrei, Gelächter, Zurufen, Anfeuerungsrufen, Jubel und Applaus.
Anwohner veranlassen gezwungenermaßen Polizeieinsätze wegen Ruhestörungen und Missachtung der Betriebszeiten.
Livemusik, Musikanlagen und vergleichbare Beschallung auf der Terrasse sind ordnungswidrig und führen zu Polizeieinsätzen.
Terrassengäste müssen wegen der Nachtruhe um 22:00 Uhr aufbrechen. Ansonsten kommt es zu Anzeigen mit Bußgeldverfahren, und die Polizei beendet den Betrieb im Wirtschaftsgarten.
Auf dem einzelnen Tennisplatz wird häufig unsportlich, idiotisch und fäkalisch geschrien.
Der Tennisplatz wird entgegen den Auflagen als lärmender Bolzplatz genutzt.
Die missbräuchliche Nutzung der benachbarten schulischen Socceranlage mit Ballprallen und Geschrei stört nicht nur die Anwohner, sondern auch den Terrassenbetrieb lautstark und veranlasst Polizeieinsätze.
Warnungen vor Kinderfeindlichkeit
Das Verhalten der Gaststättenbetreiberin und der Gäste ist kinder- und jugendfeindlich.
Eltern, Personal und Gaststättenbetreiberin gestatten Kindern und Jugendlichen die ordnungswidrige Nutzung der benachbarten, schulischen Socceranlage und beteiligen sich lärmend am Hausfriedensbruch.
Kinder und Jugendliche werden bei Beschwerden und Polizeieinsätzen von der Socceranlage verwiesen und anschließend folgewidrig wieder darauf gelassen.
Polizeibeamte, Bezirksinspektion und Anwohner werden mit der Wahrnehmung und dem Wissen von Kindern und Jugendlichen belogen.
Verantwortliche und Gäste sind negative Vorbilder für Kinder und Jugendliche, weil sie auf der Terrasse neben Wohnungen lärmen und laute Musik abspielen.
Eltern, Personal und Gaststättenbetreiberin handeln unverantwortlich, indem sie Lärm und Geschrei von Kindern und Jugendlichen im Freien neben Wohnungen nicht begrenzen, sondern zulassen.
Kinder und Jugendliche werden nicht belehrt und angehalten, auf die Gesundheit von Anwohnern Rücksicht zu nehmen.
Ständig schreiende Kinder und Jugendliche lässt man gewähren, sodass sie sich in Gemeinschaften ausgrenzen.
Fehlende Rechtsgrundlagen zur Gaststätte
Ein Gaststättenbetrieb ist für Anwohner eine Bereicherung, wenn sich das Angebot an sie richtet und der dort verursachte Lärm überhört werden kann. Das neue Tivo veranstaltet aber Gartenpartys mit geschlossenen Gesellschaften und Musik im Freien. Das entspricht nicht der vorherigen Nutzung als Betriebsgebäude einer Tennisanlage mit Gastronomie.
Weiterlesen über die fehlenden Rechtsgrundlagen
Gebäudenutzung und Gastronomieart wurden geändert. Das Grundstück des Tennisbetriebsgebäudes befindet sich im Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan als Sportanlage ausgewiesen und liegt in einer Allgemeinen Grünanlage mit Übergeordnetem Grünbezug, also im Landschaftsschutzgebiet. Eine Gaststätte in diesem Bereich widerspricht diesen Nutzungsvorgaben.
Die bis 2014 halbjährig an den Tennissport gebundene Gaststätte wurde nicht fortgeführt, sondern in eine allgemeine Bewirtungsstätte als Bar, Restaurant, Café, Gartenrestaurant sowie Veranstaltungsort für Partys im Gebäude und im Wirtschaftsgarten umgewandelt. Diese Änderung der Betriebsart fand ohne Rechtsgrundlage statt.
Die neue Nutzung des Betriebsgebäudes der Tennisanlage als Gaststättenbetrieb erfolgt mit baurechtlicher Genehmigung. Allerdings wurde eine Gaststätte beantragt und genehmigt, keine Vergnügungsstätte, zu der eine Gaststätte mit Veranstaltungsbetrieb gehören würde. Ein Mitarbeiter der Lokalbaukommission hat im Schreiben vom 08.06.2022 mit dem Aktenzeichen: 0253-5.4-2022-8051-21 zur Gaststätte Tivo und zum Tennisplatz in der Oettingenstraße 74 Folgendes mitgeteilt:
„cc) Die Nutzungsänderung des „Tennisstüberls“ in eine öff. Gaststätte mit 65 Gastplätzen und Freischankfläche wurde am 11.10.2021 befristet auf 5 Jahre genehmigt. […] „c) Die Genehmigung der Tennisanlage enthält umfangreiche Immissionsschutzauflagen zum Schutz der Nachbarschaft. […] Im Genehmigungsbescheid für die Gaststätte sind keine vergleichbaren Auflagen enthalten, da eine Gaststätte und keine Vergnügungsstätte beantragt und genehmigt wurde und von einer Gaststätte eher geringere Emissionen als von einem Tennisplatz ausgehen. Sollte sich im Zuge des Betriebs der Gaststätte aber herausstellen, dass auch von dort gravierendere Emissionen ausgehen, bleibt der Erlass eines Nachgangsbescheides mit vergleichbaren Auflagen wie im Genehmigungsbescheid für den Tennisplatz vorbehalten.“
Vom Veranstaltungs- und Partybetrieb im Freien gehen aber nicht geringere, sondern höhere Emissionen als vom Tennisplatz aus, z. B. Geschrei, Anfeuerungsrufe, Applaus. Hinzu kommt unsportliches Schreien auf dem Tennisplatz.
Fragwürdiger und störender Tennisbetrieb
Mindestabstand des Tennisplatzes zu den Wohnungen von nur 45 Metern statt der verordneten 83 Meter
Beschreibung der Lärmstörungen 2024 und danach
Durch den Tennisbetrieb wurden die Anwohner in vielfältiger Weise gestört und gesundheitlich geschädigt. Wegen des Lärms waren Zeiträume der Ruhe und des konzentrierten Arbeitens nur eingeschränkt möglich. Fenster konnten vielfach nicht geöffnet und Balkone nicht genutzt werden. Trotz der geschlossenen Schallschutzfenster waren die Schlag- und Prall-Geräusche sowie das Geschrei vom Tennisplatz nicht zu überhören, weil der Lärm aus der Hauptwindrichtung kam. Rücksichtslos ignorierten die Tennisspieler mit Zurufen und Geschrei, dass sich in nur 40 bis 50 Metern Entfernung Wohnungen befanden, in denen Menschen lebten. Vermutlich widersprachen die folgenden Betriebszeiten und Betriebsarten der Tennisanlage sowie die Verhaltensweisen der Tennisspieler den „umfangreichen Immissionsschutzauflagen zum Schutz der Nachbarschaft“ der Lokalbaukommission.
Weiterlesen über den Tennislärm und die notwendigen Auflagen zum Lärmschutz
Betrieb bereits um 7:00 Uhr, der bei Anwohnern zum Aufwachen führt und das Weiterschlafen verhindert, z. B. Mittwoch, 12.06.2024 um 7:11 Uhr, Donnerstag, 13.06.2024 um 7:30 Uhr, Samstag, 31.08.2024 um 7:00 Uhr, Sonntag, 01.09.2024 um 7:00 Uhr
Mehrstündiges Geschrei an den ansonsten ruhigen Wochenenden, z. B. Geschrei aus Leibeskräften am Samstagabend, dem 6.04.2024, und am Samstagnachmittag, dem 25.05.2024, lang andauerndes Schreien am Sonntagnachmittag, dem 22.09.2024, und am darauffolgenden montäglichen Ruhetag der Gaststätte
Dauerbetrieb ohne Pause mit unzumutbarem Lärm von 7:00 Uhr morgens bis eine Stunde nach dem Einbruch der Dunkelheit.
Betrieb von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr während der Mittagsruhe in den Wohnungen – besonders störend für alte Menschen, die Mittagsruhe benötigen
Betrieb nach 21:00 Uhr auch bei Dunkelheit – besonders störend zur Schlafenszeit von Kindern, z. B. am Dienstag, dem 18.06.2024, von 7:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Betrieb am montäglichen Ruhetag der Gaststätte – vermutlich bei geschlossenen Sanitäranlagen
Betrieb ohne die Anwesenheit einer für den Tennisplatz verantwortlichen Aufsichtsperson
Geschrei mit Ausrufen der Verwunderung, des Jubels, des Erfolgs oder Misserfolgs beim Spiel, mit idiotischen Zurufen, Beschimpfungen des Gegners und der eigenen Leistung sowie mit lauten Trainingsanweisungen
Geschrei mit ordinären Zurufen und fäkalischen Beschimpfungen der Spielenden für die Gegner, z. B. Ar… und Sch… – besonders störend und beschämend bei Anwesenheit von Besuch in der Wohnung
Durchführung von Wettbewerben mit Publikum auf der Gaststättenterrasse und akustischem Chaos, z. B. Geplärre der Terrassengäste mit den Spielern, Anfeuerungs-Rufe zur Leistungssteigerung, Applaus-Wellen bei Erfolgen, Enttäuschungs-Bekundungen bei Misserfolgen, Halt-, Stopp und Aus-Rufe, lautstarker Austausch des Punktestands zwischen Terrasse und Tennisplatz
Durchführung von Trainingseinheiten mit lautstarken Traineranweisungen, die in den Wohnungen trotz geschlossener Schallschutzfenster zu hören sind
Nutzung des Tennisplatzes als Bolz- und Spielplatz, z. B. am Sonntagvormittag, dem 3.03.2024
Vergleich des Tennisbetriebs vor 2014 und 2024
Vermutlich ging die Lokalbaukommission bei der Genehmigung des einzelnen Tennisplatzes von Voraussetzungen aus, die für den Tennisbetrieb bis 2014 galten. 2024 störte der Lärm von dem einzelnen Tennisplatz aber zunehmend und war umfangreicher als der Lärm bei den neun Plätzen bis 2014.
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung wurde bei der Genehmigung des einzelnen Platzes nicht berücksichtigt. Bei einem Tennisplatz in Allgemeinen Wohngebieten beträgt der Anhaltswert für den Mindestabstand vom Rand des Tennisplatzes zu Wohnungen 83 Meter. Der Tennisplatz in der Oettingenstraße ist aber nur 46 Meter von den Wohnungen entfernt.
Bis 2014 war der Tennisbetrieb nur von Mai bis Oktober möglich. Die Nutzung der Tennisanlage begann um 10:00 Uhr und erfolgte unter Aufsicht von Tennistrainern. Der Lärm verteilte sich auf neun Plätze, die sich bevorzugt in großer Entfernung zu den Wohnungen befanden. Es gab keinen Dauerbetrieb mit den frühen Morgen- und den späten Abendstunden. Geschrei wurde mit Belehrungen untersagt und war wegen der Störung der Nachbarspieler nicht möglich. Die Infrastruktur für die Tennisanlage mit Sanitäranlagen und Bewirtung war durchwegs gegeben. Spieler fühlten sich beaufsichtigt und hielten sich an Regeln. Anwohner konnten die Fenster öffnen und Balkone nutzen.
2024 wurde der Tennisplatz auch in den Monaten März, April, November und Dezember bespielt. Wegen des einzelnen Platzes und der belaubten Bäume fühlten sich die Spieler alleine, unbeobachtet, unbeaufsichtigt, ungehört und zum Lärm berechtigt. Sie schrien, plärrten und verwendeten Fäkalausdrücke. Der Lärm verteilte sich nicht auf neun Plätze, sondern konzentrierte sich auf ein Spielfeld – egal ob bei einem Einzelspiel, einer Trainingseinheit oder einer Publikumsveranstaltung. Ständiger Applaus bei öffentlichen Spielen störte in besonderem Maß.
Vorgeschlagene und aus Anwohnersicht notwendige Auflagen zum Lärmschutz
Zeitliche Begrenzung des Tennisbetriebs von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an allen Wochentagen und nur in den Monaten von Mai bis Oktober
Anwesenheit einer für den Tennisbetrieb verantwortlichen Person der Betreiberfirma, die den Lärmschutz beaufsichtigt
Tennisbetrieb nur bei gleichzeitiger Öffnung der Gaststätte
Einmalige schriftliche Vereinbarung zur Tennisplatznutzung ohne Schreien und ohne Zurufe
Laufende mündliche Belehrungen zum Lärmschutz bei der Buchung des Tennisplatzes
Großflächige Beschilderung auf allen Seiten des Platzes für den Lärmschutz der Anwohner
Keine Durchführung von Trainingseinheiten, Wettbewerben und Publikumsveranstaltungen
Nutzung des Platzes ausschließlich für den Tennisbetrieb, nicht als Bolz- oder Spielplatz
Link zum Schreiben an die Lokalbaukommission vom 20.01.2025 mit der Bitte um Lärmschutzauflagen für den Tennisplatz
Fazit
Link zur Seite Chronik des Tivoliskandals ab 2024 mit dem Gesamtüberblick zu meinen Aktivitäten
Diese Internetseite sollte anfänglich dazu dienen, die Betreiber und Gäste des Tivo um Verständnis für die Anwohner zu bitten. Mittlerweile hat sich der Lärm von der Terrasse, dem geöffneten Innenraum, dem Tennisplatz und der Socceranlage so entwickelt, dass er mit rechtlichen Mitteln verhindert werden muss. Der Lärm in der Nachbarschaft von Wohnungen und die Störungen der Nachtruhe nach 22:00 Uhr sind unrechtmäßig und ordnungswidrig. Chaotischer Lärm stört Anwohner, die bis 2014 Tennis und Gastronomie am Tivoli wegen der Tradition befürwortet haben.
Link zur Satire Die Umweltsau vom Tivoli? mit zahreichen Fotos zur Entwiclung seit 2024
Meine Lärmkritik und die vom Kreisverwaltungsreferat empfohlenen Notrufe bei der Polizei sind mir unangenehm, weil es notwendig ist, mich zu wehren und um behördliche Hilfe zu bitten. Betreiber und Verantwortliche schädigen die Anwohner gesundheitlich. Nachbarn würden einen üblichen Gaststättenbetrieb neben Wohnungen hinnehmen, aber keinen lärmenden Veranstaltungsort für einen eigenen Gästekreis, Geschrei im Freien und Terrassenpartys. Das ist in anderen Wohngebieten auch nicht möglich.
Lärm 2025
Lärmprotokoll 2025 zur unberechtigten Umgebungsbeschallung mit Musik und Gästelärm
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ab 21:55 Uhr ab 18:00 Uhr ab 20:42 Uhr 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr – Polizei 18:30 Uhr bis 21:45 Uhr durch Musik danach Störung der Nachtruhe durch Gästelärm und Musik ab 19:00 Uhr ständiger Gästelärm und Applaus von 13:52 Uhr bis 19:00 Uhr 19:47 Uhr bis 22:00 Uhr – Gästelärm ab 16:00 Uhr – Gästelärm 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr – Polizei Terrassengeschrei von 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr – Gästelärm Geschrei, Jubel und Applaus ab 21:30 Uhr – Gästelärm Gästelärm von der Terrasse bis nach 23:30 Uhr Gästelärm ab 20:10 Uhr Gästelärm von der Terrasse ab 19:45 Uhr Gästelärm von 13:00 bis 17:00 Uhr, Ende wegen Regenbeginns Gästelärm und Musik von 22:00 Uhr bis 23:45 Uhr Gästelärm von der Terrasse ab 15:30 Uhr bis in die Nacht Unerträglicher Tivo-Gästelärm ab dem Nachmittag Trommeln, Geschrei und Jubellärm ab 19:00 Uhr Gästelärm, Jubel, Applaus, Bass Gästelärm, Jubel, Applaus, Geschrei ab 17:30 Uhr Gästelärm und Musik von 11:00 bis 20:00 Uhr und Polizeieinsätze Gästelärm, Jubel, Applaus, Geschrei von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr Gästegeschrei vom Tivo in der Wohnung ab 17:30 Uhr Geschrei von der Gaststättenterrasse Gästelärm von der Terrasse Handwerklicher Lärm aus dem Zelt auf der Gaststättenterrasse Abends und nachts Gästelärm aus dem Zelt Handwerklicher Lärm aus dem Zelt auf der Gaststättenterrasse Abends und nachts Geschrei und Gelächter aus dem Zelt Gästelärm ab 19:00 Uhr Gästelärm ab 20:00 Uhr
Gästelärm und Musik sind von der Bezirksinspektion des KVR untersagte Störungen. Musik auf der Terrasse ist nur als Hintergrundmusik bis 22:00 Uhr erlaubt, nicht als lärmende Umgebungsbeschallung. Vermutlich wird die erlaubte Gästezahl von 65 überschritten. Der Lärm ist bei geschlossenen Schallschutzfenstern in den Wohnungen zu hören. Die Balkonnutzung an Nachmittagen und Abenden sowie die Fensteröffnung für die Nachtruhe sind nicht möglich.
Freitag, 10. September 2025: Gespräche, Zurufe, Gelächter und Geschrei von der Gaststättenterrasse sind bei geschlossenen Schallschutzfenstern in der Wohnung zu hören. Ich plante, gegen den Lärm mit einer E-Mail zu protestieren. Ab 19:30 Uhr war das nicht mehr notwendig, weil die herbstliche Kälte die Verursacher vermutlich in die Holzbaracke vertrieben hatte.
Freitag, 26. September 2025: Geschrei zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr. Nach meiner E-Mail wird es ruhig. Inhalt: „Gibt es auf der Gaststättenterrasse Notfälle, weil seit einer Stunde so viel geschrien wird? Gerne verständige ich den polizeilichen Notruf, um zu helfen.“
Samstag, 13. September 2025: Geschrei, Jubel, Applaus, gemeinschaftliche Rufe, Zurufe, die wörtlich in der Wohnung trotz geschlossener Schallschutzfenster zu verstehen sind. In einem üblichen Gaststätten-Außenbereich wird so ein Lärm neben Wohnungen von der verantwortlichen Person nicht geduldet und sofort untersagt. Für mich folgt die E-Mail-Frage an das Tivo: Soll ich den Notdienst anrufen, weil die Gäste so schreien?
Sonntag, 7. September 2025: Drei polizeiliche Notrufe und zwei Polizeieinsätze wegen des Gästelärms und der lauten Musik, die in den Wohnungen trotz geschlossener Schallschutzfenster und sogar durch mehrere Wände im rückwärtigen Treppenhaus zu hören ist.
Am 14. August 2025 wache ich um 7:30 Uhr zum wiederholten Mal wegen der lautstarken Anweisungen des englischsprachigen Tennistrainers auf. Das Weiterschlafen ist auch bei geschlossenem Schallschutzfenster nicht mehr möglich. Der rücksichtslose Störer ist Dauergast auf dem Platz zu morgendlichen Zeiten. Er sieht die nahen Wohnungen, denkt aber offensichtlich, allein auf der Welt zu sein. Die Trainingskommentare und Anweisungen werden fast gebrüllt. Jedes Wort ist in der Wohnung verständlich. Jeder Schlag des Tennisschülers wird kommentiert. Jeder gebrüllte Wörterschwall dringt wie eine Maschinengewehrsalve in die Wohnung ein. Eine solche Rücksichtslosigkeit ist auf einer Tennisanlage mit mehreren Plätzen nicht möglich. Schreiende Spieler würden des Platzes verwiesen. Die Verantwortung für den Lärm trägt Jelena Hofmann, die vermutlich nicht anwesend ist und nicht um den Schlaf gebracht wird. Der einzelne Tennisplatz neben Wohnungen wurde in fragwürdiger Weise von der Lokalbaukommission genehmigt. Auflagen gab es vermutlich nicht. Von den Anwohnern erbetene Auflagen werden von der Stadtverwaltung abgewiesen. Der Oberbürgermeister lässt sich informieren. Abhilfe schafft niemand. Um 11:00 Uhr schreit der Tennischaot noch immer.
Die Beschwerde-E-Mail eines Nachbarn wurde von Alexander G., Restaurantleiter, Tivo Restaurant, an Jelena Hofmann weitergeleitet.
Anscheinend haben meine letzten beiden E-Mail-Vorhaltungen des unerträglichen Gästelärms erfolgreich gewirkt. Am Freitag, dem 8. August 2025, war der Lärm nämlich im aushaltbaren Bereich, so wie es sich für übliche Gaststättentische im Freien gehört. Allerdings hat der schwache Wind den Schall nicht in die Richtung der Häuser nach Osten getragen, sondern nach Norden. Jedenfalls waren keine Übertreibungen mit Geschrei, Applaus, Jubel und Musik zu hören.
Freitag, 1. August 2025: Der kräftige Westwind trägt den Gästelärm von der Terrasse ohne Bodendämpfung in die oberen Stockwerke über dem Eisbach. Die Schallschutzfenster der Klasse II reichen nicht aus. Eine Übertönung mit Lautsprecher-Musik in der Wohnung ist wegen der ständigen Schreie nicht möglich. Ich bekomme Angst, dass der Blutdruck wieder entgleist und erneut zu den lebensbedrohlichen Symptomen meiner Herzkrankheit führt. Das Regenradar zeigt das Ende des Lärms mit Regenbeginn in zwei Stunden an. Ich verlasse solange die Wohnung, weil mich die Gaststättenbetreiberin dazu genötigt hat. Am Folgetag bestätigen Nachbarn die Unerträglichkeit des Lärms und teilen mit, sich ebenfalls mit einer E-Mail bei der Verantwortlichen beschwert zu haben.
Am Freitag, dem 11. Juli 2025, stört Gästelärm ab 15:30 Uhr bis in die Nacht. Ich werde gezwungen, mir immer wieder Geschrei, Applaus und Jubel trotz geschlossener Schallschutzfenster anzuhören. Ab 21:30 Uhr wird es besonders laut. Jelena Hofmann, die Betreiberin des Tivo, verantwortet die Straftat der vorsätzlichen, bekannten und nachgewiesenen Körperverletzung. Nach meinem mehrmaligen Pfeifen ist endlich Ruhe, weil ich die Betreiberin und die lärmenden Gäste vor den Folgen eines Polizeieinsatzes gewarnt habe. Frau Hofmann ist mit dem Betrieb der Gaststätte überfordert und als Leiterin unzuverlässig.
Am Samstag, dem 24. Mai 2025, beginnen um 16:00 Uhr Gelächter, Zurufe und Applaus, die eine Veranstaltung vermuten lassen. Wieder wird bestätigt, dass das Tivo keine Gaststätte ist, sondern nur eine Eventstätte, die Anwohner ausschließt und belästigt. Ab 21:00 Uhr stört das Geschrei von der Terrasse.
Am Freitag, dem 23. Mai 2025, sind Jubel und Happy-Birthday-Gesänge zu hören.
Am Samstag, dem 17. Mai 2025, zeigt sich wieder, dass das Tivo nicht als Gaststätte, sondern als Veranstaltungsstätte betrieben wird. Jubel, Applaus, lautes Rufen, zwischendurch Musik und nicht zu bestimmende Knallgeräusche, vermutlich von Sportgeräten, sind bei geschlossenen Schallschutzfenstern in den Wohnungen und in der gesamten Umgebung zu hören.
Am Dienstag, dem 13. Mai 2025, ist der Lärm vom Tennisplatz und der Terrasse unerträglich. Ein chaotischer Trainer schreit seine Anweisungen. Die Gäste von der Terrasse sind lautstark in der Wohnung zu hören.
Am Samstag, dem 3. Mai 2025, beginnt die Musik von der Terrasse der Gaststätte Tivo ab 14:15 Uhr. Um 14:45 Uhr telefoniere ich mit dem vom KVR empfohlenen Polizeinotruf. Ein Polizeibeamter vor Ort berichtet mir um 15:15 Uhr, dass die Gaststätte behauptet, die Musik sei genehmigt. Ich bitte ihn, sich die Genehmigung zeigen zu lassen, weil schon häufig gelogen worden ist und Musik nur als Hintergrund oder im Innenraum bei geschlossenen Fenstern und Türen gestattet ist. Daraufhin ist keine Musik mehr zu hören. Offensichtlich hat die für die Gaststätte verantwortliche Person wieder gelogen.
Ab 18:30 Uhr stören erneut Musik und Gästelärm in der Wohnung, trotz geschlossener Schallschutzfenster. Die Musik auf der Terrasse bewirkt keinen Klanghintergrund, sondern eine Beschallung der Wohnung und Umgebung. Der Gästelärm lässt mehr als die erlaubten 65 Personen vermuten. Der Zeuge, Herr Anthonj, berichtet bei seinem Blick von außen auf die Terrasse von mehr als 100 Personen und keinen freien Stehplätzen zwischen 20:00 Uhr und 21:00 Uhr. Rauch steigt über der Terrasse auf. Fußgänger bleiben wegen des Lärms auf den Straßen stehen.
Um 21:45 Uhr endet die Musik auf der Terrasse, die hohe Gästelautstärke bleibt, und die Fensteröffnung ist wegen des Lärms nach wie vor nicht möglich. Ab 22:00 Uhr wird die Nachtruhe gestört, das Terrassenlicht um 22:30 Uhr ausgeschaltet und der Gästelärm auf der Terrasse fortgeführt. Die Musik ist jetzt aus dem Innenraum der Gaststätte zu hören, weil Fenster und Türen wahrscheinlich geöffnet sind. Der Gästelärm von der Terrasse stört bis zu meinem Einschlafen um 23:00 Uhr, das wegen des Lärms nur mit Medikamenten möglich ist.
Ein Zeuge, der nicht allein war, berichtet von Musiklärm nach 23:00 Uhr und Rufen eines Nachbarn nach Ruhe um Mitternacht. Nach Wahrnehmung des Zeugen Anthonj beginnt die Nachtruhe erst kurz vor 1:00 Uhr.
Am Freitag, dem 4. April 2025, ist wieder Terrassenparty. Der Gästelärm von 18:00 Uhr bis 22:30 Uhr lässt mehr als die vom KVR gestatteten 65 Personen vermuten. Ab 19:15 Uhr, 20:05 Uhr, 20:15 Uhr und 20:38 Uhr ist der Bass in der Wohnung zu hören. Weil ich mit lautem Pfeifen protestiere, wird die Lautstärke zurückgedreht.
Am Freitag, dem 28. März 2025, wird in der Holz-Baracke eine sogenannte Pasta&Disco-Party veranstaltet. Ab 21:55 Uhr ist der Bass in den Wohnungen und in der Umgebung zu hören.
Am Samstag, dem 22. März 2025, veranstaltet das Tivo wieder eine Terrassenparty zur Eröffnung der Freiluftsaison und des Tennisplatzes. Das wäre in Ordnung, wenn die Auflagen des Kreisverwaltungsreferats befolgt würden. Ob die erlaubte Gästezahl von 65 eingehalten wird, ist wegen der Lautstärke des Gästelärms fraglich. Gäste schreien auf der Terrasse und Tennisspieler auf dem Platz. Ab 16:30 Uhr wird die benachbarte Socceranlage trotz der eindeutigen Beschilderung als Spielplatz genutzt. Entgegen den Auflagen ist in den Wohnungen zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr der Bass bei geschlossenen Schallschutzfenstern zu hören. Um 22:00 Uhr wird der Spuk beendet. Die Lernfähigkeit mancher Menschen ist besonders begrenzt. Ein Vierteljahr war Ruhe am Tivoli. Jetzt geht der Kampf mit Polizeirufen und Anzeigen wieder los.
Lärmprotokoll 2025 zur unberechtigten Terrassennutzung nach 22:00 Uhr
22:00 Uhr bis 22:30 Uhr 22:00 Uhr bis 22:45 Uhr 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr 22:00 Uhr bis 22:45 Uhr 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr 22:00 Uhr bis 23:45 Uhr
Die Nutzung der Terrasse nach 22:00 Uhr ist vom KVR untersagte Störung der Nachtruhe. Anwohner können die Fenster für die Schlafenszeit wegen des Gästelärms nicht öffnen.
Am Samstag, dem 31.05.2025, wird die Terrassenbeleuchtung um 22.40 Uhr ausgeschaltet, aber der Gästelärm bleibt bis nach 23:30 Uhr. Die Fensteröffnung für die Nachtruhe ist nicht möglich.
Am Freitag, dem 30.05.2025, wird die Terrassenbeleuchtung nach 22.00 Uhr ausgeschaltet, aber der Gästelärm bleibt gleich.
Lärmprotokoll 2025 zur genehmigungswidrigen Tennisplatznutzung
ab 7:00 Uhr ab 7:00 Uhr 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr ab 8:00 Uhr 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr – Geschrei eines Tennistrainers 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr – Schreien eines Jugendlichen 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr – Trainingsgeschrei in der Wohnung 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Geschrei in der Wohnung ab 8:00 Uhr – Geschrei eines Tennistrainers ab 7:30 Uhr – Geschrei eines Tennistrainers ab 7:10 Uhr – Geschrei eines Tennistrainers ab 7:30 Uhr – Geschrei eines Tennistrainers ab 16:00 Uhr – Geschrei vom Tennisplatz 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr – Geschrei von Tennisspielern
Die Genehmigung und Nutzung der Tennisanlage enthalten nach Mitteilung der Lokalbaukommission vom 08.06.2022 mit dem Aktenzeichen 0253-5.4-2022-8051-21 umfangreiche Immissionsschutzauflagen zum Schutz der Nachbarschaft.
Besonders unsportliches Geschrei beim Tennisspiel von zwei Jugendlichen und einem Erwachsenen stört die Anwohner am Sonntagnachmittag, dem 16. November. Auf einem üblichen Platz wäre so ein chaotisches, rücksichtsloses und unverschämtes Geschrei nicht möglich.
Am 18. Juni ab 8:00 Uhr und im Juli schon früher stört wieder der amerikanische Schreihals in der Wohnung bei geschlossenen Schallschutzfenstern.
Am 31.05. ist das Geschrei eines Tennistrainers mit amerikanischem Akzent ab 8:00 Uhr in der Wohnung bei geschlossenen Schallschutzfenstern zu hören.
Am 27.05. schreit ein Schiedsrichter oder Trainer. Es gibt Applaus. Der Lärm ist in der Wohnung zu hören.
Es ist rücksichtslos, genehmigungswidrig und unsportlich, dass ich mir am 21.05. ab 7:00 Uhr im Bett das Herumschreien von zwei Tennisspielern anhören muss.
Lärmprotokoll 2025 zur unberechtigten Nutzung der schulischen Socceranlage
16:30 Uhr bis 17:05 Uhr mehrfach ab 14:30 Uhr – Foto 16:45 Uhr bis 17:05 Uhr – Foto 15:20 Uhr bis 20:30 Uhr – Fotos 17:35 Uhr bis 18:00 Uhr – Fotos 17:40 Uhr bis 18:40 Uhr – Fotos 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr – Fotos 17:10 Uhr bis 20:15 Uhr – Fotos 16:30 Uhr bis 16:45 Uhr – Fotos 14:05 Uhr bis 15:00 Uhr – Foto 17:10 Uhr bis 17:45 Uhr – Fotos 17:35 Uhr bis 19:00 Uhr – Fotos 16:40 Uhr bis 17:10 Uhr – Fotos 14:10 Uhr bis 14:40 Uhr – Fotos 16:25 Uhr bis 18:20 Uhr – Fotos 20:10 Uhr bis 21:15 Uhr – Lärm bis in die Nacht 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr 12:15 Uhr bis 14:10 Uhr – Polizei 09:05 Uhr bis 10:30 Uhr – Fotos 18:10 Uhr bis 19:15 Uhr – Fotos ab 20:10 Uhr 17:40 Uhr bis 18:15 Uhr – Fotos 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr 18:15 Uhr bis 19:10 Uhr
Die Nutzung der dem Tivo benachbarten, schulischen Socceranlage durch Lokalgäste bewirkt Lärmstörungen für Anwohner und gleicht einem vom Schulreferat mit Beschilderung untersagten Hausfriedensbruch.
Nach vier Wochen ohne Lärm von der Socceranlage schlagen Tivo-Gäste oder vom Tivo-Zugang geduldete Lärmstörer am 9. Juli wieder zu.
Am Freitag, dem 6. Juni, stören fünf Kinder und Jugendliche ab meiner Ankunft in der Wohnung zwischen 17:40 Uhr und 18:15 Uhr. Danach gibt es von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr wieder Lärm von der Socceranlage zu hören.
Am Sonntag, dem 1. Juni, stören mehrere Personen ab 18:10 Uhr. Darunter sind Kinder, die Mama rufen, die offensichtlich auf der Terrasse der Gaststätte sitzt. Ab 20:10 Uhr sind wieder Lärmstörer zu hören.
Am Samstag, dem 31. Mai, stören ein Erwachsener und zwei Buben 90 Minuten ab 9:05 Uhr. Sie tragen Sportkleidung und spielen vermutlich vorher oder nachher auf dem Tennisplatz.
Am Sonntag, dem 18. Mai, wird eine halbe Stunde vor Mittag gestört. Von 12:15 Uhr bis 14:10 Uhr lärmen mehrere Kinder und Erwachsene. Ich rufe die Polizei, sie untersagt die Nutzung und sorgt für Ruhe. Danke.
Am Sonntag, dem 11. Mai, stören zwei Buben, ein Mädel und ein Erwachsener von 14:10 Uhr bis 14:40 Uhr.
Um 16:35 Uhr sind es wieder zwei Buben. Vermutlich ist einer davon der Sohn von Jelena Hofmann, weil er schon häufig zu sehen war. Der Lärm endet erst bei Finsternis.
Am Samstag, dem 10. Mai, stört ein Paar mit Kindern ab 16:40 Uhr. Sie haben auf der Socceranlage nicht verloren, sind aber offensichtlich Tivo-Gäste.
Am Freitag, dem 9. Mai, sind drei Buben ab 17:35 Uhr zu hören und zu sehen. Die Verantwortlichen zeigen Rücksichtslosigkeit, Dummheit und Hausfriedensbruch.
Am Samstag, dem 3. Mai, lärmen zwei Buben ab 17:10 Uhr – einer im schwarz-weißen, der andere im roten Sportdress. Die Sportkleidung belegt die vorsätzliche, ordnungswidrige Anlagennutzung.
Am 1. Mai beginnt der Lärm um 14:05 Uhr. Wieder ballern ein Bub und sein Vater – vermutlich Sohn und Ehemann von Jelena Hofmann. Der Vater in schwarzer Tenniskleidung schießt auf das Tor mit dem Sohn. Die Feiertagsruhe in der Wohnung ist vorbei. Der Sohn wird zum rücksichtslosen Störer erzogen.
Am 27. April von 16:30 Uhr bis 16:45 Uhr stören zwei Männer, die eigentlich wissen müssten, dass sie lärmen und Hausfriedensbruch begehen. Aber Alter schützt nicht vor Dummheit.
Der Vater des Buben spielt vermutlich am Tennisplatz nebenan und plärrt herum. Die für den Tennisplatz verantwortliche Jelena Hofmann weiß durch den Belegungsplan, wer die Lärmstörer sind, unternimmt aber nichts. Vielleicht handelt es sich sogar um den Ehemann und Sohn. Später kommt ein weiterer Bub dazu.
Am Abend des 22. April wird von 17:10 Uhr bis 20:15 Uhr gebolzt. Anfänglich waren es zwei, später vier Jugendliche mit besonders kraftvollen, lautstarken Schüssen.
Am 22. April von 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr stört nur ein Bub. Immer wieder donnert er gelangweilt den Ball gegen die Umrandung der Socceranlage. In der Wohnung hört es sich an, als ob ständig eine Autotür geknallt wird.
Am Karsamstag, dem 19. April 2025, stören ein Jugendlicher und ein erwachsener Tivogast zwischen 17:40 Uhr und 18:40 Uhr. Nebenan wird auf dem Tennisplatz lautstark geschrien.
Am Freitag, dem 11. April 2025, zwischen 15:20 Uhr und 16:30 Uhr, stört ein einzelner Bub mit mehrfachen Spielabschnitten. Danach, zwischen 19:45 Uhr und 20:30 Uhr, lärmen eine Erwachsene und drei Kinder.
Am ansonsten ruhigen Karfreitag, dem 18. April 2025, zwischen 17:35 Uhr und 18:00 Uhr, stören zwei Buben, deren verantwortungslose Eltern offensichtlich von der Terrasse der Gaststätte zu hören sind.
Am Sonntag, dem 6. April 2025, zwischen 16:45 Uhr und 17:05 Uhr, stören zwei Männer, ein Mädchen und ein Bub, mit geworfenen, an den Wänden der Socceranlage knallenden Tennisbällen und Geschrei. Kinder können nichts dafür, wenn sich ihre Väter ordnungswidrig, idiotisch und asozial verhalten.
Am Samstag, dem 5. April 2025, um 14:30 Uhr stört ein Paar mit zwei Töchtern nur zehn Minuten, aber sie haben die Beschilderung der Socceranlage nicht beachtet. Jelena Hofmann, die Verantwortliche der Gaststätte, lässt den Hausfriedensbruch auf dem Nachbargrundstück zu.
Zwischen 17:00 Uhr und 17:45 Uhr stört ein Vater mit seinem Sohn. Alle sechs Personen waren Gäste des Tivo, die ich auf dem Weg zur Gaststätte fotografierte. Ich lasse mir die Störungen in der Wohnung nicht gefallen und zeige Bilder der Lärmverursacher. Mein Pfeifen nehmen sie zur Kenntnis, der Lärm geht weiter.
Lärm 2024
Lärm durch den Tennisbetrieb 2024
Geschrei und Verstöße gegen die Auflagen des Tennisplatzes Tennis-Chaoten schreien mehrstündig am ansonsten ruhigen Sonntagnachmittag, dem 22. September 2024, und am darauffolgenden montäglichen Ruhetag der Gaststätte. Das Geschrei beinhaltet Ausrufe der Verwunderung, des Erfolgs oder Misserfolgs beim Spiel, idiotische Zurufe, fäkalische Beschimpfungen des Gegners und der eigenen Leistung, z. B. Ar… und Sch…, sowie laute Trainingsanweisungen. Tivo-Tennis-Idioten ignorieren, dass sich hinter den Bäumen Wohnungen befinden, in denen Menschen leben. Diese werden in vielfältiger Weise gesundheitlich geschädigt und gestört, z. B. beim Schlafen, beim Lesen und Schreiben. Die Schlag- und Prallgeräusche vom Tennisplatz können wegen der Hauptwindrichtung genauso wenig überhört werden wie das idiotische Geschrei. Oft beginnt der unzumutbare Lärm schon um 7:00 Uhr morgens und endet ohne Pause erst eine Stunde nach dem Einbruch der Dunkelheit. In einer Tennisanlage mit mehreren Plätzen wäre das Geschrei wegen der Störung der Nachbarspieler nicht möglich. Akustisches Chaos entsteht vorwiegend bei Wettkämpfen. Dann plärren nämlich die Terrassengäste des Tivo mit den Spielern und steigern sich zu Anfeuerungs-Rufen, Applaus-Orgien oder Enttäuschungs-Bekundungen. Trotz Genehmigung durch die Lokalbaukommission ist der Tennisplatz unrechtmäßig, weil der Mindestabstand zu den Wohnungen nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung nicht eingehalten wird. Anwohner können keine Fenster öffnen und keine Balkone nutzen. Die bisherigen Lärmschutzauflagen in der Baugenehmigung des Tennisplatzes reichen nicht aus, werden nicht eingehalten und sind ohne öffentliche Einsicht und Kontrolle wertlos.
Lärm durch den Terrassenbetrieb 2024
Verstöße gegen Auflagen und Störungen der Nachtruhe Vom Wirtschaftsgarten der Gaststätte Tivo war am Samstag, dem 27.07.2024, nach 22:00 Uhr Gästelärm in den nahen Wohnungen trotz geschlossener Schallschutzfenster zu hören. Ein Notrufbeamter sagte mir um 22:22 Uhr zu, eine Streife vorbeizuschicken. Um 22:56 Uhr rief mich ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion 12 in der Maxvorstadt an und fragte nach dem Grund für die Beschwerde. Ich erklärte, dass die Gaststätte den Wirtschaftsgarten nach den Vorgaben der Bezirksinspektion nur bis 22:00 Uhr nutzen dürfe und dies in der Regel um mehrere Stunden überschritten werde. Er sagte zu, vorbeizuschauen. Musik war nicht zu hören, aber das lang andauernde, lärmende Überschreiten der Betriebszeiten im Freien erfolgte gewohnheitsmäßig. Besonders störend waren die Ballschüsse gegen die Umrandung der benachbarten, schulischen Socceranlage zwischen 21:30 Uhr und 22:30 Uhr. Vermutlich handelte es sich um Lokalgäste, die mit Handy-Beleuchtung lärmten. Jedenfalls ermöglichte die Gaststätte den Zutritt und duldete den Lärm von der Socceranlage genauso wie den Gästelärm von der Terrasse trotz Nachtruhe. Die 13. Anzeige war notwendig geworden.
Verstöße gegen die allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Auflagen Vom Wirtschaftsgarten der Gaststätte Tivo war am Sonntag, dem 14.07.2024, ab etwa 15:00 Uhr Musik in den nahen Wohnungen trotz geschlossener Schallschutzfenster zu hören. Um 17:10 Uhr sagte mir die Notrufbeamtin zu, eine Streife vorbeizuschicken. Zwischen 17:40 Uhr und 17:55 Uhr war die Musik ausgeschaltet. Weil sie danach wieder und lauter als vorher begann, rief ich um 18:20 Uhr erneut den von der Bezirksinspektion empfohlenen Notruf an. Ein Polizist erklärte mir, zwei Kollegen wären bereits vor Ort gewesen. Ihnen war mitgeteilt worden, dass es sich bei der Musik um eine vom Kreisverwaltungsreferat genehmigte Veranstaltung handle. Beim zweiten Telefonat war die laute Musik im Hintergrund zu hören. Der Beamte lehnte aber ab, eine weitere Streife zu beauftragen, weil die Veranstaltung nach Mitteilung der Kollegen genehmigt war. Die Musik endete um 19:50 Uhr. Die zwölfte Anzeige war notwendig geworden.
Musik- und Gästelärm zum Eröffnungsspiel der EM 2024 am 14.06.2024 Public Viewing und Fanfeiern sind laut, aber verständlich. Der ordnungswidrige Lärm auf der schulischen Socceranlage ab 19:20 Uhr und die lautstarke Musik auf der Terrasse ab 19:30 Uhr hatten hingegen mit EM-Feiern nichts zu tun. Die Gaststätte und meine Gesundheit zwangen mich, den von der Bezirksinspektion empfohlenen Polizeinotruf um Abhilfe zu bitten. Zunächst wollte mich ein Beamter von der Notrufzentrale auf nach dem Spiel vertrösten, dann veranlasste er aber wegen meiner Berichte über das Vorfeld und der Musik bei der Fensteröffnung einen Polizeieinsatz. Daraufhin rief mich eine Beamtin der Polizeiinspektion 12 an, um den Einsatz wegen der Fußballübertragung zu vermeiden. Meine Fensteröffnung und das telefonische Mithören der lauten Musik überzeugten sie aber vom Gegenteil. Ausnahmegenehmigungen für die EM 2024 gelten nämlich nur für Fußballübertragungen, nicht aber für laute musikalische Unterhaltung der Gäste. Auf der Terrasse des Lokals ist nur Hintergrundmusik gestattet, die nicht in den Wohnungen zu hören ist. Die TV-Übertragung im Freien wurde erst um 20:30 Uhr eingeschaltet. Ohne die unberechtigte, störende Musik auf der Terrasse kam der Polizeieinsatz zu spät. Wegen des Lärms und der Rechtslage zur EM wurde ich gezwungen, das Spiel auch anzuschauen. In der Spielpause waren wieder lautstarke Musik von der Terrasse und Bolzlärm von der Socceranlage mit kräftigen Ballschüssen gegen die Umrandung trotz Dunkelheit zu hören. Nach dem Spielende um 23:02 Uhr zwang mich der Lärm nochmal, die Polizei zu rufen. Laute Musik, Gästelärm, Geschrei und das Prallen der Ballschüsse verhinderten das Einschlafen trotz geschlossener Schallschutzfenster. Das Ganze war eine vorsätzliche, gesundheitliche Schädigung der Anwohner, die mit der Fußball-EM nichts zu tun hatte. Um 23:28 Uhr benachrichtigte mich eine Beamtin telefonisch, dass sie für das Ende der Musik gesorgt habe. Sie teilte mit, dass die Lautsprecher neu platziert und ausgerichtet wurden. Der vorherige Aufstellungsort im Freien und die Richtung zielten auf die umgebenden Gebäude. Dies widersprach den Auflagen der Bezirksinspektion und störte wegen der hohen Lautstärke die Nachbarschaft unzumutbar. Auch ohne Musik verhinderten das Gästegeschrei und der Soccerlärm im Freien weiterhin die Nachtruhe. Fünf Minuten später sagte mir der Notrufbeamte bei einem neuen Anruf zu, die Kollegen nochmal hinzuschicken. Gästelärm, Geschrei und Ballprallen von der Socceranlage waren nämlich am Telefon nicht zu überhören. Ein Polizeibeamter rief mich um 23:41 Uhr erneut an und behauptete, dass die Terrassennutzung wegen der EM bis 24:00 Uhr genehmigt sei und dass er deshalb nicht hinfahre. Ich teilte ihm mit, dass Bolzlärm und Geschrei keinen Schlaf ermöglichen. Auf sein Anraten telefonierte ich um 00:01 Uhr erneut, weil der Terrassen- und Soccerlärm nicht abnahm. Erneuter Kollegeneinsatz wurde mir zugesagt. Ob er stattfand, ist mir nicht bekannt. Um 01:00 Uhr waren immer noch Gäste auf der Terrasse zu hören, sodass keine Fensteröffnung in der Nacht möglich war. Die fünf Polizeinotrufe waren notwendig, weil mir die Gaststätte und meine Gesundheit keine andere Wahl ließen. Meinen Bericht habe ich im Wesentlichen noch in der Nacht formuliert, weil das Schlafen nicht möglich war. Ich gehe davon aus, dass alle Polizeihandlungen schriftlich dokumentiert und berichtet worden sind. Somit ist meine Anzeige bei der Bezirksinspektion von Polizeibeamten bezeugt. Die Ausnahmegenehmigungen während der EM sind kein Freibrief für Terrassenpartys mit lauter Musik, für Soccerlärm von Gaststättengästen und für die Missachtung der Auflagen der Bezirksinspektion. Sonderregelungen dienen nur den Fußballübertragungen im Freien. Die Lautsprecher waren aber nicht auflagengemäß ausgerichtet und unzumutbar laut aufgedreht. Die Musikdarbietungen entsprachen nicht den TV-Sendungen zur EM. Der Soccerlärm war von Gästen verursachter Gaststättenlärm. Die Terrasse wurde, nach dem Lärm zu urteilen, von mehr als den erlaubten 65 Personen besucht. Ich bitte die Bezirksinspektion, der Gaststätte weitere EM-Übertragungen im Freien zu untersagen. Insgesamt eignet sich der Wirtschaftsgarten der Gaststätte nicht für Terrassenpartys wegen der andauernden Missachtung der Auflagen der Bezirksinspektion und wegen des ständigen ordnungswidrigen Verhaltens der Verantwortlichen und der Gäste.
Vom KVR untersagter Terrassenbetrieb nach 22:00 Uhr mit Gästelärm und Missachtung weiterer Auflagen, z. B. Gästezahl, Lautsprecherdurchsagen, Jubel und Applaus vom 07. bis 09.06.2024 Am Freitag, dem 07.06.2024, störten zwischen 20:45 Uhr und 21:00 Uhr Lautsprecherdurchsagen, Jubel, Applaus und Geschrei von der Terrasse in den benachbarten Wohnungen und in der gesamten Umgebung. Der ordnungswidrige, ebenfalls vom KVR untersagte Gästelärm auf der Terrasse dauerte am 06.06.2024 von 22:00 Uhr bis 07.06.2024 nach 01:00 Uhr. Am folgenden Abend war der zeitliche Umfang sogar mehr als vier Stunden: 07.06.2024 von 22:00 Uhr bis 08.06.2024 nach 02:00 Uhr. Erst dann verließen laut singende und offensichtlich betrunkene Gäste die Terrasse. In beiden Nächten störte der Lärm trotz geschlossener Schallschutzfenster in den Wohnungen. Erholsamer Schlaf mit Fensteröffnung während der Nachtruhe war erst nach dem Lärm möglich.
Unzumutbare Lärmexzesse am Samstag, dem 25. Mai 2024 Tagsüber schreien chaotische Tennisspieler bei ihren mehr oder weniger erfolgreichen Schlägen. Die schulische Socceranlage wird ab 16:45 Uhr in mehrfachen Zeitabschnitten unberechtigt bespielt. Teilweise ist Musik von der Terrasse in den Wohnungen zu hören. Nach 20:00 Uhr stört ein unzumutbares Geschrei. Ab 21:00 Uhr beginnt trotz KVR-Verbot Livemusik mit Gitarre und lautstarken, teilweise gegrölten Gesängen. Terrassengäste scheinen sich in Rauschzuständen zu befinden. Es wird übertrieben geschrien, gelacht und gejubelt. Übermäßiger Alkohol- und verbotener Drogenkonsum im Freien sind wahrscheinlich. Der unzumutbare Lärm stört ab 22.00 Uhr die Nachtruhe der Anwohner trotz geschlossener Schallschutzfenster. Die nächtliche Fensteröffnung ist wegen Gästelärm und Livemusik nicht möglich.
Lärmstörungen am Samstag, dem 4. Mai 2024 Zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr wurde die Socceranlage unberechtigt und störend genutzt. Bereits dreimal hatte ich die Verantwortliche, Jelena Hofmann, vor Ort persönlich um die Untersagung gebeten – zweimal mit erfolgreicher Abhilfe. Beim dritten Mal behauptete sie, nicht zuständig zu sein, weil die Lärmverursacher keine Lokalgäste wären. Die Gaststätte hatte ihnen aber den Zugang ermöglicht, und im anschließenden Gespräch war festzustellen, dass die Störer und ihre Begleiterin den Verantwortlichen für die Gaststätte bekannt waren. Der Samstagabend entwickelte sich zum vielfach wiederholten Mal in eine lärmende Terrassenparty. Bei geschlossenen Schallschutzfenstern war der Gästelärm in der Wohnung zu hören. Mehrfach ertönten Geschrei und Applaus. Um 22:45 Uhr kippte ich vor dem Zubettgehen das Schlafzimmerfenster. Die bleibende Öffnung war aber nicht möglich, weil die Musik der Gaststätte störte. Offensichtlich hatte das Lokal – entgegen den Auflagen durch das KVR – Fenster und Türen geöffnet. Die Musik verhinderte die Nachtruhe in der Umgebung unzumutbar.
Terrassenparty am Samstag, dem 13. April 2024, bis über 0:45 Uhr hinaus Dieses Mal leistete sich das Tivo eine besondere Gemeinheit. Anwohner werden mit an Haustüren geklebten Zetteln zu einer Veranstaltung ab 16:00 Uhr auf der Terrasse eingeladen. Im Internet wird man auf den Sound von Nikias Hofmann, Nino Schmidbauer und Genji Yoshida hingewiesen. Um diese Zeit besuchte ich die Betreiberin und Verantwortliche, Jelena Hofmann, vor Ort und beschwerte mich über den Lärm von der schulischen Socceranlage, die tagsüber bereits mehrfach von Tivo-Gästen unberechtigt genutzt worden war. Sie entgegnete die wahrscheinlichen Lügen über ein Tor und ein Schloss, das immer wieder von Schülern zerstört wird – so wie beim Gespräch mit dem KVR am 26. September 2023. Die Musik im Innenraum war bisher nicht in der Umgebung zu hören. Bei meinem Besuch war aber die genehmigte Gästezahl von 65 Personen auf der Terrasse bereits weit übertroffen worden, was meine Fotos nachweisen. Danach kamen die Anwohner in den Genuss der Künste von den drei DJs im Sinne einer Pink-Event-Location-Party auf der Terrasse mit erheblichem Gästelärm. Die genehmigte Terrassennutzung bis 22:00 Uhr wurde unberechtigt bis über 0:45 Uhr hinaus fortgeführt. Trotz geschlossener Schallschutzfenster hörte man den Lärm in den Wohnungen. Bei der Fensteröffnung waren Rauchschwaden zu riechen, die auf vermutlichen Drogenkonsum neben der Schule schließen ließen.
Lärm von Tennisplatz und Terrasse am Samstag, dem 06.04.2024, ab 18:00 Uhr Tennis-Chaoten schreien Ärger und Freude über ihre Leistungen aus Leibeskräften, trotz der nahen Wohnungen. Das Geschrei beinhaltet Jubel, aber auch fäkalische Ausdrücke. Von der Terrasse gibt es Unterstützung mit Zurufen der Enttäuschung und der Anerkennung. Halt-, Stopp-, Aus-Rufe und der Punktestand werden lautstark zwischen Terrasse und Tennisplatz ausgetauscht. Der gesamte Lärm ist in den Wohnungen bei geschlossenen Schallschutzfenstern zu hören. Wegen der hohen Lautstärke können Anwohner weder Fenster öffnen noch Balkone nutzen. In den Wohnräumen sind geistige Arbeits- oder körperliche Ruhephasen nicht möglich. Tennis in dieser chaotischen Form passt nicht neben Wohnungen und entspricht sicherlich nicht den Auflagen für die Genehmigung des Tennisplatzes. Das Geschrei im Wirtschaftsgarten der Gaststätte steht im Widerspruch zu den Auflagen für die Terrasse. Von dort stören nach Beginn der Dunkelheit bis über den genehmigten Betriebsschluss um 22:00 Uhr hinaus Gästelärm mit Geschrei und Gelächter.
Lärm von der Socceranlage am Sonntag, dem 17.03.2024 Verantwortliche und Gäste des Tivo lassen wieder Kinder auf der Socceranlage der benachbarten Schule spielen. Die Lärmstörungen ab 13:15 Uhr werden erst auf meine persönlich vorgetragene Bitte um Ruhe beendet. Dabei unterstellt mir die Geschäftsführerin, keine Kinder zu mögen. Ich bin aber nur trotz einer Erkrankung hingegangen, um den restlichen Sonntagnachmittag in Ruhe in der Wohnung verbringen zu können. In der Folgezeit werden die Lärmstörungen von der Socceranlage jedoch bis 18:00 Uhr dreifach wiederholt. Ab 16:00 Uhr stören sogar Erwachsene. Kinder können nichts für verlogene, rücksichtslose und verantwortungslose Erwachsene. Bei Wiederholung werde ich wieder telefonisch die Polizei um Hilfe bitten.
Lärm von Terrasse und Tennisplatz am Sonntag, dem 3.03.2024 Im Widerspruch zu den behördlichen Auflagen verwandeln Kinder ab 11:30 Uhr den Tennisplatz in einen Bolz- und Spielplatz. Um 12:45 Uhr versammeln sie sich mit ihren Eltern auf der Terrasse, um Happy Birthday für eine Petra zu plärren. Es folgt lautstarker Applaus und ausgelassenes Happy-Birthday-Geschrei, das in der ganzen Umgebung stört. Anwohner haben sicher nichts gegen Geburtstage in einer Gaststätte, aber nicht im Freien neben Wohnungen, mit Lärm am Sonntagmittag und Sonntagnachmittag.
Faschingsparty mit Lärm im Freien am Samstag, dem 27.01.2024 Ab 15:40 Uhr wird auf der Socceranlage eine halbe Stunde rücksichtslos geschrien und mit dem Ball gegen die Umrandung geknallt. Die Lärmstörer sind Kinder, deren Eltern die Gaststätte Tivo besuchen. Dort findet auf der Terrasse eine Faschingsparty mit Gästelärm, Geschrei und Applaus statt, der in den nahen Wohnungen bei geschlossenen Schallschutzfenstern zu hören ist. Der Brandgeruch von zwei verbotenen, offenen Feuerstellen zieht auf die Häuser zu. Ab 18:00 Uhr wird im Gastraum weiter gefeiert. Die Musik ist dabei so laut, dass sie in der nahen Umgebung und bei geschlossenen Fenstern in den Wohnungen zu hören ist. Nach 22:00 Uhr wird die Nachtruhe gestört.
Lärmprotokoll 2024 zur unberechtigten Umgebungsbeschallung mit Lärm und Musik
16:00 Uhr bis 0:45 Uhr 22:45 Uhr 21:00 Uhr bis nach 23:00 Uhr 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr – Polizeianruf 19:25 Uhr – Polizeianruf 15:00 Uhr bis 19:50 Uhr – zwei Polizeianrufe bis nach 22:30 Uhr
Die Lautstärke der Veranstaltungen, der Ton- und Musikdarbietungen ist vom KVR untersagte, unzumutbare Störung der Nachbarschaft. Musik auf der Terrasse wird nur als nicht lärmende Beschallung (Hintergrundmusik) bis 22:00 Uhr gestattet.
Am Sonntag, dem 14.07.2024, belog die Gaststätte die Polizeibeamten vor Ort, dass die lautstarke Musik vom KVR im Rahmen einer angemeldeten Veranstaltung genehmigt sei. Das KVR hatte aber nur eine Veranstaltung und nicht die für Anwohner unzumutbare Musik genehmigt.
Lärmprotokoll 2024 zur unberechtigten Terrassennutzung nach 22:00 Uhr
bis 0:45 Uhr bis 23.00 Uhr bis 22:45 Uhr bis nach 01:00 Uhr bis nach 01:00 Uhr bis nach 02:00 Uhr bis 22:45 Uhr bis nach 01:00 Uhr bis nach 23:00 Uhr bis nach 23:00 Uhr – Polizei 22:40 Uhr – Polizei 23:35 Uhr – Polizei nach 23:00 Uhr – Polizei bis nach 22:45 Uhr bis nach 23:00 Uhr bis nach 22:30 Uhr
Die Nutzung der Terrasse nach 22:00 Uhr ist vom KVR untersagte Störung der Nachtruhe. Anwohner können die Fenster für die Schlafenszeit wegen des Gästelärms nicht öffnen.
Lärmprotokoll 2024 zur unberechtigten Nutzung der schulischen Socceranlage
15:40 Uhr bis 16:10 Uhr 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr – persönliche Bitte 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr 16:00 Uhr bis 16:20 Uhr 16:50 Uhr bis 18:00 Uhr 16:30 Uhr – persönliche Bitte 17:00 Uhr – persönliche Bitte 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr mehrfach ab 16:45 Uhr 17:10 Uhr bis 17:30 Uhr 17:55 Uhr bis 18:35 Uhr mehrfach ab 13:45 Uhr – Polizei 17:05 Uhr bis 17:30 Uhr 19:20 Uhr mehrfach bis nach 24:00 Uhr – Polizei ab 19:00 Uhr mehrfach bis nach 21:00 Uhr ab 18:10 Uhr mehrfach bis nach 21:00 Uhr ab 18:55 Uhr bis 20:10 Uhr 14:45 Uhr bis 15:30 Uhr – Polizei ab 18:30 Uhr 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr 18:20 Uhr bis 20:45 Uhr 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr 10:45 Uhr bis 11:05 Uhr 09:10 Uhr bis 09:25 Uhr ab 18:00 Uhr 17:35 Uhr bis 19:00 Uhr 12:20 Uhr bis nach 13:30 Uhr 20:05 Uhr bis 20:45 Uhr ab 19:35 Uhr 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr
Die Nutzung der benachbarten, schulischen Socceranlage durch Lokalgäste bewirkt Lärmstörungen für Anwohner und ist vom Schulreferat untersagter Hausfriedensbruch.
Beim sonntäglichen Polizeieinsatz am 07.07.2024 log die Gaststätte die Beamten an, dass ein mündliches Einvernehmen mit der Schule bestehe, die Socceranlage zu nutzen. Nach zwei Stunden begann der Lärm erneut, trotz der polizeilichen Untersagung.
Lärm 2023
Lärmbelästigungen und Ruhestörungen 2023
Lärmprotokoll 2023 zur unberechtigten Beschallung der gesamten Umgebung und der Wohnungen mit Partylärm und Musik im Wirtschaftsgarten der Gaststätte
17:00 Uhr bis 21:00 Uhr Anfang unbekannt bis 22.05 Uhr 13:30 Uhr bis 14:05 Uhr – Polizei 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr 18:15 Uhr bis 19:00 Uhr – Polizei 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr – Polizei 18:55 Uhr bis 21:45 Uhr – Polizei ab 16:40 Uhr – Polizeianruf 21:20 Uhr – zweiter Polizeianruf 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr – Polizei 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr – Polizei 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr – Polizei 15:00 Uhr bis 16:40 Uhr – Polizei Anfang unbekannt bis 24:00 Uhr
Die Musikanlage der Gaststätte, ein eigener DJ mit Musikanlage oder eine Liveband beschallen den Wirtschaftsgarten, die Umgebung und die benachbarten Wohnungen bei geschlossenen Fenstern. Anwohner können die Fenster nicht öffnen und die Balkone nicht nutzen.
Lärmprotokoll 2023 zum unberechtigten Betriebsschluss nach 22:00 Uhr mit die Nachtruhe störendem Partylärm im Wirtschaftsgarten 2023
nach 22:45 Uhr nach 22:45 Uhr nach 22:35 Uhr nach 23:00 Uhr Ende 22:30 Uhr – Polizei nach 23:00 Uhr nach 22:45 Uhr nach 22:45 Uhr nach 22:45 Uhr nach 22:30 Uhr nach 23:40 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:30 Uhr nach 22:45 Uhr nach 22:30 Uhr nach 22:30 Uhr nach 23:30 Uhr nach 23:00 Uhr nach 22:45 Uhr nach 22:25 Uhr nach 23:00 Uhr nach 23:00 Uhr nach 22:45 Uhr nach 23:30 Uhr nach 22:30 Uhr nach 22:30 Uhr nach 23:20 Uhr nach 22:40 Uhr nach 22:30 Uhr nach 22:30 Uhr nach 24:00 Uhr
Wegen des Gästelärms nach dem vorgeschriebenen Betriebsende um 22:00 Uhr können Anwohner die Fenster nicht öffnen. Erholsame Nachtruhe und Lüften ab 22:00 Uhr sind nicht möglich.
Berichte zu den Lärmprotokollen ab Oktober 2023
Bericht eines Nachbarn zur Terrassenparty am 14.10.2023 „Nachdem die Lautstärke (sowohl der Musik, als auch der Gäste im Aussenbereich) auch nach 22h nicht leiser wurde, bin ich gegen 23h mal rüber gegangen und habe festgestellt: Musik (mit voller Lautstärke) zwar im Innenbereich, aber alle Türen und Fenster geöffnet und geschätzt 20 bis 30 Personen, die im Aussenbereich (lautstark) gefeiert haben. Um Mitternacht dann „Happy-Birthday“ und andere „Gesänge“ (bei der sich offensichtlich alle Gäste im Aussenbereich aufgehalten haben), die bis fast 1h angehalten haben (da ich nicht einschlafen konnte, habe ich dann mal „Ruhe“ rüber gebrüllt – aber ohne Wirkung). Um 1.30h haben dann die letzten Gäste – lautstark – das Lokal verlassen.“
Anonyme E-Mail eines weiteren Nachbarn am 15.10.2023 um 00:18 Uhr „Sehr geehrter Herr Wagner, ich bin zufällig auf ihre Seite gestoßen, als ich über die Tivoli Gaststätte gegooglet habe. Ich bin erschüttert, wie das KVR seit über einem Jahr nichts, aber auch garnichts tut gegen so einen Betrieb, und das, obwohl Sie mehrfach nachweisen können, dass denen die Regeln buchstäblich scheißegal sind. Ich wohne noch nicht lange hier und bekomme es mal wieder mit…die Musik heute ging bis exakt 0 Uhr und jetzt wird seit 15 Minuten rumgegröhlt. Auf deren Website stand etwas von Herbstfest bis 23:30 Uhr.. Wenn die Behörden unfähig sind, wer bleibt dann noch….“ Zeit: 15. Oktober 2023 um 00:18 – IP-Adresse: 93.104.129.231 – Quell-URL: https://tivolifoto.com/kontakt/
Meine Antwort zur anonymen E-Mail am 16.10.2023 Die in der E-Mail angedeutete, strafbare Selbstjustiz ist abzulehnen, aber wegen der von den Behörden geduldeten Lärmplage nicht unmöglich, sondern denkbar. Eine Beseitigung der Bretterbude von 1924 käme sogar den Eigentümern entgegen, weil sie zum Baurecht oder Verkauf des wertvollen Grundstücks beitragen würde. Anonyme E-Mails oder Aktionen sind aber keine Lösung. Bitte stellen Sie sich als Zeuge für die folgende Anzeige zur Verfügung! Hinweise zu den E-Mail-Aussagen über das KVR: In der E-Mail treffen die Vorhaltungen über die Untätigkeit des KVR und die Unfähigkeit der Behörden nicht zu. Die Bezirksinspektion hat aber bislang nur Bußgeldprüfungen und keine wirksameren Maßnahmen zur Lärmverhinderung unternommen.
Informationen für vom Lärm betroffene Anwohner Die Bezirksinspektion des KVR und die Lokalbaukommission sind für die Änderung der Betriebszeiten zuständig und tragen die Mitschuld für den Lärm bis 1:30 Uhr. Zur Genehmigung, siehe: Amtsblatt zur Änderung der Betriebszeiten der befristet genehmigten Schank- und Speisewirtschaft. Es war zu erwarten, dass Betreiber und Gäste beim lärmenden Aufenthalt nicht zwischen Gastraum und Wirtschaftsgarten unterscheiden. Beides wird lautstark genutzt. Man fragt sich, was in den Behördenmitarbeitern vorgeht, die einer Gaststätte die Betriebszeiten verändern, obwohl diese sich mit Zeugen und Polizeieinsätzen nachgewiesen nicht an die Regeln hält. Vielleicht sind solche Genehmigungen nur Gefälligkeiten, die man in München geschenkt bekommt oder kaufen kann, obwohl sie die Anwohner schädigen.
Bitte an die vom Lärm betroffenen Anwohner Bitte lassen Sie sich den Lärm während der Nachtruhe ab 22:00 Uhr nicht gefallen. Beschweren Sie sich beim polizeilichen Notruf mit der Nummer 110. Bitte schreiben Sie mir in das Kontaktfeld, dass Sie als Zeuge für weitere Anzeigen beim KVR benannt werden können.
Stellungnahme der Bezirksinspektion am 25.10.2023 zur fünften Anzeige Die Bezirksinspektion weist eine Mitverantwortung für die zunehmende gesundheitliche Schädigung der Anwohner zurück. Deshalb werden am 31. Oktober 2023 Feststellungen zu Lärmpegelmessungen der Gaststätte Tivo notwendig. Darin wird die Bezirksinspektion auf die Internetwerbung der Gaststätte für Terrassenpartys mit DJ und Soundsystem hingewiesen, obwohl Musik nur als Hintergrundbeschallung gestattet ist.
Stellungnahme der Gaststätte zu meiner Rezension bei Google Maps am 07.11.2023 Die irreführenden Stellungnahmen bei Google Maps werden durch die hier beschriebenen Tatsachen widerlegt. Wer diese sogenannte Antwort vom Inhaber geschrieben hat, lügt und hofft, dass Tivolifoto nicht aufgerufen wird. Die Antwort des Teams der Gaststätte beinhaltet Lügen, gegen die es Zeugen und Polizeieinsätze gegeben hat.
Berichte zu den Lärmprotokollen von Juli bis September 2023
Am Montag, dem 3. Juli 2023, beginnt der Lärm mit Lautsprecherreden einer Firmenveranstaltung von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr. Bei meiner Rückkehr in die Wohnung hört man zwischen 21:30 Uhr und 22:00 Uhr musikalische Umgebungsbeschallung mit Durchsagen, danach Gästelärm im Freien bis 22:45 Uhr und anschließend Musik aus dem Innenraum der Gaststätte. Die Notrufbeamtin teilt mit, dass Gaststättenlärm erst nach 22:00 Uhr von Polizeistreifen angefahren werde und Einsätze nur mit personellen und zeitlichen Einschränkungen möglich seien. Bei dieser Firmenveranstaltung im Wirtschaftsgarten hat die Gaststätte Ruhetag. Ein Anwohner möchte sich vor Ort beim Gaststättenbetreiber über den Musik- und Gästelärm beschweren. Nach Mitteilung von Feiernden ist aber kein Gaststättenpersonal anwesend, sondern nur Personal einer Cateringfirma und ein DJ. Der Beschwerdeversuch wird mit der Begründung abgewiesen, dass niemand zuständig sei. Der Wirtschaftsgarten oder das ganze Lokal sind vermutlich vermietet worden.
Am 7. Juli 2023 um 22:52 Uhr verhöhnen Gäste des Tivo die öffentliche Ordnung mit lautstarken Jubelrufen: Die Polizei kommt, die Polizei kommt. Das Betriebsende wird um fast zwei Stunden überschritten.
Der Lärm beginnt am Samstag, dem 8. Juli 2023, um 18:55 Uhr und erfolgt dann mit Unterbrechungen. Um 20:30 Uhr bitte ich den polizeilichen Notruf um Hilfe. Der Beamte sagt die Schickung einer Streife zu, weil er den Lärm am Telefon mithören kann. Die Lärmstörung wird aber erst um 21:45 Uhr nicht beendet, sondern nur geringer. Um 22:00 Uhr endet die Musik. Der Gästelärm ist trotz Betriebsende weiterhin zu hören.
Am Sonntag, dem 9. Juli 2023, ist die Musikanlage zwischen 14:30 Uhr und 16:40 Uhr bei geschlossenem Fenster nur dumpf zu hören. Danach stört sie aber lautstark. Beim anschließenden Notruf sagt die Beamtin zu, jemanden vorbeizuschicken. Die Störung durch die Tivo-Musikanlage in der Wohnung hört aber nicht auf. Auch ein zweiter Anruf um 21:20 Uhr bringt trotz Zusage eines Einsatzes keine Abhilfe. Polizeistreifen waren mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor Ort. Nach 22:00 Uhr bedankt sich offensichtlich ein DJ und beendet die Musik. Der Gästelärm bleibt. Insgesamt kommt es laut Gästeberichten zu überfordertem, chaotischem Service, zu Preis- und Rechnungsbetrug. Das Speiseangebot ist für Feiergäste reserviert. Der Wirtschaftsgarten wird offensichtlich fast nur für private Feiern von Bekanntenkreisen und für geschlossene Gesellschaften angeboten. Bei solchen Feiern werden allen Gästen Übertreibungen gewährt, die in anderen Gaststätten nicht möglich sind. Anwohner werden häufig abgewiesen, müssen aber den Lärm ertragen.
Am Montag, dem 10. Juli 2023, bittet ein Anwohnerschreiben die Polizeiinspektion 12 und am Dienstag, dem 11. Juli 2023, das Kreisverwaltungsreferat um Empfehlungen für Vorgehensweisen gegen diese untragbaren Zustände.
Der polizeiliche Notruf wegen Musik und Lärm erfolgt am Freitag, dem 14. Juli 2023, um 21:00 Uhr. Mit dem Hinweis auf Mitteilungen an das KVR und die Polizeiinspektion 12 lässt sich der Beamte zu einem Einsatz überzeugen. Um 21:45 Uhr ruft mich ein Polizist vor Ort an, dass keine Musik mehr zu hören sei und die Gaststätte das Betriebsende um 22:00 Uhr versichert habe. Um 22:45 Uhr sind die Gäste immer noch zu hören. Die Polizei ist wie schon oft belogen worden.
Eine Liveband unterhält am Samstag, dem 22. Juli 2023, nicht nur eine Hochzeitsgesellschaft auf der Terrasse des Tivo, sondern auch die Anwohner bei geschlossenen Fenstern. Diese unverschämte, rücksichtslose Ordnungswidrigkeit hat vermutlich von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr gedauert. Ich musste mir nur die erste Stunde anhören, sonst hätte ich die Polizei gerufen.
Am Samstag und Sonntag, 5. und 6. August 2023, ist die nachmittägliche und abendliche Musik von der Terrasse des Tivo trotz Regenwetters und bei geschlossenen Schallschutzfenstern gedämpft, bei Fensteröffnung aber deutlich störend wahrzunehmen. Das ist zwischen etwa 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr keine Hintergrundbeschallung, sondern eine Ordnungswidrigkeit und ein Anlass für Bußgeld.
Anlässlich einer Hochzeitsfeier spielt am 14. August 2023 eine Liveband auf der Terrasse. Die mit dem Notruf um 18:45 Uhr verständigte und um 19:35 Uhr anwesende Polizeistreife wird belogen, dass die Musik vom KVR genehmigt worden sei. Ein Polizist berichtet mir am Telefon über den ausgehandelten Kompromiss, dass lediglich auf die Verstärkung der Musik verzichtet wird. Musik und Gästelärm stören aber weiterhin in den Wohnungen. Bald wird die Musik wieder verstärkt. Beim zweiten Notruf um 20:35 Uhr sagt der Beamte wiederum zu, eine Streife zu senden, die aber nicht eintrifft. Die Musik wird um 22:00 Uhr beendet. Der Gästelärm ist aber danach weiterhin zu hören. Wegen der Störungen durch Gästelärm und der Umgebungsbeschallung mit Musik am 14.08.2023 wird die zweite Anzeige (Link zur PDF) am 16.08.2023 notwendig.
Am 16. August 2023 um 22:30 Uhr rufen Anwohner nach Ruhe. Die Gäste des Tivo brechen aber trotz der Rufe und des Betriebsschlusses um 22:00 Uhr nicht auf. Weiterhin sind Zurufe, Gelächter und laute Gespräche zu hören. Teilweise ist jedes Wort zu verstehen. Der Lärm geht bis nach 23:00 Uhr weiter.
Ein Nachbar berichtet vom lautstarken Aufbruch der letzten Gäste am Samstag, dem 19. August 2023, um 0:15 Uhr.
Die dritte Anzeige (Link zur PDF) erfolgt am 23.08.2023, weil die Gaststätte den Betrieb um 22:00 Uhr nicht beendet, sondern ständig um ein bis zwei Stunden verlängert.
Am Samstag, dem 26. August 2023, veranstaltet die Gaststätte ab 15:00 Uhr zum vielfach wiederholten Mal eine Terrassenparty, die wahrscheinlich keine behördliche Genehmigung gemäß Art. 19 LStVG hatte. Gästelärm, Musik und ein vermutlich live gespieltes Saxofon sind in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern zu hören. Der Polizeiruf erübrigt sich zunächst wegen einer nahenden Gewitterfront. Ab 16:00 Uhr wird die Musik aber so laut, dass die Polizei um 16:22 Uhr um Hilfe gebeten werden muss. Der Notrufbeamte sagt einen Einsatz zu, weil er die Musik und den Gästelärm über das Telefon hört. Um 16:41 Uhr wird aber telefonisch gebeten, auf den Einsatz wegen des Gewitters zu verzichten. Man verweist auf einen möglichen Polizeiruf bei erneutem Lärm. Nach dem Gewitter wird die Terrassenparty ohne Musik bis 23:20 Uhr fortgeführt. Der hohe Gästelärm im Freien ist auch ohne Musik für die Anwohner nicht zumutbar. Das Betriebsende um 22:00 Uhr wird nicht eingehalten. Nach 23:00 Uhr hört man Musik aus dem Innenbereich der Gaststätte.
Am Samstag, dem 23. September 2023, von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr stören übertriebenes Kindergeschrei und unberechtigte Nutzung der Socceranlage die Anwohner bis in die Dunkelheit. Von der Terrasse sind rücksichtslos laute Gespräche in den Wohnungen wörtlich zu verstehen. Der Betriebsschluss um 22:00 Uhr wird nicht eingehalten.
Auf Einladung des KVR findet am Dienstag, dem 26. September 2023, ein Gespräch mit zwei Vertretern der Bezirksinspektion, einer Zuständigen für die Gaststätte, einem Nachbarn und mir statt. Die Mitarbeiterin des Tivo weist meine Vorhaltungen in den vier vom Nachbarn bezeugten Anzeigen als nicht nachgewiesen und unwahr zurück. Feststellung: Die Spezialitäten des Tivo sind Anwohner stören sowie Polizei und KVR belügen.
Berichte zu den Lärmprotokollen von März bis Juni 2023
Am Samstag, dem 18. März 2023, nutzen Kinder den Tennisplatz als Ballspielplatz mit Geschrei. Bei Dunkelheit wird der beleuchtete Wirtschaftsgarten zum lärmenden Spielplatz. Das widerspricht der Genehmigung und den Auflagen der Gaststätte und des Tennisplatzes. Die Gäste des Tivo können sich doch in der eigenen Nachbarschaft auch nicht so aufführen. Bei Dunkelheit wird ein Feuer entzündet. Mehrere Kinder und besonders ein Mädchen terrorisieren die ganze Umgebung mit Geschrei im Freien. Die Eltern sitzen vermutlich im Lokal. Draußen wird es erst ruhig, als ein Anwohner um 21:58 Uhr lautstark nach Ruhe ruft. Der samstägliche Lärm dauert mehr als fünf Stunden.
Das Tivo ist auch am Sonntag, dem 2. April 2023, so unbelehrbar und rücksichtslos, dass sie Kinder und Erwachsene wieder auf die benachbarte Socceranlage der Schule lässt. Die Gaststätte nutzt diese unberechtigt, ordnungswidrig, lärmend und die Anwohner störend. Ein Polizeieinsatz stellt die Ruhe am Sonntagnachmittag wieder her.
Die bislang lauteste und vom Gästeumfang größte Veranstaltung findet am Samstag, dem 22. April 2023, statt. Dabei wird nicht nur der Wirtschaftsgarten der Gaststätte, sondern auch der Weg zum Tennisplatz, eine Grünfläche und ein Bereich neben dem Tennisplatz genutzt. Außerhalb der Terrasse des Wirtschaftsgartens stellt man zusätzliche Tische und Stühle, ein Zelt und eine Tischtennisplatte auf. Der Gästeandrang auf dem Gelände ist so groß, dass Fußgänger in der Oettingenstraße vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Die vielen abgestellten Zweiräder versperren nämlich den Weg. Als Anwohner bin ich im Vorfeld nicht informiert worden, sonst hätte ich den Abend außerhalb der Wohnung geplant. Die Musikanlage beschallt nicht nur die gesamte Umgebung, sondern auch die Wohnungen. Gespielt wird vor und nach 22:00 Uhr eine laute Musik, die nicht den Charakter einer Hintergrundbeschallung hat und die den Gästelärm erhöht. Meine Lärmbeschwerde beim Polizeinotruf und der Polizeieinsatz bringen keine Verringerung der Lautstärke. Eine Betreiberin verweist gegenüber den Beamten darauf, dass die Veranstaltung bis 24:00 Uhr vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt worden war. Ob das zutrifft, ist zweifelhaft, weil man Polizisten im Lokal schon einmal belogen hatte. Ich muss annehmen, dass eine derartige nächtliche Lärmstörung im Freien ordnungswidrig und nur als Ausnahme genehmigungsfähig ist. Eine solche Veranstaltung zwingt die Nachbarn, in der Wohnung bei geschlossenen Schallschutzfenstern Musik und Gästelärm über mehrere Stunden zu ertragen. Für eine einmalige jährliche Ausnahmeveranstaltung im Freien könnte man als Anwohner bei vorheriger Information Verständnis haben. Das Tivo betreibt aber im Wirtschaftsgarten nicht nur eine reguläre Gaststätte, sondern auch eine Veranstaltungsstätte für Partys und eine Vergnügungsstätte. Außerdem entsteht Gäste- und Spielerlärm im Freien durch Zurufe, Anfeuerung und Beifall beim Tennis, Tischtennis und Eisstockschießen. Das ist neben Wohnungen nicht zulässig, so wie die Störung der Nachtruhe.
Ein Polizist teilte mir am Abend der Veranstaltung telefonisch mit, dass eine Verantwortliche der Gaststätte behauptete, das KVR habe die Veranstaltung und Musik bis 24:00 Uhr genehmigt. Das Kreisverwaltungsreferat schreibt am 4. Mai 2023 auf meine Bitte um Auskunft: „Eine explizite Musikbeschallung bis 24:00 Uhr wurde von unserer Seite nicht genehmigt. Für besagten Abend wurde von uns eine Gestattung erteilt, welche den regulären Gaststättenbetrieb um zwei Stunden auf 24:00 Uhr verlängert. Eine Veranstaltungsanzeige ging uns nicht ein. Hierzu gab es demnach keine weiteren Genehmigungen. [,,,] allerdings werden wir bei ggf. künftig geplanten Veranstaltungen, sofern Sie über einen regulären Gaststättenbetrieb hinausgehen und damit anzeigepflichtig nach Art. 19 LStVG sind, wie bei allen Veranstaltungen Augenmerk darauf legen, dass Anwohner*innen durch unsere Genehmigung nicht in Ihrer Nachtruhe gestört werden. In dieser Genehmigung wären auch Anordnungen zur Verkehrssicherheit, Nachbarschutz etc. enthalten. Sollte gegen eben diese nachweislich verstoßen werden, können wir geeignete Maßnahmen treffen (insb. Bußgelder). Um dies rechtssicher nachzuweisen ist allerdings eine Feststellung der Polizei notwendig, welche uns übermittelt wird. [,,,]“ Aufgrund meiner Beschwerde wird sich das KVR mit den Betreibern in Verbindung setzen. Sie werden auf Antrag und Genehmigung bei künftigen Veranstaltungen hingewiesen und gebeten, meine Beschwerdepunkte zu erläutern.
Bei der Party am Sonntag, dem 25. Juni 2023, wird die unberechtigte Musik nach einem Polizeieinsatz abgestellt, aber nach kurzer Zeit wieder eingeschaltet. Der Annehmer des Polizeinotrufs erkennt mich wieder und veranlasste einen zweiten erfolgreichen Einsatz.
Lärmprotokoll 2023 zur unberechtigten Nutzung der schulischen Socceranlage
14:25 Uhr bis 14:40 Uhr 15:30 Uhr bis 15:40 Uhr – Polizei 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr 15:00 Uhr bis 15:15 Uhr 19:25 Uhr bis 19:45 Uhr 21:20 Uhr bis 21:30 Uhr 15:50 Uhr bis 17:10 Uhr – Polizei 17:20 Uhr bis 20:30 Uhr 17:55 Uhr bis 18:15 Uhr 19:25 Uhr bis 19:55 Uhr 18:10 Uhr bis 20:15 Uhr 18:45 Uhr bis 19:45 Uhr 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr 11:25 Uhr bis 12:45 Uhr – Polizei 13:20 Uhr bis 13:55 Uhr 14:10 Uhr bis 15:35 Uhr 15:55 Uhr bis 16:45 Uhr
Die Nutzung der schulischen Socceranlage durch Gäste der Gaststätte ist vom Schulreferat untersagter Hausfriedensbruch.
Am Sonntag, dem 2. Juli 2023, bitte ich um 16:00 Uhr den Polizeinotruf um Hilfe. Ein Beamter ruft mich um 17:10 Uhr an und teilt mir mit, dass niemand auf der Socceranlage spiele und er keinen Grund für das Einschreiten sehe. Es liege ihm nichts vor, dass die Anlage nicht genutzt werden dürfe. Ab 17:20 Uhr wird der störende Spielbetrieb wieder aufgenommen und bis 20:30 Uhr fortgeführt. Der sonntägliche Lärm von der Socceranlage dauert mehr als vier Stunden. Schreiben an das Schulreferat und die Polizeiinspektion 12 werden auch 2023 wieder notwendig.
Am Sonntag, dem 19.11.2023, wird wieder auf der Socceranlage mehr als vier Stunden rücksichtslos geschrien und mit dem Ball gegen die Umrandung geknallt. Die Lärmstörer sind bis zu zehn Kinder und Jugendliche, deren Eltern die Gaststätte Tivo besuchen. Spielfreude und Geschrei sind verständlich, nicht aber die unverschämte Rücksichtslosigkeit der Eltern und der Verantwortlichen für die Gaststätte. Ich sitze am Schreibtisch, werde von Mittag bis zum Abend gestört und bekomme Herzbeschwerden. Eine verlogene Verantwortliche der Gaststätte hat am 26.09.2022 gegenüber Mitarbeitern des KVR behauptet, dass der Zugang zur Socceranlage mit Zaun und verschlossenem Tor verhindert wird. Diese sonntägliche Nutzung wird aber von Gästen und vom Personal beabsichtigt und geduldet.
Lärm 2022
Kunststoff-Eisstockbahn 2022/23
Lärmbelästigung durch die unberechtigte Eisstockbahn
Im Wirtschaftsgarten der Gaststätte Tivo wird Ende Oktober 2022 eine etwa zwölf Meter lange Kunststoff-Eisstockbahn errichtet. Sie kann für 29 Euro die Stunde auch ohne Gaststättenbesuch dienstags bis sonntags von 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr gemietet werden. Bei Dunkelheit wird der gesamte Wirtschaftsgarten umweltschädlich beleuchtet.
Nach meiner Wahrnehmung gleicht diese Form der Nutzung des Wirtschaftsgartens einer Vergnügungsstätte, die nicht genehmigt worden ist und nur gewerblichen Zwecken mit oder ohne Gaststättenbesuch dient. Dabei entsteht Lärm, der nicht gaststättenüblich ist und nicht zur Gaststätte gehört. Deshalb handelt es sich vorrangig nicht um Gaststättenlärm, sondern um eine Angelegenheit der Genehmigung wegen der Emissionen neben Wohnungen. Außerdem verursacht eine umweltschädliche Kunststoff-Eisstockbahn Mikroplastik und Plastikmüll.
Wenn Eisstöcke gegeneinanderprallen, kommt es zu lauten Knallgeräuschen, die in den nahen Wohnungen und in der gesamten Umgebung stören. Man hört die Stöcke lautstark beim Aufsetzen, sogar beim Gleiten auf dem Kunststoff und besonders beim Zusammenstoßen der Stockringe.
Zusätzlich entsteht Gästelärm im Außenbereich des Lokals, der weit über das übliche Maß eines Gaststättenbetriebs im Freien hinausgeht, z. B. durch Zurufe, Anfeuerung und Jubel. Spieler schreien wegen Erfolg oder Enttäuschung über die Eisstockschüsse.
Der gesamte Lärm ist in den nahen Wohnungen bei geschlossenen Schallschutzfenstern zu hören. Die Nutzung der Eisstockbahn wird von den Anwohnern als unberechtigt, störend und ordnungswidrig wahrgenommen – das Geschrei als idiotisch.
Der Lärm von der Tivo-Plastik-Bahn mit Eisstockknallen und Schreien neben den nahen Wohnungen ist eine asoziale Umweltsauerei.
Nachmittag und Abend Nachmittag und Abend 15:40 Uhr bis 21:40 Uhr 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr 16:40 Uhr bis 21:45 Uhr 19:20 Uhr bis 19:40 Uhr vereinzelt bis 20:30 Uhr 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr 21:00 Uhr bis 21:50 Uhr 22:35 Uhr bis 23:00 Uhr 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr vereinzelt bis 21:10 Uhr 16:15 Uhr bis 21:45 Uhr ab 15:30 Uhr 17:06 Uhr bis 17:50 Uhr 22:50 Uhr bis 23:00 Uhr 15:05 Uhr bis 16:00 Uhr 17:11 Uhr bis 19:50 Uhr Mittag bis Abend 17:12 Uhr bis 19:51 Uhr 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr 17:45 Uhr bis 21:15 Uhr 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr ab 18:10 Uhr 10:55 Uhr bis 12:15 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 16:00 Uhr bis 17:15 Uhr ab 15:05, 16:30, 17:30, 21:30 Uhr 17:10 Uhr bis 19:45 Uhr 22:40 Uhr 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr 22:25 Uhr bis 22:35 Uhr 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr 20:40 Uhr bis 21:30 Uhr ab 15:50 Uhr
Hinweis: Manchmal sind die Nutzungszeiten der Eisstockbahn nicht genau anzugeben, weil sie mit Unterbrechungen oder nur kurz, zwischendurch und danach erfolgen – auch nach dem genehmigten Betriebsende um 22:00 Uhr. Eisstock-Knallen und Schreien sind in den Wohnungen zu hören, und die Lichtverschmutzung ist zu sehen. Der erlaubte Betriebsschluss wird selten eingehalten.
Eigentlich müsste mein Lärmprotokoll den Betreibern Bedenken über das Ausmaß der Lärmstörungen für die Anwohner vermitteln. Nachbarn werden gezwungen, sich den Lärm von der Plastik-Eisstockbahn bei ihren Alltagstätigkeiten anzuhören. Man braucht nicht aus dem Fenster zu sehen, um die Störung wahrzunehmen.
Mit welchem Recht knallen und schreien die Eisstock-Störer bis in unsere Wohnungen? Was sind das für Menschen, die keine Rücksicht in der Öffentlichkeit kennen?
Gesundheit und Zeiten
Das kann auf die Dauer nicht gut gehen, weil die Gesundheit der Anwohner geschädigt wird. Sieht man den Hinweis auf die Gesundheit als übertrieben an, ist zu bedenken, dass sich unter den Anwohnern auch Kleinkinder sowie alte, kranke, arbeitende und anderweitig Ruhe bedürftige Personen befinden. Außerdem wird die Eisstockbahn wochentags vorwiegend an arbeitsfreien, späten Nachmittagen und frühen Abenden genutzt.
An Sonntagmittagen gibt es nur geringe Alltagsgeräusche in der Umgebung. Mittagsruhe gilt in den Wohnungen. Deshalb wird das Knallen der Eisstöcke als besonders laut und störend wahrgenommen. Verantwortliche und Gäste des Tivo nehmen keine Rücksicht.
Kinder können auf dem stark bremsenden Kunststoffbelag der Stockbahn oft nur einen Meter schießen, aber das Aufsetzen der Eisstöcke ist geräuschvoll. Somit terrorisieren oft nur zwei Kinder die nahe Häuserzeile mit Lärm. Eltern freuen sich über die sich entwickelnden Kräfte ihres Nachwuchses. An Wochenenden wollen vorwiegend Kinder und Jugendliche einfach nur, dass es gelegentlich knallt, und sie dann schreien können.
Am Freitag, dem 25.11.2022 und am 09.12.2022 wird die Eisstockbahn sogar nach dem Betriebsschluss um 22:00 Uhr bespielt. Störungen der Nachtruhe außerhalb der Betriebszeiten sind Ordnungswidrigkeiten, die vermutlich schon mehrfach erfolgt sind, weil das obige Lärmprotokoll nur meine Anwesenheit in der Wohnung betrifft.
Besonders störend war der Lärm am Sonntagmittag, dem 18.12.2022, für zwei Stunden. Kinder schrien und knallten gemeinsam mit ihren Eltern auf der Stockbahn. Da fragt man sich in der Wohnung, wer da draußen idiotischer ist. Die gesamte sonntägliche Lärmdauer war etwa fünf Stunden. Schöne stade Zeit, besinnlichen 4. Advent!
Das Einzige, was die Gaststätte Tivo den Anwohnern anbietet, ist ihnen den Sonntag zu versauen. Dieses Lokal ist nicht wie die Oma in der Kinderlied-Satire eine „alte Umweltsau“, sondern eine junge, die am Tivoli nur stört.
Sonntagmittage im November
Sonntag Sonntag
20.11.2022 27.11.2022
12:00 Uhr bis 13:15 Uhr 11.45 Uhr bis 12:15 Uhr – Polizeieinsatz
An den Sonntagmittagen, 20. und 27. November, wurden die empfohlenen Anrufe bei der Polizei notwendig, weil Verantwortliche und Gäste des Tivo ihrem Nachwuchs erlaubt hatten, trotz Untersagung durch das Schulreferat auf der Anlage zu spielen. Am 27. November belog man Polizisten, dass die Lärmstörer nicht aus dem Lokal gekommen wären. Die Lärmverursacher gehörten aber eindeutig zu den Gästen der Gaststätte.
Man stelle sich das Verhalten dieser Gastgeber und Eltern einfach mal vor:
Sie kommen aus anderen Stadtvierteln und treffen sich zum Sonntagsbrunch im Tivo. Während sie ihre Ruhe im Gastraum genießen, lassen sie ihren Nachwuchs im Freien mit Geschrei und Ballprallen auf der Socceranlage der Schule herumtollen und zwischendurch mit Eisstöcken knallen. Die unberechtigte Nutzung des Nachbargrundstücks und die Lärmstörungen in den nahen Wohnungen sind ihnen bekannt, aber egal. Im eigenen Wohnviertel würden sie solchen Lärm nicht dulden.
Als die Polizei eintrifft, lügen sie, dass sie und ihre Kinder nichts damit zu tun haben. Der Nachwuchs wird offensichtlich nicht zurechtgewiesen, weil er sich nach einer halben Stunde wieder lautstark auf der Socceranlage einfindet. Immerhin wird er jetzt zurückgerufen.
Solche Eltern machen zwei entscheidende Fehler: Sie glauben, allein auf der Welt zu sein, und halten andere für blöd. Kinder werden zu Lärm-Terroristen erzogen, die keine Rücksicht im öffentlichen Raum nehmen. Anwohner werden gezwungen, sich für einen ruhigen Sonntagmittag von der Polizei helfen zu lassen.
Wer würde nicht gerne mit solchen Leuten in einer solchen Gaststätte zusammen sein?
Lärmbelästigungen und Ruhestörungen 2022
Lärmprotokoll zur Musikanlage im Wirtschaftsgarten des Tivo
Den Betreibern und Verantwortlichen des Gastronomiebetriebs, Antonio von Schirnding, Elena von Schirnding und Benjamin Tiziani ist bekannt, dass in der Außengastronomie grundsätzlich keine Musikanlagen oder vergleichbare Beschallung erlaubt sind. Musikdarbietungen im Freien sind genehmigungspflichtige Veranstaltungen.
Samstag Sonntag Sonntag
09.07.2022 10.07.2022 17.07.2022
20:00 Uhr bis 23:00 Uhr 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr – Polizei
Am Sonntag, dem 17.07.2022, beschallte die Musikanlage die gesamte Umgebung, sodass der vom Kreisverwaltungsreferat empfohlene polizeiliche Notruf notwendig wurde. Nach einer Viertelstunde war Ruhe.
Rahmenbedingungen und rechtliche Vorgaben zur Socceranlage
Die Socceranlage für die benachbarte Schule darf laut Baugenehmigung nur von Schülern zu festgelegten Zeiten genutzt werden. Die Zeiträume sind in einer Betriebsbescheinigung von der Lokalbaukommission und damit in der ehemaligen Baugenehmigung der Socceranlage festgelegt. Die Nutzung ist nur für Schüler in den Unterrichtspausen gestattet.
Seit dem Schuljahr 2021/22 ist die Socceranlage ein städtisch geduldeter Schwarzbau, weil die Baugenehmigung nur bis 30.9.2021 befristet war. Für den Tennisplatz besteht dagegen eine Genehmigung, die dem Alt-Anlagen-Bonus gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung entspricht. Ansonsten wäre der Abstand zu den benachbarten Wohnungen zu gering und die entstehende Lärmbelästigung ebenfalls unberechtigt.
Betroffenheit als Anwohner
Die vorangegangenen Mitteilungen sind eine Kurzfassung der Beiträge von Tivolifoto im Bereich Chronik des Tivoliskandal. Als betroffener Anwohner und Autor des Internetangebots Tivolifoto München bedauere ich die Entwicklungen am Tivoli seit 2014, habe jedoch Verständnis für:
die Interessen des Schulreferats mit Ausnahme der Socceranlage,
die Überlassung des Grundstücks durch die Eigentümer,
die Belange der Betreiber und Gäste der Gaststätte Tivo,
Wenn aber rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, muss ich mich als Anwohner dagegen wehren. Eine solche Vorgehensweise ist für mich selbst ärgerlich. Rote und grüne Stadtzerstörer in Politik und Verwaltung sowie rücksichtslose Verantwortliche in Schule und Gaststätte lassen mir aber keine andere Wahl.
Bislang ermöglicht die Gaststätte Tivo Gästen und Kindern, die Socceranlage vor allem an Wochenenden zu nutzen. Das Tor im Zaun um die Anlage ist passierbar. Für Kinder oder Jugendliche ist das bestimmt ein attraktiver Sportplatz, den sie gerne künftig und häufig nutzen würden. Eltern sehen sich und ihren Nachwuchs in Gaststätte und Socceranlage bestimmt gut versorgt. Vermutlich würden sie aber den Lärm im eigenen Wohngebiet nicht dulden. Anwohner werden zusätzlich zu den Schulzeiten mit Lärm gestört. An Abenden, Wochenenden und zu Ferienzeiten ist das besonders ärgerlich.
Ein persönliches Gespräch hat die Betreiber über die Problematik informiert. Die unberechtigte Anlagennutzung ist jedoch vielfach wiederholt worden und hat zu dieser Internetseite als nächstem Schritt geführt. Leider haben sich Anrufe bei der Polizei als notwendig erwiesen.
Öffentliche Nutzungen an Nachmittagen, Abenden, Wochenenden und in Ferienzeiten sind nicht in der Betriebsbescheinigung der Socceranlage vorgesehen. Deshalb stellt die unberechtigte Nutzung eine Ordnungswidrigkeit wegen Lärmbelästigung und einen Straftatbestand wegen Hausfriedensbruchs dar.
Lärmprotokoll zur Socceranlage der Schule durch Gäste des Tivo
Lärm von der Socceranlage unterscheidet sich von überhörbaren Schallereignissen durch das Prallen des Balls von der Umrandung. Dieses schränkt die Freiheit der Wohnungsnutzung für Anwohner erheblich ein. Konzentriertes Arbeiten und erholsame Ruhezeiten oder Schlaf sind nicht möglich. Bisher bewirkten Gäste und Personen mit Zutrittsgewährung und Duldung der Gaststätte Tivo den unberechtigten Lärm während meiner Anwesenheit in der Wohnung zu den folgenden Zeiten.
Lärmende Nutzung der Socceranlage trotz Hausfriedensbruchs
15:35 Uhr bis 16:20 Uhr 17:15 Uhr bis 17:55 Uhr 14:35 Uhr bis 14:50 Uhr 17:50 Uhr bis 19:15 Uhr 18:25 Uhr bis 19:50 Uhr 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr 18:10 Uhr bis 21:00 Uhr 15:50 Uhr bis 16:30 Uhr 14:05 Uhr bis 14:15 Uhr 14:55 Uhr bis 15:15 Uhr 15:35 Uhr bis 16:20 Uhr 17:25 Uhr bis 18:30 Uhr 18:10 Uhr bis 19:50 Uhr 16:50 Uhr bis 17:30 Uhr 19:20 Uhr bis 20:10 Uhr 14:10 Uhr bis 16:05 Uhr 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr 20:45 Uhr bis 21:20 Uhr 14:45 Uhr bis 17:00 Uhr
Lärmende Nutzung trotz meiner Bitte um Untersagungim Gespräch
Freitag Samstag Samstag Sonntag
08.07.2022 09.07.2022 09.07.2022 10.07.2022
17:35 Uhr bis 17:50 Uhr 17:25 Uhr bis 17:26 Uhr 20:40 Uhr bis 21:20 Uhr 15:15 Uhr bis 21:00 Uhr
Lärmende Nutzung trotz Untersagungdurch KVR und Schulreferat
18:45 Uhr bis 19:45 Uhr 15:05 Uhr bis 15:15 Uhr 17:15 Uhr bis 17:45 Uhr 18:15 Uhr bis 18:50 Uhr 19:15 Uhr bis 20:10 Uhr 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr 20:15 Uhr bis 21:30 Uhr 18:10 Uhr bis 18:25 Uhr
Eine Sonderform der Nutzung der Socceranlage erfolgte nach einem Regenschauer am Freitag, dem 29.07.2022, zwischen 20:15 Uhr und 21:30 Uhr als Spielplatz ohne Ball, aber mit von Verantwortlichen und Eltern geduldetem Geschrei. Für Anwohner war der Lärm so unerträglich, dass sie Balkone und offene Fenster nicht nutzen konnten. Bei den Störern handelte es sich um Kinder und Jugendliche, deren Eltern Gäste des Tivo waren.
12:20 Uhr bis 12:55 Uhr 15:55 Uhr bis 16:45 Uhr 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr 19:45 Uhr bis 20:30 Uhr 13:55 Uhr bis 14:05 Uhr 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Im August sind kräftige Ballschüsse mit sehr lauten Prallgeräuschen von der Umrandung der Anlage in der gesamten Umgebung zu hören. Nach drei Tagen Lärm wurde am 19.08.2022 eine Beschwerde-Mail an das Tivo mit der Ankündigung der Polizei notwendig. Die Gaststätte gewährte Gästen und anderen Personen den Zutritt zur Socceranlage über das Gartentor, den Wirtsgarten und den Weg zum Tennisplatz. Der Lärm wurde von anwesenden Gästen und vom Personal geduldet.
Im September und Oktober erfolgte keine Nutzung der Socceranlage während meiner Anwesenheit in der Wohnung. Die unberechtigte Nutzung im November erforderte zweimal Anrufe bei der Polizei.
Lärmprotokoll zum Wirtschaftsgarten ohne Betriebsschluss um 22:00 Uhr im Jahr 2022
nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 23:00 Uhr nach 23:00 Uhr nach 22:00 Uhr nach 22:30 Uhr nach 23:00 Uhr nach 23:00 Uhr nach 22:30 Uhr 22:35 bis 23:00 Uhr 22:50 bis 23:00 Uhr
Anwohner können wegen des Gästelärms vom Garten des Tivo nach 22.00 Uhr die Fenster nicht kippen. Erholsame Nachtruhe und Lüften sind erst später möglich. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Wenn die Vorgaben zum Lärmschutz nicht erfüllt werden, gefährdet das Tivo seine Betriebserlaubnis.
Für Anwohner ist es unverständlich, warum sich die Gaststätte nicht an den genehmigten Betriebsschluss um 22:00 Uhr hält. Der Gästelärm im Freien hat nur einen geringen Abstand zu Wohnungen. Die Freiheit der Wohnungsnutzung wird eingeschränkt.
Wird die ständige Überschreitung des Betriebsschlusses fortgesetzt, zwingt das Tivo die Anwohner zur polizeilichen Anzeige.
Störungen und Folgen
Meine Wahrnehmungen am späten Samstagabend des 9. Juli 2022 lassen das Gegenteil einer rücksichtsvollen Nachbarschaft mit der neuen Gaststätte vermuten. Offensichtlich von den Verantwortlichen geduldete Gäste stören auf der Socceranlage die Anwohner bis zur Dunkelheit. Zudem gibt es Musik- und Gästelärm von der Außengastronomie vor und nach der genehmigten Öffnungszeit bis 22.00 Uhr.
Auch am Sonntag, dem 10. Juli 2022, stört starker, bis in die Dunkelheit dauernder Gästelärm die Anwohner. Die Musikanlage in der Außengastronomie und die Socceranlage werden weiterhin unberechtigt genutzt, als ob Wohnungen in der Nachbarschaft nicht vorhanden wären. Der zeitliche Umfang des sonntäglichen Lärms betrug etwa fünf Stunden.
Fehlverhalten und Ordnungswidrigkeiten sind dem Kreisverwaltungsreferat als kommunale Aufsichtsbehörde und dem für die Socceranlage zuständigen Referat für Bildung und Sport am Montag, dem 11. Juli 2022, mitgeteilt worden.
Das Kreisverwaltungsreferat hat die zuständige Polizeiinspektion 12 um Kontrollen gebeten. Wenn die Lärmbelästigungen nach wie vor nicht aufhören, wurde mir in der KVR-Antwortmail empfohlen, umgehend den Notruf der Polizei zu kontaktieren, weil diese schnell vor Ort sein und direkt eingreifen kann. Ich wurde darauf hingewiesen, jederzeit eine Anzeige bei der Polizeiinspektion 12 stellen zu können.
Die Antwortmail des Schulreferats bestätigt Hinweise an die Gaststätte: „dass eine Nutzung der Soccer-5-Anlage durch Gäste der Gaststätte nicht vorgesehen ist.“
Ordnungswidrigkeiten und Lärmbelästigungen
Betrieb von Musikanlagen mit Beschallung des Wirtschaftsgartens und der ganzen Umgebung
Geschrei und Lärm im Wirtschaftsgarten der Gaststätte
Nutzung der Socceranlage der Schule trotz Untersagung
Unsportliches Schreien auf dem Tennisplatz
Lärmintensive Eisstockbahn und Lichtverschmutzung im Wirtschaftsgarten
Veranstaltungen mit Musik ohne Genehmigung gemäß Art. 19 LStVG
Lautstarker Gaststättenbetrieb ohne Genehmigung nach 22:00 Uhr