Skandal am Tivoli – Chronikseiten Soccer 1919/20

Socceranlage im Winter 2019/20

In diesem Beitrag sind zehn Seiten zusammengefasst und teilweise kommentiert, die vorher Einzelseiten in der Chronik des Tivoliskandals waren. Die mit zurückgehendem Datum angeordneten Seiten betreffen E-Mails, Schreiben, Antworten und Kommentare zwischen dem 2. Juni 2019 und dem 17. Februar 2020.

Der Zeitraum entspricht der Anfangszeit der Socceranlage in der Oettingenstraße 74. Das Fußball-Kleinfeld war ein städtischer Schwarzbau, der ohne Genehmigung und zeitliche Auflagen von der benachbarten Containerschule und von Jugendlichen aus dem Viertel genutzt wurde.

Im Beitrag wird ersichtlich, wie schwer es Teilen der Stadtverwaltung fällt, wenn ein Bürger Fragen stellt und Bitten vorbringt. Obrigkeitsdenken, mangelnde Bürgerbeteiligung und fehlende Mitbestimmung sind in der Münchner Stadtverwaltung noch lange nicht überwunden. Statt Transparenz, digitale Beteiligung und Mitsprache erlebt man Verzögerungen, Ausreden, ausbleibende und unzutreffende Antworten. Die Folge ist Politikverdrossenheit oder Abwendung von politischer Mäßigung.

Dritte Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds

Am 17.02.2020 um 14:27 schrieb ea.rbs:

Sehr geehrter Herr Wagner,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 29.01.2020.

Für die Nutzung des Soccer-Five Platzes wurden feste Betriebszeiten mit der Schule festgelegt. Eine Nutzung darf nur in den Pausen und während der Ganztagsbetreuung erfolgen. Eine Nutzung ist zudem auf die Schulzeiten beschränkt.
An dem Soccer-Five Platz wird, um auf die Betriebszeiten hinzuweisen, ein entsprechendes Hinweisschild angebracht.

Aufgrund Ihres Schreibens und den darin enthaltenen Informationen wurde zudem die Schule darauf hingewiesen, dass das Zufahrtstor des Lehrerparkplatzes nach dem Schulbetrieb verschlossen werden muss. Das Baureferat wird die Zäune überprüfen und Lücken schließen, welche ein unberechtigtes Betreten des Grundstücks ermöglichen.

Es liegt auch im Interesse des Referats für Bildung und Sport, dass keine unerlaubten Fremdnutzungen der Schulanlage durch unbekannte Dritte, welche unberechtigterweise das Schulgrundstück betreten, erfolgen.

Die Unterlagen für den Bauantrag wurden vom Baureferat – Gartenbau erstellt und bei der Lokalbaukommission im Januar 2020 eingereicht.

Das Baureferat – Gartenbau, die Lokalbaukommission und die Schulleitung des Maximilansgymnasiums erhalten einen Abdruck dieser E-Mail zur Kenntnisnahme.

Ebenfalls erhält die Polizeiinspektion 12 einen Abdruck mit der Bitte bei den routinemäßigen Streifenfahrten darauf zu achten, ob sich am Wochenende unberechtigte Personen auf dem Schulgrundstück aufhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix Zurek

Stadtschulrätin

————————————————-
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Vorzimmer der Stadtschulrätin
Bayerstr. 28, 80335 München
Tel: (089) 233-83503
Fax: (089) 233-83533

Kommentierung

Die Antwort geht nicht umfänglich auf meine Bitte ein. Mein Schreiben bezog sich auch auf die Nutzung des Platzes durch die Schule selbst. Offensichtlich wollte sich das Schulreferat nicht zu dieser Nutzung äußern, weil sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt.

In der Zeit nach der Antwort kam es coronabedingt zur Schulschließung und zum Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht. Wegen dieser Ausnahmesituation versuchte ich, den vormittäglich Lärm während der Unterrichtszeit und den nachmittäglichen während der Ganztagsbetreuung ohne weitere Schreiben an die zuständigen städtischen Referate bis zum Beginn der Sommerferien zu ertragen.

Ich notierte mir aber die Dauer der vormittäglichen Verstöße gegen die Vorgaben des Schulreferats im Antwortschreiben für spätere Vorgehensweisen.

Mittwoch22.07.202009:35 Uhr bis 11:25 Uhr
Dienstag21.07.202011:05 Uhr bis 11:25 Uhr
Montag20.07.202010:20 Uhr bis 11:25 Uhr
.  
Donnerstag16.07.202010:55 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch15.07.202010:40 Uhr bis 12:20 Uhr
Montag13.07.202011:05 Uhr bis 11:30 Uhr
.  
Freitag10.07.202010:50 Uhr bis 11:25 Uhr
Donnerstag09.07.202010:45 Uhr bis 11:15 Uhr
Mittwoch08.07.202008:45 Uhr bis 11:25 Uhr
Dienstag07.07.202010:50 Uhr bis 11:40 Uhr
.  
Freitag03.07.202010:45 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag02.07.202010:45 Uhr bis 11:15 Uhr
Mittwoch01.07.202010:30 Uhr bis 11:30 Uhr
.  
Donnerstag25.06.202010:50 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch24.06.202010:30 Uhr bis 13:10 Uhr
Montag22.06.202010:25 Uhr bis 12:45 Uhr

Elfwöchiges Ausbleiben der Bearbeitung meiner Bitte vom 30. November 2019 und Antwortpflicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung

An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung

München, den 16. Februar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darauf hin, dass meine Bitte vom 30. November 2019 mit Wiederholung am 16. Dezember 2019 und am 29. Januar 2020 nicht beantwortet worden ist.

Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung sandte mir am 9. Dezember 2019 und am 10. Februar 2020 Mitteilungen, die aber nicht auf meine Bitte eingingen. Das Planungsreferat ist verpflichtet, die Erfüllung oder Ablehnung der Bitte mitzuteilen und zu meinen Vorhaltungen vom 30. November 2019 über die Rechtsverstöße des Bauens im Außenbereich sowie über die Lärmstörungen, Gesundheitsschädigungen und Freiheitsbeschränkungen für Anwohner entgegen der Sportanlagenlärmschutzverordnung Stellung zu nehmen.

Die unberechtigte Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds an der Oettingenstraße durch die Schule besteht trotz des mitgeteilten Bauantrags weiterhin. Personen, die keine Schulangehörige sind, bespielen den Platz trotz der mitgeteilten Maßnahmen des Baureferats nach wie vor außerhalb der Schulzeiten.

Das Referat hat eine Antwortpflicht, die nach EU-Vorgaben „auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs“ zu erfüllen ist. Bundes- und Landesgesetze zu Verwaltungsverfahren schreiben vergleichbare Fristen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

E-Mail zum bislang achtwöchigen Ausbleiben der Bearbeitung und zur Antwortpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise das Referat für Bildung und Sport darauf hin, dass meine Bitte bereits vor dem 04.12.2019 um 10:48 Uhr weitergeleitet worden ist, wie dem unten kopierten E-Mail-Text zu entnehmen ist. Das Referat hat eine Antwortpflicht, die nach EU-Vorgaben “auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs” zu erfüllen ist. Weil dies offenbar im Schulreferat nicht bekannt ist, habe ich den entsprechenden Wikipedia-Artikel ebenfalls unten kopiert.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Am 31.01.2020 um 11:58 schrieb ea.rbs:

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Stadtschulrätin Zurek. Diese wurde bereits an den zuständigen Geschäftsbereich im Referat für Bildung und Sport mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber sobald eine Antwort vorliegt, wird Ihnen Frau Stadtschulrätin persönlich antworten. Bis dahin darf ich Sie noch um Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Karina Kraus

Am 04.12.2019 um 10:48 schrieb ea.rbs:
AW: Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing 04.12.2019, 10:48

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Stadtschulrätin Zurek. Ihre Nachricht wurde bereits im Auftrag der Referentin an den zuständigen Geschäftsbereich Zentrales Immobilien Management mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet.
Von dort werden Sie eine Antwort erhalten. Bis dahin bitten wir noch um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Karina Kraus

Link zum Wikipedia-Artikel:
Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung

Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung.

Europäische Union [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union besagt der Kodex für gute Verwaltungspraxis in Artikel 17: „Der Beamte stellt sicher, dass über jedes Ersuchen bzw. jede Beschwerde an das Organ innerhalb einer angemessenen Frist unverzüglich und auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs entschieden wird. Die gleiche Regelung gilt für die Beantwortung von Schreiben von Einzelpersonen.“[1][2] Der Kodex setzt unter anderem das Recht auf eine gute Verwaltung in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union um.[3]

Bundesrepublik Deutschland [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die behördliche Auskunftspflicht ist Pflicht jeder Behörde, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen. Sie ist in § 25 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt.

In den Ländern bestehen Bestrebungen, in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen einen Anspruch des Bürgers auf Antwort der öffentlichen Verwaltung zu schaffen und diesen mit einer angemessenen Frist zu untersetzen.[1]

Deutsche Demokratische Republik [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 7 des Gesetzes über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger (Eingabengesetz) besaß der Bürger einen Anspruch auf eine begründete, schriftliche oder mündliche Antwort der Verwaltung zu Eingaben. Die Entscheidung war spätestens innerhalb von vier Wochen zu treffen und dem Bürger mitzuteilen.[1]

Dritte Bitte wegen des Ausbleibens von Antworten

An den Oberbürgermeister
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel

München, den 29. Januar 2020

Dritte Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine erste Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds war am 30. November 2019 erfolgt. Dieses Anliegen wurde jedoch von keiner Seite inhaltlich ausreichend beantwortet. Deshalb musste ich die Bitte am 16. Dezember mit einer weiteren E-Mail zur Erinnerung wiederholen. Auf diese zweite Bitte gab es aber überhaupt keine Antworten. Die Stadtverwaltung verweigert, umgeht, verzögert Antworten oder verweist ungerechtfertigt auf andere Zuständigkeiten.

Das Planungsreferat hatte bereits vor dem 4. Juli 2019 das Schulreferat aufgefordert, den Bauantrag nachzuholen. Dieser ist vermutlich seit einem halben Jahr nicht gestellt worden, weil er nicht genehmigungsfähig ist. Wird das Grundstück als Pausenhof genutzt, dann handelt es sich um unberechtigte schulische Nutzung im Außenbereich. Wird das Grundstück als Sportfläche gesehen, dann handelt es sich um unberechtigte Nutzung wegen der Sportanlagenlärmschutzverordnung, weil der Abstand zu den Wohnungen zu gering und der Lärm durch das Ballknallen auf die Spielfeldumrandung zu hoch ist. Die Nutzung ist somit in jedem Fall zu untersagen.

Die öffentliche Verwaltung hat eine Verpflichtung zur Beantwortung der Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen. Der Münchner Oberbürgermeister und Teile der Stadtverwaltung verstoßen wegen der fehlenden Antwort gegen die behördliche Bearbeitungspflicht, wie sie bei Verwaltungsverfahren des Freistaats, der Bundesrepublik und der EU vorgegeben ist. Die Leiterinnen, Verantwortliche und Beamte in den Referaten Stadtplanung und Bauordnung sowie Bildung und Sport verletzen in dieser Angelegenheit ihre Amtspflichten und den Diensteid.

Ich habe als Einzelperson ein Recht, zu erfahren, ob der gesamtverantwortliche Oberbürgermeister, das Planungsreferat und das Schulreferat meiner Bitte zustimmen oder sie ablehnen. Die Bitte ist umfangreich rechtlich begründet, und die Teile der Stadtverwaltung sind ebenfalls zur umfassenden rechtlichen Begründung verpflichtet. In diesem Sinne war das Schreiben des Planungsreferats vom 23. September 2019, wie von mir in der ersten Bitte nachgewiesen, unzureichend gewesen. Außerdem hat sich die Bedingungslage geändert.

Die Lärmstörungen erfolgten regelmäßig in den Schulwochen während der Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr. An Wochenenden, Feiertagen, besonders in der Weihnachtszeit und in den Ferien, kam es seit meiner zweiten Bitte erneut zu den folgenden Lärmstörungen:
Sonntag, 22. Dezember 2019, 13.10 Uhr bis 13:30 Uhr und 14:50 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 26. Dezember 2019, 12:06 Uhr bis 12:50 Uhr und 14:50 Uhr bis 16:50 Uhr
Montag, 30. Dezember 2019, 14:45 Uhr bis 15:50 Uhr
Freitag, 3. Januar 2020, 14:20 Uhr bis 16:40 Uhr
Montag, 6. Januar 2020, 14:50 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 11. Januar 2020, 15:00 Uhr bis 17:05 Uhr
Sonntag, 12. Januar 2020, 15:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Samstag, 18. Januar 2020, 14:45 Uhr bis 15:50 Uhr
Samstag, 25. Januar 2020, 16:07 Uhr bis 17:30 Uhr

Bei Anwesenheit von Lehrkräften ohne Schulbetrieb hatte ich bereits fünf Mal den Platzverweis von Jugendlichen durch Schulangehörige beobachtet. Diese wurden offensichtlich in den Containern, ebenso wie ich in der Wohnung, durch den Bolz- und Ballerlärm erheblich gestört. Die Entfernung zu Schulräumen ist teilweise gleich wie zu meiner Wohnung, die noch dazu in der Hauptwindrichtung liegt. Ist kein Schulpersonal anwesend, können sich betroffene Anwohner gegen den Lärmterror nicht wehren, weil sie über kein Hausrecht verfügen.

Eine zwei Meter breite Lücke im Zaun um das Gelände lädt zur unberechtigten Nutzung des Fußball-Kleinfelds ein. Diese befindet sich rechts vom Haupttor in der Oettingenstraße und ist dem Schulpersonal bekannt. Der öffentliche Zutritt zum Parkplatz, danach zum Grundstück mit dem Bolzplatz und dem Tennisplatzgebäude ist jederzeit möglich. Man gelangt sogar ungehindert auf das Interimsgrundstück mit den Containern. Außerhalb des Schulbetriebs ist neben dem Lärmterror auf dem Bolzplatz Sachbeschädigung möglich, z. B. mit Graffiti. Zudem lässt der Putzdienst bei Anwesenheit die Eingangstür zu den Containern offen, was zum Zutritt der Containergebäude mit allen kriminellen Handlungen befähigt.

Die mir am 9. Dezember 2019 mitgeteilte Unterbindung der unautorisierten Nutzung des Fußball-Kleinfelds außerhalb der Schulzeit ist nicht erfolgt. Das Schulreferat hatte diese Bitte des Planungsreferats nicht beachtet.

Am 4. Dezember 2019 hatte mich das Schulreferat um Geduld gebeten, weil ich vom Zentralen Immobilien Management eine Antwort erhalten werde, die bislang jedoch ausblieb.

Der Bezirksausschuss hatte mein Anliegen auf die Tagesordnung der letzten Sitzung gesetzt und mich dankenswerterweise eingeladen. Meine Teilnahme war allerdings nicht möglich. Der gesamte Sachverhalt ist aber umfangreich von mir schriftlich dokumentiert und rechtlich begründet.

Die Nutzung des illegalen Fußball-Kleinfeld ist für Anwohner weiterhin eine vorsätzliche Körperverletzung und Freiheitsbeschränkung, die von der Stadtverwaltung mit Rechtsbrüchen veranlasst und geduldet wird. Ich bitte die Stadtverwaltung zum dritten Mal, die unberechtigte Nutzung des Fußball-Kleinfelds zu untersagen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Zweite Bitte wegen inhaltlich nicht ausreichender Antworten

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport

München, den 16. Dezember 2019

Wiederholung der Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke, dem Bezirksausschuss, dem Schulreferat und vermutlich dem Planungsreferat für die Antworten zu meinem Schreiben vom 30. November 2019 mit E-Mail vom 1. Dezember 2019.

Die drei Antworten befassen sich inhaltlich aber nicht mit meiner Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds an der Oettingenstraße. Lediglich Herr Bichlmayer räumt sinngemäß ein, dass die bauliche Anlage keine Rechtsgrundlage hat und die Nutzung außerhalb der Schulzeit unberechtigt erfolgt. Die gesetzwidrige Nutzung während der Schulzeit und die nicht genehmigte schulische Nutzung des Grundstücks im Außenbereich werden jedoch nicht berücksichtigt. Herr Bichlmayer verkennt, dass meine E-Mail keine Beschwerdemail, sondern eine Bitte im Sinne eines Antrags mit einer Aufforderung zu einer Handlung an eine Behörde ist.

Die Mitteilungen des Herrn Bichlmayer entbinden das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht, auf meine Bitte zu antworten. Das Planungsreferat ist verpflichtet, die Erfüllung oder Ablehnung der Bitte mitzuteilen und zu meinen Vorhaltungen der Rechtsverstöße sowie der Lärmstörungen, der Gesundheitsschädigungen und Freiheitsbeschränkungen für Anwohner Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 9. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Wagner,

wir nehmen Bezug auf Ihr Beschwerdemail vom 01.12.2019.

Wir haben das Referat für Bildung und Sport als Nutzerreferat sowie das Baureferat als das Referat, welches den Bauantrag vorbereitet, nochmals auf die Notwendigkeit der raschen Einreichung des Bauantrages hingewiesen. Ferner haben wir das Schulreferat gebeten, sicherzustellen, dass keine Nutzung außerhalb der Schulzeit erfolgt bzw. -sollte eine solche unautorisiert erfolgen- in geeigneter Weise zu unterbinden.

mit freundlichen Grüßen
Bichlmayer, VAR

Antwort des Referats für Bildung und Sport vom 4. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Stadtschulrätin Zurek. Ihre Nachricht wurde bereits im Auftrag der Referentin an den zuständigen Geschäftsbereich Zentrales Immobilien Management mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Von dort werden Sie eine Antwort erhalten. Bis dahin bitten wir noch um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Karina Kraus

Antwort des Bezirksausschusses Altstadt-Lehel vom 3. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Wagner,

hiermit bestätige ich, dass Ihre E-Mail vom 01.12.2019 in der BA-Geschäftsstelle Mitte eingegangen ist.

Ihr Anliegen wird voraussichtlich auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss 1 – Altstadt-Lehel aufgenommen. Diese findet am Dienstag, den 21.01.2019, um 19 Uhr in der „Erkerbar“ der Gaststätte Hofbräuhaus, Platzl 9, 80331 München statt. Die Sitzung ist öffentlich, bei Interesse können Sie gerne daran teilnehmen.

In jedem Fall werden Sie nach der Bezirksausschusssitzung über das Ergebnis der Behandlung informiert.Bitte beachten Sie, dass der Bezirksausschuss die Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern im Regelfall in seiner öffentlichen Sitzung behandelt. Gegebenenfalls wird Ihr Schreiben, nach Schwärzung persönlicher Kontaktdaten, auf Anfrage an die Presse weitergegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Carolin Dameris

E-Mail mit der Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport

München, den 30. November 2019

Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die Antwort vom 23. September 2019 auf meine Bitte vom 18. August 2019. Der Bezirksausschuss Altstadt-Lehel und das Referat für Bildung und Sport verwiesen in der Folgezeit auf dieses Schreiben. Diese Antwort ging aber nicht umfänglich auf meine Bitten ein, sondern bezog sich nur auf den Teil der Beseitigung, nicht aber auf die Bereiche der Auskunft zur Rechtmäßigkeit des Bauens im Außenbereich und der Nutzungsuntersagung wegen Ungesetzlichkeit.

Die nachfolgenden Mitteilungen und Begründungen verändern die Sachlage der illegalen Nutzung bezüglich der Zeiten, des Nutzerkreises und des Ausmaßes der Lärmschädigung. Falsche Angaben des Schulreferats werden richtiggestellt und rechtlich unbegründete Mitteilungen des Planungsreferats aufgezeigt.

In der Zwischenzeit liegen Erfahrungen zur Nutzung des Fußball-Kleinfelds vor, die ich allen bisherigen Adressaten mitteile und die mich zur erneuten Bitte um Nutzungsuntersagung veranlassen. Ich bitte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die ungesetzliche Nutzung des Grundstücks zu untersagen und die gesundheitliche Schädigung der Anwohner zu beenden.

Begründung mit dem Text aus dem Novemberbeitrag:
Stadt will Bolzlärm und Schwarzbau am Tivoli genehmigen

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

E-Mail mit der Bitte um Auskünfte zu Genehmigungen

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport

München, den 17. September 2019

Bitte um Auskunft über die Baugenehmigung des Fußball-Kleinfelds und die Genehmigung der schulischen Nutzung des Grundstücks im Außenbereich mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich informiere Sie, dass das Fußball-Kleinfeld auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1 von Schülern der Interimsschule auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/0 am 16. September 2019 während des gesamten vormittäglichen Unterrichts und am 17. September 2019 während zweier Unterrichtsstunden bespielt worden ist.

Ich bitte deshalb um Auskunft, ob die Baugenehmigung für das Fußballkleinfeld erteilt worden ist und ob die Genehmigung für die schulische Nutzung des Grundstücks im Außenbereich vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

E-Mail mit der Bitte zur Nutzungsuntersagung und Beseitigung

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport

München, den 18. August 2019

Bitte um Auskunft, Nutzungsuntersagung und Beseitigung des Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 4. Juli 2019 teilte mir das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit, dass das Fußball-Kleinfeld auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1189/1 nicht genehmigt worden war. Am 25. Juli 2019 wandte ich mich an die obigen städtischen Stellen mit dem Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit des Baus und der Begründung in meinem Internetangebot Tivolifoto München. Ich wiederhole die rechtlichen Begründungen und meine Meinung als Anwohner mit der an diese E-Mail angehängten PDF-Datei und dem Link auf die gleichlautende, aktualisierte Webseite. Zudem bitte ich die Stadtverwaltung, mir mitzuteilen, welche Aktivitäten zur Nutzungsuntersagung und Beseitigung in der Zwischenzeit unternommen worden sind.

Nach meinem Rechtsverständnis ist eine nachgereichte Genehmigung des Bauantrags nicht möglich, weil die Voraussetzung für die schulischen Interimsnutzung des Grundstücks im Außenbereich nach Baugesetzbuch § 35 fehlt. Die Interimsmaßnahme wurde 2014 nur für das städtische Grundstück mit der Flurnummer 1189/0 genehmigt. Somit besteht Genehmigungspflicht, aber keine Genehmigungsfähigkeit für die schulische Nutzung. Darüber hinaus widerspricht der Neubau der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

Aus diesen Gründen und, sofern bislang nichts unternommen worden ist, bitte ich um die Nutzungsuntersagung und Beseitigung des Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1 sowie um eine Antwort bis zum 1. September 2019.

Falls die Stadtverwaltung meiner Bitte nicht nachkommt, werde ich mich an die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wenden. Dann bitte ich die staatlichen Bauaufsichtsbehörden, die Unrechtmäßigkeit des Bauvorhabens nach den genannten Verordnungen und Gesetzen festzustellen sowie Nutzungsuntersagung und Beseitigung anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

E-Mail zum Schwarzbau am Tivoli

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters buergerberatung.dir@muenchen.de
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel bag-mitte.dir@muenchen.de
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung baureferat@muenchen.de
An das Referat für Bildung und Sport bildung-und-sport@muenchen.de
An die Münchner Tageszeitungen: info@az-muenchen.de, muenchen@bild.de, info@merkur.de, redaktion@sueddeutsche.de, info@tz.de
An die interessierte Öffentlichkeit Tivolifoto München

München, den 25. Juli 2019

Hinweis auf meinen Beitrag bei Tivolifoto München: Stadt errichtet Schwarzbau am Tivoli

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich als Nachbar Bauarbeiten auf der Tennisanlage Tivoli an der Oettingenstraße wahrgenommen hatte, bat ich mit einer E-Mail die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters und den Bezirksausschuss um Auskünfte. Die Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wurde mir am 18. Juli 2019 als Brief zugestellt. Wichtigster Inhalt des Schreibens war, dass die Bauarbeiten vom Referat für Bildung und Sport ohne Genehmigung erfolgt waren.

Üblicherweise bezeichnet man ein illegal errichtetes Bauwerk ohne vorliegende öffentlich-rechtliche Baugenehmigung als Schwarzbau, die Nutzung wird untersagt und die Beseitigung durchgeführt. Dazu werden Bußgelder angedroht und verordnet. Verantwortliche müssen für den Schaden haften.

Diese Hintergründe haben mich veranlasst, in meinem Internetangebot Tivolifoto München den folgenden Beitrag mit meiner Meinung als Anwohner zu erstellen: https://tivolifoto.com/stadt-errichtet-schwarzbau-am-tivoli/.

Meine E-Mail mit dem Link zum Beitrag soll die Empfänger und die interessierte Öffentlichkeit über den Schwarzbau am Tivoli informieren, die ablehnende Haltung gegen diese Rechtswidrigkeit ausdrücken und die baldige Entfernung herbeiführen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Offener Brief für Auskünfte zu Bauarbeiten

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters buergerberatung.dir@muenchen.de
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel bag-mitte.dir@muenchen.de
An die interessierte Öffentlichkeit Tivolifoto München

München, den 2. Juni 2019

Offener Brief mit der Bitte um Auskünfte zu den Bauarbeiten auf der Tennisanlage Tivoli an der Oettingenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenwärtig nehme ich als Anwohner zum dritten Mal den Lärm von Bauarbeiten auf der Tennisanlage Tivoli an der Oettingenstraße wahr. Bei der Suche nach Informationen kann ich im Ratsinformationssystem, bei den Referaten, in den Medien und im gesamten Internet nichts finden. Darüber hinaus gibt es keine vorgeschriebene Bautafel wie 2015 beim Bau der Interims-Container und 2018 beim ersten Erweiterungsbau.

Vermutlich wird im fast beendeten vierten Jahr der sechsjährigen Interims-Containern eine zweite Erweiterung gebaut. Diese befindet sich allerdings nicht auf städtischem Grund, sondern nach meiner Information auf dem Grundstück der HypoVereinsbank. Es stellen sich Fragen, nach dem Bauherrn, nach der Bezeichnung und Genehmigung des Bauvorhabens, weil die Baugenehmigung vom 19. September 2014 für das Grundstück Oettingenstraße 80, Fl.Nr. 1189/0, Gemarkung Schwabing und für das Nutzungsende September 2021 erfolgt ist. Zudem ist der erste Erweiterungsbau außerhalb des Pavillonprogramms genehmigt und finanziert worden.

Ich wende mich zunächst an die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und an den Bezirksausschuss als Interessenvertretung der Bürger des Stadtteils und bitte um Auskünfte zu den folgenden Fragen:

  1. Warum gibt es keine Bautafel und keine Informationen zu den Bauarbeiten in den Mitteilungen der Stadt und in den Medien?
  2. Welche rechtlichen Grundlagen haben die Bauarbeiten auf dem nicht städtischem Grundstück außerhalb der Flurnummer 1189/0?
  3. Welche Vereinbarungen hat die Stadt mit dem Grundbesitzer getroffen?
  4. Entspricht der Bau mit einer nur zweijährigen Nutzungsmöglichkeit den Haushaltsgrundsätzen wie vorherige Bewilligung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit?
  5. Entspricht der Bau auf dem privaten Grundstück der Oettingenstraße 74, das nach Geodatenonline und BayernAtlas außerhalb der Flurnummer 1189/0 liegt, der 2014 genehmigten Interimsmaßnahme auf dem städtischen Grund?
  6. Beabsichtigt die Stadt weitere Bauten auf der Tennisanlage Tivoli an Oettingenstraße 74-80?
  7. Beabsichtigt die Stadt nach Beendigung der Interimsmaßnahme eine „anschließende Belegung durch weitere Schulen“, wie es in der Schulbauoffensive beinhaltet ist?

Selbstverständlich ist mir bekannt, dass die Bürgerberatung und der Bezirksausschuss keine Verantwortung oder Informationspflichten für städtische Bauvorhaben haben. Ich gehe aber davon aus, dass beide über mehr Möglichkeiten verfügen, Auskünfte zu bekommen, als ein Bürger. Zudem richtet sich meine Auskunftsbitte vermutlich an mehrere fachlich und rechtlich zuständige Stellen der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Hinweis

Chronik des TivoliskandalsLink zur Chronik des Tivoliskandals
Meine gesamten Aktivitäten
gegen die Zerstörung
des Tivoli in München