Die Verletzungen vom Pulcinella

Rezension Pulcinella

Eigentlich müsste es ja heißen: Die merkwürdigen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der Gaststätte Pulcinella in der Münchner Widenmayerstraße. Das passt aber als Überschrift in keine Zeile. Außerdem muss man wissen, dass sich das Gebäude des Lokals an der Ecke zur Tivolistraße und der Eingang in der Tivolistraße befinden. Für Tivolifoto liegt es sozusagen vor der Haustür in der nahen Umgebung.

Jetzt will ich als Autor von Tivolifoto aber keine Nachbarn verletzen. Im Gegenteil: Ich will sie kennenlernen, ihre gastronomischen Angebote probieren und bei Gefallen öfter nutzen. Wenn mir aber etwas positiv oder negativ auffällt, dann schreibe ich in mein Notizbuch, um den Sachverhalt danach in meinem Internetangebot zu veröffentlichen.

Manchmal schreibe ich auch lokale Rezensionen und kopiere sie in Google Maps. Bei meinen Hinweisen über die Angebotsbereiche von Tivolifoto habe ich diese Vorgehensweise ausführlich begründet. So kam es am 22. Juli 2023 zur folgenden Rezension. Der letzte Satz wurde wegen der mittlerweile gelöschten Antwort vom Inhaber ergänzt.

„Dieser nach meinem ersten Eindruck als durchschnittlich zu bewertende Italiener hat die Nase so hoch oben, dass ich zum zweiten Mal den Platz nicht aussuchen kann. Ein Kellner teilt mir mit, ich soll als einzelner Gast an einen hinteren Tisch gehen, obwohl vorne freie Tische sind. Ich wohne hundert Meter entfernt und wollte nur vor dem Wohnungsaufenthalt einen Teller Nudeln essen. Mein zweiter Wunsch war das Treiben am Pizzaofen, aus der Küche und an der Bar zu beobachten. Solche einzelnen Gäste scheinen aber trotz gering besetztem Lokal nicht erwünscht zu sein. Ich gehe jedenfalls nicht mehr hin.
Antwort auf die Antwort: In Bayern kann ein Gast seinen Platz frei wählen, außer bei gekennzeichneter Reservierung.“

Nach einem Vierteljahr kam am 8. November 2022 eine E-Mail vom Google-Team.

„[…] wir haben eine Beschwerde über folgende Rezension erhalten, die Sie auf Google My Business geschrieben haben, und bitten um Ihre Unterstützung.“

In der Beschwerde wird um die Einleitung eines Prüfverfahrens gebeten. Daraufhin habe ich die folgen Stellungnahme als Antwort an Google gesandt. Mit der übermittelten Stellungnahme erklärte ich mich einverstanden, dass diese einschließlich der vorgelegten Beweismittel ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer weiterleitet wird. Ich ging sogar einen Schritt weiter und informierte die interessierte Öffentlichkeit mit dem vorleigenden Internetbeitrag über die fragwürdige Angelegenheit.

Sehr geehrtes Google-Team,

vielen Dank für die Übermittlung der Beschwerde über meine Rezension bei Google Maps. Gerne erfülle ich Ihre Bitte um Unterstützung im Prüfverfahren.

Ein neues Restaurant in der Nachbarschaft des Tivoli wird natürlich von den Anwohnern ausprobiert. Mein besonderes Interesse war geweckt, weil ich mit Tivolifoto ein Internetangebot zu diesem Stadtbereich in München betreibe.

Beim ersten Besuch der Gaststätte am 22.07.2023 nach 21:00 Uhr wurde mir als alleinigem Gast im Innenraum ein Tisch im hinteren Teil angewiesen, den ich ablehnte. Daraufhin durfte ich vorne sitzen und konnte meine Eindrücke vor Ort aufschreiben. Sie sind im angelegten Scan beinhaltet (Anlage 1).

Ich habe festgehalten, dass der Service widerwillig und die Qualität von Pizza und Salat unterdurchschnittlich waren. Auf der Pizza fehlten die in der Speisekarte angegebenen Pilze. Beim Tomatensalat schmeckten die wenigen dünn geschnittenen Tomatenscheiben und Zwiebelringe nach wässrigem Essig ohne Öl. Trotzdem schrieb ich in der Rezension von einem durchschnittlichen Italiener.

Die Redensart des Nase-oben-Habens wurde durch die Verhinderung der freien Platzwahl bestätigt. Das träfe wohl eher für die sogenannte gehobene Gastronomie zu als für ein Vorstadtlokal, bei dem nur die Preise gehoben sind. Insgesamt vermittelte mir der Service das Gefühl, dass ich als einzelner Gast beim Arbeiten und Geldverdienen störe.

Nachweislich führe ich Aufzeichnungen zu Gaststättenbesuchen seit Jahren. Meine Ablage im Regal (Anlage 2) und mein Bekanntenkreis können das bestätigen.

Am 16.08.2023 wollte ich auf einem Nachhauseweg das nahe Lokal ein zweites Mal für ein anderes Gericht besuchen. Ein Kellner wies mich erneut in die hintere Ecke, obwohl dar Gastraum wegen der Nutzung des Außenbereichs fast leer war. Enttäuscht verließ ich die Gaststätte und schrieb am gleichen Abend die Rezension.

Noch in der Nacht kam die E-Mail: Pulcinella hat auf Ihre Rezension geantwortet (Anlage 3). Die Antwort vom Inhaber wurde mittlerweile gelöscht, vermutlich um mir zu unterstellen, dass ich nicht vor Ort war. In der Antwort hat die Gaststätte meinen zweiten Besuch mit der Beschwerde über die fehlende freie Platzwahl bestätigt und mit dem möglichen Eintreffen von Gästegruppen zu rechtfertigen versucht. Wenn sie unter Berufung auf BGH vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 mitteilt, dass kein Gastkontakt stattgefunden hat, entspricht das nicht der Wahrheit und passt in das Gesamtbild meiner Eindrücke.

Dass meine Bewertung eines der sechs Persönlichkeitsrechte verletzt, kann ich nicht erkennen. Das Recht der persönlichen Ehre, auf informationelle Selbstbestimmung, am geschriebenen Wort, am gesprochenen Wort und am eigenen Bild wird ebenso gewahrt wie der Schutz vor Unterschieben von Äußerungen.

Die Vorhaltungen der Durchschnittlichkeit und der gehobenen Nase waren sachlich begründet und eher untertrieben. Inhaltliche und zeitliche Zuordnungen waren für das Lokal aufgrund der Aussagen in der mittlerweile gelöschten Antwort möglich. Außerdem verletze ich niemanden, wenn ich ankündige, nicht mehr hinzugehen. Erstaunlicherweise wurde die vermeintliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte erst am 8. November 2023 festgestellt.

In der Rezension habe ich nur meine Erfahrungen bei den beiden Besuchen wiedergegeben. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, über diese informiert zu werden. Dafür danke ich dem Google-Team ebenfalls. Die Rezensionen bei Google Maps sind für die Allgemeinheit ein wertvolles Instrument der freien Meinungsäußerung mit kritischen Bewertungen.

Im Übrigen sind die folgenden Verhaltensweisen der Gaststätte in meinem Internetangebot Tivolifoto München bereits veröffentlicht.

  • Beschwerde über die Rezension
  • Beantragung des Prüfverfahrens
  • Löschung der Antwort vom Inhaber
  • vermutete Unterstellung des fehlenden Gastkontakts
  • wahrscheinliche Vortäuschung der nicht möglichen Zuordnung

Ich komme also der Gaststätte entgegen, die nach Mitteilung in der Beschwerde Kritik ausdrücklich wünscht und zur Verbesserung der eigenen Leistung nutzt.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Notizbucheintrag Pulcinella
Anlage 1
Notizbuchablage Regal
Anlage 2
Gelöschte Antwort Pulcinella
Anlage 3