Django und die Abzockfalle der 1&1-Bande

Der Begriff Abzocken gehört normalerweise nicht zu meinem Sprachgebrauch. Ich finde aber kein besseres Wort für einen Vorgang, den ich zwischen dem 25. April 2017 und dem 12. Oktober 2017 erlebt hatte. Die Firma 1&1 wollte mich mit List und Hinterhältigkeit beziehungsweise in vermutlich betrügerischer Weise zu einem Mobilfunkvertrag zwingen, bei Ablehnung einen Wucherpreis verlangen oder mir schließlich einfach nur ungerechtfertigt Geld abnehmen. Nach einem Jahr und erfolgreichem Providerwechsel veröffentliche ich in dieser Tivoligeschichte eine Zusammenfassung der Vorgänge. Im Berichtszeitraum war ich als Opfer einer wahrscheinlich vorgetäuschten Störung und einer Falschberatung hohen Belastungen ausgesetzt, weil ich ungerechtfertigt mehrfach zu Zahlungen aufgefordert und gemahnt wurde, wenn ich keinen Mobilfunkvertrag abschließen würde. Dazu kam ein für etwa sieben Wochen unterbrochene Festnetzzugang zum eigenen Internetangebot und zu E-Mail. Weiter erfolgten die Erhöhung der Forderung mit Androhung von Folgeerhöhung sowie Anwalts- und Gerichtskosten.

Nachdem ich Django die Einzelheiten erzählt hatte, meinte er, das Internet sei reichlich gefüllt mit Berichten von Personen, die Opfer der vermeintlich sauberen Methoden von 1&1 geworden waren. Dies scheint das Unternehmen nicht zu beeindrucken oder zu stören, weil die Firma rechtlich nicht dagegen vorgeht. Im Netz gibt es Beleidigungen, Beschimpfungen, Unterstellungen, üble Nachrede und alles Weitere, das viele seriöse Firmen als Wettbewerbsschädigung nicht auf sich sitzen lassen würden. 1&1 ist das scheinbar egal, wenn in der Hauptsache Verträge abgeschlossen werden und viel Geld fließt. Rechtsanwälte können davon leben, Mandanten gegen 1&1 zu verteidigen, und müssen sogar neue Aufträge wegen Überlastung ablehnen. Verbraucherschutz und staatliche Gesetzgebung schauen zu oder hinken hinterher.

Djangos zweiter Gedanke war, dass ich die Vorgänge unbedingt veröffentlichen muss, um die Öffentlichkeit zu warnen. Betroffene und Opfer der 1&1-Bande sollen sich wehren und keinesfalls zahlen. Zunächst wollte ich mein Erleben nur mit satirischen Mitteln darstellen. Django und die 1&1-Bande von der Pfui-Deife-Ranch, war als Titel vorgesehen. Der Begriff Bande hätte dabei eine deutschlandweit organisierte Gruppe von Kriminellen beinhaltet. In meinem Fall wäre die Bezeichnung Räuberbande ohne eine Gewaltanwendung und Diebesbande ohne den erfolgreichen Diebstahl aber nicht gänzlich zutreffend gewesen. Sachlich gesehen handelt es sich vermutlich um organisierte Kriminalität, die mit scheinbar legalen Mitteln vorgeht und die umgangssprachlich mit Bandenkriminalität in Verbindung gebracht werden kann. Somit formulierte ich den vorläufigen Titel die sauberen Methoden der 1&1-Bande. Schließlich wählte ich Django und die Abzockfalle der 1&1-Bande als Titel, weil Django in seiner Verantwortung als Rächer mit dem Revolver und mit dem Tod der Falle angemessen reagiert hatte.

Davor war aber meine 1&1-Telekom-Festnetzleitung für Telefon und Internet ab dem 25. April 2017 tot gewesen. Natürlich hatte ich erst an einen bald behobenen Zustand geglaubt. Eigenartigerweise funktionierten nach Befragung der Nachbarn die anderen Telekom-Leitungen im Mietshaus. Das Problem schien also nicht in der Wohnung, im Haus oder im Wohnviertel zu sein. Bei ersten mobilen Störungstelefonaten wurde mir dies jedoch mitgeteilt. Erst sollte ein nicht erschienener Techniker in die Wohnung kommen, dann war die Rede von einem Bautrupp der Telekom, welcher die Straße aufreißen muss. Die telefonischen 1&1-Mitarbeiter widersprachen sich, schalteten von einer Abteilung zur anderen und baten um Verständnis. Ein Mitarbeiter der Telekom erklärte mir, dass keine baulichen Maßnahmen im Viertel nötig oder geplant wären.

Irgendwann war ich zu der Erkenntnis gekommen, dass ich wahrscheinlich einfach nur abgeschaltet worden war. Der Grund lag nahe. Durch mein Internetangebot hatte ich ein hohes Datenvolumen, aber keinen Mobilvertrag. Etwas weiter oben bei 1&1 saß vermutlich jemand, der noch weiter wollte. Diese Person musste sich also Methoden ausdenken, damit sie ihrem Ziel näher kommt. Solche Vorgehensweisen dürfen in der Öffentlichkeit selbstverständlich nicht als kriminell wahrgenommen werden. Zudem sollen die Handlungen nicht mit der Person sondern nur mit weiter unten sitzenden Mitarbeitern in den Abteilungen DSL, Festnetz, Mobilfunk und Recht in Verbindung gebracht werden. Der saubere Aufsteiger stellte sich die Frage, wie er an neue Verträge rankommt, ohne sich die Hände schmutzig zu machen. Werbung für Neukunden war ausgereizt, also könne man doch versuchen, ob sich bestehende Kunden dafür eignen. Dazu gehören natürlich besonders Festnetzteilnehmer ohne Mobilfunkvertrag, jedoch mit einem hohen Datenvolumen. Technisch ist das einfach zu ermitteln. Mit der vermeintlichen Störung wurde mir eine einfache, aber erfolgreiche Kostenfalle gestellt, auf die ich wegen einer Falschberatung hereingefallen war. Eine genaue Beschreibung der Vorgänge befindet sich in den unten angehängten Widerspruchsschreiben.

Zunächst wollte ich mich mit häufigen Anrufen wehren und wurde dabei ständig zwischen der DSL-, Mobil und Rechnungsabteilung hin und her verbunden. Ein Mitarbeiter der übergeordneten Rechnungsabteilung versprach mir sogar, den hohen Rechnungsbetrag zu stornieren. Nach meiner Wahrnehmung werden 1&1-Mitarbeiter im Telefon-Beratungszentrum mit Vorsatz zur Lüge gezwungen. Zwischendurch wurde immer wieder ein Mobilfunkvertrag angeboten, bei dem ich alle Probleme los gewesen wäre. Ich sollte mürbe gemacht werden. Man schrieb und redete mir ein, dass ich für 1&1 Kosten und Schaden verursacht hätte. Da ich sehr freiheitsliebend bin und auf Mobilfunk verzichte, entwickelte ich eine starke Abwehrhaltung. Ich hätte mich sogar vor ein Gericht stellen lassen, aber keinesfalls einem erzwungenen Vertrag zugestimmt oder ungerechtfertigte, überhöhte Rechnungen bezahlt. Ehrlicherweise gebe ich zu, dass mir auch Selbstzweifel oder Zahlungsgedanken gekommen waren, damit ich meine Ruhe habe.

Die gestörte, aber vermutlich abgeschaltete Festnetzleitung war nach etlichen Wochen wieder funktionsfähig, mein Widerstand hingegen ungebrochen. In der Zwischenzeit hatte ich natürlich den gesamten 1&1-Vertrag gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen, musste jedoch für den Providerwechsel ein Jahr warten. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass Störungstage nicht berechnet werden. Tatsächlich war aber ein schriftlicher Rechnungswiderspruch notwendig. Der große Textumfang meiner Verteidigungs- und Widerspruchsschreiben zeigt, dass ich ohne juristische Kenntnisse vorging. Ein Jurist hätte den versuchten 1&1-Raubzug mit dem knappen Hinweis auf Paragraphen abgewehrt. Bedauerlicherweise werden Bürger vom Staat nicht vor betrügerischen 1&1-Methoden geschützt.

Wenn ich heute diesen Beitrag formuliere, möchte ich die Öffentlichkeit informieren und alle ermuntern, sich nichts gefallen zu lassen. Unlautere Wettbewerbsmethoden und Androhung von Gerichtsverfahren werden immer beliebter. Ich habe mich erfolgreich dagegen gewehrt und wünsche dies allen, die in eine vergleichbare Lage kommen. Meine Abwehr war ohne Rechtsanwalt, aber mit hohem schriftlichem Aufwand. Wer in eine vergleichbare Lage kommt, kann sich Informationen und Formulierungshilfen aus dem nachfolgenden Schriftverkehr holen. Die Widerspruchsschreiben waren für mich auch eine Form des Protests und der Befreiung von Belastungen. Dabei ging es mir nicht nur um Geld, sondern um Gerechtigkeit.

Bei Django ist das Handlungsmotiv nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Rache. Ein Jahr lang hatte ich Django meine Erfahrungen mit der 1&1-Bande verschwiegen. Meine Sorge war, dass er als gnadenloser Rächer ein Blutbad unter den Mitarbeitern veranstalten würde. Nachdem ich aber erfahren hatte, dass diese ihr Unwesen vorwiegend online, ohne Ladengeschäfte betreiben und ein Revolverduell vor Ort somit nicht möglich wäre, weihte ich Django in meine Erlebnisse ein. Zweiter Grund war die Erkenntnis, dass die einfachen Mitarbeiter der 1&1-Bande in den Telefonabteilungen selbst arme Würstl wären, weil sie von den Bossen zum Lügen und Betrügen gezwungen würden. Zum dritten Anlass der Beruhigung und Friedensstiftung nannte ich die abgelaufene einjährige Frist für das Auslaufen meines Vertrags mit der Bande.

Nach dem mündlichen Bericht, zeigte ich Django den Schriftverkehr am Bildschirm im Computerstüberl von Tivolifoto. Er stellte fest, dass er mit Worten in vergleichbarer Weise reagiert hätte. Lieber wäre ihm aber eine eindeutige Klärung der Angelegenheit mit dem Revolver. Nach seiner Meinung sollten Bandenmitglieder von ihren Schusswaffen Gebrauch machen, wenn sie Geld von ihm wollten. Alles andere wäre für Django Feigheit. Der Rächer zeigte sich beeindruckt vom Umfang des Schriftverkehrs. Lesen gehörte jedoch nicht zu seinen bevorzugten Fähigkeiten und Stärken. Je mehr ich ihm vorführte, desto starrer und kalter wurde sein Blick. So gnadenlos hatte ich ihn noch nie erlebt. Ich wiederholte meine Argumente für die Beschwichtigung, merkte aber, dass ich gegen seine Rachegedanken nicht ankam. Da fiel sein Blick auf die Schachtel mit dem ehemaligen 1&1-Router im Regel. Gnadenlos und eiskalt zog er den Revolver und durchlöcherte die Box mit dem widerlichen 1&1-Logo.

Der einzige im Computerstüberl verbliebene 1&1-Gegenstand war die Fritzbox. Dafür kann aber die Firma AVM nichts. Django hat den 1&1-Fritzbox-Karton mit seinem Peacemaker und den sechs möglichen Schüssen in der Trommel durchlöchert. Der unsichtbare, unehrenhafte und anonyme Gegner ist in diesem unausweichlichen Duell gnadenlos gefallen. Die Schachtel mit dem 1&1-Logo und der Inhalt waren für Django eine klare Abzockfalle und musste mit den Mitteln des Rächers für weitere Verwendung oder Missbrauch unschädlich gemacht und vernichtet werden. Die 1&1-Bande hat dank Django zumindest eine Abzockfalle weniger. Und Tivolifoto beinhaltet ein weiteres Zeitdokument aus den Anfängen des Internets.

Anhang

1. Mobilfunkangebot, Rechnung, Mahnungen und meine Widerspruchsschreiben

1.
2.
3.
4.
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6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
1&1-Mobilfunk-Angebot
1&1-Sammelrechnung
Nichtgenehmigung von Rechnungen
1&1-Antwort auf den Rechnungswiderspruch
1. 1&1-Mahnung
Stornierungsbitte
1&1-Erstattungsablehnung
2. 1&1-Mahnung
3. 1&1-Mahnung
1. Infoscore-Forderung
Zusammenfassender Widerspruch
2. Infoscore-Forderung
Einstellung
02.05.2017
09.05.2017
15.05.2017
18.05.2017
08.06.2017
09.06.2017
17.06.2017
19.06.2017
28.06.2017
19.07.2017
24.07.2017
28.07.2017
12.10.2017

2. Beweisfoto zum Tod der Abzockfalle

Django und die Abzockfalle der 1&1-Bande

3. Zusammenfassendes Widerspruchsschreiben zur 1&1-Infoscore-Forderung

Infoscore
Forderungsmanagement GmbH
Gütersloher Straße 123
33401 Verl

Einschreiben mit Rückschein

München, 24.07.2017

Forderung der Firma 1&1 Telecom GmbH
Kundennummer: K75763658
Antwort S.17.3922154.01.3 131 00

Widerspruch gegen Ihre Forderung vom 19.07.2017 über 841,19 Euro

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 19.07.2017 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 841,19 Euro von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Mahngebühren, Inkassokosten und Zinsen. Meinen Widerspruch begründe ich mit den folgenden Ausführungen.

Mit Auftragsnummer 535740506 wurde am 18.04.2011 eine Handy-Flat vereinbart. Meine sehr geringe Nutzung erfolgte bis zum 30.04.2017 ausschließlich mit einem Handy, das nicht internetfähig ist. Am Sonntag den 30.04.2017 ließ ich mich gegen 11.00 Uhr von einem 1&1-Mitarbeiter über ersatzweise, mobile Zugangsmöglichkeiten zum Internet beraten, weil mein DSL-Internetzugang und meine Festnetztelefon seit 25.04.2017 gestört waren. Der Berater erklärte mir, dass ich die Sim-Karte mit der Handy-Flat auch mit einem USB-Stick nutzen kann, um eine Internetverbindung herzustellen. Da die Simkarte eine Flatrate hat, ging ich davon aus, dass diese Flatrate auch für die Stick-Nutzung gilt. Trotzdem fragte ich, ob dann Kosten entstünden. Der 1&1-Mitarbeiter verneinte dies mit der Begründung, dass diese Nutzung zum Ausgleich für die DSL-Störung kostenfrei sei.

Im Nachhinein betrachtet hat mich der technisch beratende Mitarbeiter falsch beraten, indem er mir eine Kostenfalle von 707,99 Euro empfahl. Außerdem hat 1&1 auf der Simkarte keine Software angelegt, die den Nutzer beim Start in einem USB-Stick auf Kosten hinweist. Somit verbrauchte ich nicht mobil, sondern in der Mietwohnung wegen des gestörten DSL-Anschlusses bis zur Sperrung ein Datenvolumen, wie ich es bei DSL-Nutzung gewohnt war. Der Verbrauch von 3.557,705 MB innerhalb von etwa 24 Stunden erfolgte durch die Beratung des 1&1-Mitarbeiters. Wäre mir mitgeteilt worden, dass 1&1 19,9 Cent je MB abrechnet, hätte ich sicherlich keine Verbindung hergestellt.

Das hohe Datenvolumen entstand durch Datenabfragen im Rahmen meines Internetangebots Tivolifoto.com und nachweislich durch zwei Unterhaltungssendungen in der Mediathek des Bayerischen Fernsehens: Maibockanstich im Hofbräuhaus 2016 und 2017. Dabei war ich etwa vier Stunden online. Die Schlagzeile „Maibockanstich im Hofbräuhaus für 840 Euro – Abzocke mit Kostenfalle und Falschberatung durch 1&1 Telekom und Infoscore Inkasso“ würde sich hervorragend fürs Sommerloch eignen. Die Presse wird bestimmt nicht auf Vermutungen verzichten, z. B. Wucher und Kostenfallen bei Mobilfunkpreisen, absichtliche Falschberatung sowie Vortäuschung von Festnetz-Störungen mit dem Ziel, Verträge für Mobilfunk abzuschließen. Die interessierte Öffentlichkeit hat ein Recht, über solche Praktiken informiert zu werden.

Im vorliegenden Fall hat eine Falschberatung zur überhöhten Rechnung geführt. Ich bin von einem 1&1-Mitarbeiter beraten worden, dass ich mit der SIM-Karte im Handy mit einem USB-Stick das Internet kostenfrei als Störungsersatz nutzen kann, weil ich einen DSL-Vertrag mit 1&1 habe. Die Schuld für die hohe Rechnung liegt bei 1&1. Wegen meines bisherigen Nutzungsverhaltens ist unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Verbindung als Ersatz für die gestörte DSL-Leitung gedacht war. Grund für die hohe Rechnung war kein Missverständnis sondern eine Falschberatung durch 1&1. Vermutlich war die Ursache für die Falschberatung Unkenntnis oder Irrtum des 1&1-Beraters. Da dieser sehr freundlich und hilfsbereit war, gehe ich von keiner Absicht aus. Zudem habe ich mir Einzelheiten aus dem Beratungsgespräch notiert. Meine bisherige, sehr seltene Nutzung der 1&1-Handy-Flat bestätigt meine Glaubwürdigkeit.

Fachkenntnis, Beratungsqualität und Glaubwürdigkeit von 1&1 Mitarbeitern sind sicherlich hoch, aber nicht uneingeschränkt gleich. Meine Widerspruchsschreiben zu den 1&1-Mahnungen belegen dies. Ein 1&1-Berater hat mit mir einen Technikertermin in der Wohnung vereinbart, der erstens bei der Störungslage nicht notwendig gewesen wäre und zweitens ohne Absage nicht eingehalten wurde. Das Funktionieren eines nachträglich zugesandten 1&1-Surf-Sticks musste ich durch eigene Versuche herstellen, weil der 1&1-Berater mit seinen technischen Kenntnissen nicht in der Lage war, mich anzuleiten. Vergleichbares oder Wahrscheinliches muss somit bei einem Mitarbeiter der Technikabteilung für die Falschberatung bei den Kosten angenommen werden.

1&1 ist der Informationspflicht über die hohen Kosten nicht nachgekommen und hat den Sicherheitsabbruch mit über 700 € viel zu hoch angesetzt. Es gilt ein von der EU verordneter Kostenschutz, nach dem jeder in der EU ansässige Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet ist, die mobile Datennutzung bei brutto 59,50 Euro zu stoppen. Die mobile Nutzung erfolgte etwa vier Stunden auf dem Rechner in der Wohnung wegen der gestörten DSL-Leitung und aufgrund der 1&1-Falschberatung. Eine Absicht meinerseits, einen so hohen Betrag zu verbrauchen, ist auszuschließen. Eine Internet-Verbindung für 19,9 ct je MByte, nur weil sie ohne Flatrate erfolgte, stellt eine stark überhöhte Preisgestaltung dar. 1&1 hat meine Unwissenheit in Bezug auf diese Internetkosten ausgenutzt und mich somit getäuscht. Deshalb ist der Vertrag oder der Vertragsbestandteil so zu behandeln, als ob es ihn nie gegeben hätte.

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend. Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen werden. Bitte erlassen Sie keine Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind. Bei weiteren Mahnschreiben oder einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich den von meiner Rechtsschutz-Versicherung gewährten Kostenschutz in Anspruch nehmen. Bei Sperrung mit fristloser Kündigung der vertraglichen Leistungen werde ich Rechtsschutz vor den Gerichten suchen. Bei Weiterverfolgung der Angelegenheit werden Verbraucherschutz, Bundesnetzagentur und die interessierte Öffentlichkeit mit allen medialen Möglichkeiten informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner
München, den 24.07.2017

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