Antwort des Schulreferats auf meine dritte Bitte und Kommentierung

Betreff: Dritte Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds

Am 17.02.2020 um 14:27 schrieb ea.rbs:

Sehr geehrter Herr Wagner,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 29.01.2020.

Für die Nutzung des Soccer-Five Platzes wurden feste Betriebszeiten mit der Schule festgelegt. Eine Nutzung darf nur in den Pausen und während der Ganztagsbetreuung erfolgen. Eine Nutzung ist zudem auf die Schulzeiten beschränkt.
An dem Soccer-Five Platz wird, um auf die Betriebszeiten hinzuweisen, ein entsprechendes Hinweisschild angebracht.

Aufgrund Ihres Schreibens und den darin enthaltenen Informationen wurde zudem die Schule darauf hingewiesen, dass das Zufahrtstor des Lehrerparkplatzes nach dem Schulbetrieb verschlossen werden muss. Das Baureferat wird die Zäune überprüfen und Lücken schließen, welche ein unberechtigtes Betreten des Grundstücks ermöglichen.

Es liegt auch im Interesse des Referats für Bildung und Sport, dass keine unerlaubten Fremdnutzungen der Schulanlage durch unbekannte Dritte, welche unberechtigterweise das Schulgrundstück betreten, erfolgen.

Die Unterlagen für den Bauantrag wurden vom Baureferat – Gartenbau erstellt und bei der Lokalbaukommission im Januar 2020 eingereicht.

Das Baureferat – Gartenbau, die Lokalbaukommission und die Schulleitung des Maximilansgymnasiums erhalten einen Abdruck dieser E-Mail zur Kenntnisnahme.

Ebenfalls erhält die Polizeiinspektion 12 einen Abdruck mit der Bitte bei den routinemäßigen Streifenfahrten darauf zu achten, ob sich am Wochenende unberechtigte Personen auf dem Schulgrundstück aufhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix Zurek

Stadtschulrätin

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Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Vorzimmer der Stadtschulrätin
Bayerstr. 28, 80335 München
Tel: (089) 233-83503
Fax: (089) 233-83533

Kommentierung

Die Antwort geht nicht umfänglich auf meine Bitte ein. Mein Schreiben bezog sich auch auf die Nutzung des Platzes durch die Schule selbst. Offensichtlich wollte sich das Schulreferat nicht zu dieser Nutzung äußern, weil sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt.

In der Zeit nach der Antwort kam es coronabedingt zur Schulschließung und zum Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht. Wegen dieser Ausnahmesituation versuchte ich, den vormittäglich Lärm während der Unterrichtszeit und den nachmittäglichen während der Ganztagsbetreuung ohne weitere Schreiben an die zuständigen städtischen Referate bis zum Beginn der Sommerferien zu ertragen.

Ich notierte mir aber die Dauer der vormittäglichen Verstöße gegen die Vorgaben des Schulreferats im Antwortschreiben für spätere Vorgehensweisen.

Mittwoch 22.07.2020 09:35 Uhr bis 11:25 Uhr
Dienstag 21.07.2020 11:05 Uhr bis 11:25 Uhr
Montag 20.07.2020 10:20 Uhr bis 11:25 Uhr
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Donnerstag 16.07.2020 10:55 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch 15.07.2020 10:40 Uhr bis 12:20 Uhr
Montag 13.07.2020 11:05 Uhr bis 11:30 Uhr
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Freitag 10.07.2020 10:50 Uhr bis 11:25 Uhr
Donnerstag 09.07.2020 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr
Mittwoch 08.07.2020 08:45 Uhr bis 11:25 Uhr
Dienstag 07.07.2020 10:50 Uhr bis 11:40 Uhr
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Freitag 03.07.2020 10:45 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag 02.07.2020 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr
Mittwoch 01.07.2020 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
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Donnerstag 25.06.2020 10:50 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch 24.06.2020 10:30 Uhr bis 13:10 Uhr
Montag 22.06.2020 10:25 Uhr bis 12:45 Uhr