Altbayerische Onlineschau zwischen Gaudi und Grant

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Josef Maria Wagner

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Ein Bayer ist man laut der Verfassung des Freistaats Bayern von 1946: „Die Staatsangehörigkeit wird erworben durch Geburt, Legitimation, Eheschließung und Einbürgerung.“ Preißn ist das bayerische Wort für Nord- oder Ostdeutsche und Menschen aus der allgemeinen, nicht bayerischen Fremde, z. B. Tourismusgäste oder Fachkräfte mit Migrationshintergrund, aber nur bei missfallendem Verhalten.

Trauerspiel in 40 Akten: Bayern hat eine eigene Wirtshauskultur mit vielgestaltiger Weiterentwicklung, die positiven und negativen Einflüssen ausgesetzt ist. In diesem Beitrag werden Fehlentwicklungen aufgezeigt und Traditionen verglichen. Es geht um problematische Auswirkungen des Gästegelds mit sachlich-traurigen Darstellungen.