Die Denunziation vom Tivo

Die Denunziation vom Tivo

Tivolärm

Das Löwenmaul am Dogenpalast in Venedig ist zum Symbol für Denunziationen geworden, weil man anonyme Anzeigen einwerfen konnte. Es gibt der Denunziation vom Tivo ein Gesicht. Wer heute denunziert, zeigt jemanden aus persönlichen, niederen Beweggründen bei der Polizei an. Darunter versteht man beispielsweise, sich zu rächen, jemanden zu hassen, für jemanden Schaden zu bewirken oder sich zulasten anderer zu bereichern.

Die hier gemeinte Denunziation ging Ende 2023 von der damaligen maßgeblichen Mitarbeiterin und seit November 2024 von der Betreiberin und Verantwortlichen der Gaststätte Tivo in der Oettingenstraße 74 aus. Frau Jelena Hofmann beschäftigte sich eingehend mit meinem Internetangebot, weil ich die Gaststätte Tivo 2023 viermal wegen Ordnungswidrigkeiten und Lärm bei der Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferats anzeigen musste. Diese Münchner Aufsichtsbehörde über Gaststätten hatte die Anzeigen empfohlen. Ein Nachbar bezeugte sie.

Hintergründe: Mein Internetangebot enthält sachliche, kritische und satirische Beiträge zu meiner direkten Wohnumgebung in München, die ich dem ehemaligen Stadtbereich Tivoli zuordne. Die Gaststätte Tivo befindet sich ab 2022 in der seit 2014 ungenutzten Betriebsbaracke und verfallenen Bretterbude der ehemaligen Tennisanlage Tivoli. Daneben wurden 2022 ein einzelner Tennisplatz, 2019 eine Socceranlage und 2015 eine Containeranlage mit schulischer Nutzung errichtet. Diese Vorgänge bezeichne ich als Tivoliskandal mit der Anmutung einer Umweltsau. Als langjähriger Anwohner mit den nachfolgenden Fensterblicken ist die Verteidigung gegen den Lärm zu einem Schwerpunkt meines Internetangebots geworden.

Chronik des Tivoliskandals
Chronik des Tivoliskandals
Die Umweltsau vom Tivoli
Die Umweltsau vom Tivoli

Denunziation

Anzeigen sind gerechtfertigt, wenn sie tatsächliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten betreffen. Ansonsten bezeichnet man sie als Denunziation. Mit diesem Beitrag verteidige ich mich gegen eine Denunziation. Angegriffen hatte mich Jelena Hofmann von der Gaststätte Tivo mit falschen Verdächtigungen bei der Polizei, die zu einem Verfahren geführt hatten. Als bekannte Modedesignerin ist sie eine Person des öffentlichen Lebens, die sich mit einer umfassenden Werbe-, Medien- und Internetpräsenz darstellt. Die Öffentlichkeit hat ein rechtmäßiges Informationsinteresse an Vorgängen und Personen, mit denen jemand die Polizei und Justiz beauftragt.

Meine Beiträge Gaststätte Tivo in der Oettingenstraße 74 und Django und der Eisbach-Hintern befassten sich bereits mit der Angelegenheit. Dort wurde die Öffentlichkeit sachlich, chronologisch über den Lärm der Gaststätte Tivo und satirisch über meine Eisbach-Fotos informiert. Der vorliegende Beitrag berichtet sachlich, aber bewertend über die damit verbundene Denunziation der Frau Hofmann, mit der sie versuchte, mir zu schaden. Tatsächlich hat sie sich jedoch selbst und der Gaststätte Tivo geschadet.

Mit diesem Beitrag beabsichtige ich nicht, die Person oder Gaststätte zu beleidigen, verleumden oder zu schädigen. Vielmehr empfehle ich Privatbeziehungen, Geschäfte und Besuche. Diese sollen allerdings mit dem Wissen über die hier beschriebenen Aktivitäten, Unwahrheiten und Hinterhältigkeiten der Denunziantin erfolgen. Gäste von Tivolifoto können sich selbst ein Bild machen und die Personen und Sachverhalte bewerten.

Ich habe keine Rache- oder Vergeltungsgedanken. Im Gegenteil: das Erlebnis der Denunziation bereicherte mich um Erfahrungen und regte mich zu dieser neuen Tivoligeschichte an. Die Denunziation verfehlte das Ziel, mich einzuschüchtern und weitere Anzeigen abzuwehren. Bis Ende 2024 war es nämlich notwendig, die Gaststätte insgesamt 13-mal anzuzeigen.

Eisbachlärm und Strafverfahren

Auf den Grundstücken der ehemaligen Tennisanlage Tivoli ergeben sich für die Anwohner ständig zunehmende Lärmprobleme durch die fragwürdigen, unrechtmäßigen Genehmigungen der Lokalbaukommission. Den Lärmhöhepunkt bildet aber jeden Sommer die Nutzung des Eisbachs als Freibad. Anwohnerproteste blieben bislang erfolglos. Ich dokumentierte die unzumutbaren Zustände in meinem Internetangebot mit den folgenden Beiträgen.

Die Schreischwimmer vom Eisbach
Die Schreischwimmer vom Eisbach
Die Schlangen im Eisbach
Die Schlangen im Eisbach

Darin befinden sich natürlich Fotos von Personen in Badekleidung, welche die Aufmerksamkeit der Denunziantin, Jelena Hofmann, erregten. Insbesondere hatte es ihr eine Bekleidungsszene angetan, bei der anfänglich der nackte Hintern einer nicht identifizierbaren Jugendlichen zu sehen ist. Fotografischer Schwerpunkt war ein T-Shirt mit Smiley und der Aufschrift „Be happy!“ Der Kopf der Rückenansicht war nicht zu sehen. Seit fünf Jahren befand sich die Szene ohne Beschwerden online.

Django und der Eisbach-Hintern
Django und der Eisbach-Hintern

Im September 2023 ging die Denunziantin, Jelena Hofmann, zur Polizei, behauptete, sie habe Internetseiten mit nackten Kindern entdeckt, und führte damit ein behördliches Verfahren herbei. Ich wurde zum Beschuldigen in einer Strafsache, was mich im Juni 2024 zur satirischen Tivoligeschichte Django und der Eisbach-Hintern anregte. Dabei kannte ich die Ermittlungen im Strafverfahren nicht und war auf Vermutungen angewiesen.

Der ironische Django-Eisbach-Hintern-Beitrag betraf mehr den Eisbachlärm, hier geht es mehr um die tatsächlichen Ursachen für die Denunziation: den Gaststättenlärm und meine Anzeigen. Mit der Kenntnis über die Ermittlungen war es möglich, die Freiheiten der Meinung und der Presse zu nutzen und die Gäste von Tivolifoto zu informieren.

Inhalte eines Strafverfahrens vor deren Erörterung zu veröffentlichen, wäre allerdings nicht gestattet. In dieser Angelegenheit gab es aber keine Erörterung, weil das Verfahren eingestellt wurde. Außerdem ist es erlaubt, den Inhalt eines behördlichen Verfahrens sinngemäß wiederzugeben. Dabei ist die Übereinstimmung nicht vollständig, hat jedoch keine inhaltlichen Änderungen und Hinzufügungen, sondern nur Auslassungen von Nebensächlichkeiten.

Mein Beitrag trägt zur öffentlichen Meinungsbildung über eine Denunziation bei. Er identifiziert eine Person und beschuldigt sie der Straftat der falschen Verdächtigungen: Herstellung und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie. Die Schwere dieser Verbrechen und Beschuldigungen rechtfertigt die Information der Allgemeinheit. Eine solche Denunziation kann Existenzen vernichten, auch wenn sie sich im Laufe des Verfahrens als unbegründet erweist. Das öffentliche Interesse bleibt, weil vergleichbare Denunziationen mit Bildaufnahmen im Internet oder in anderen Zusammenhängen wiederholbar sind.

Diese vielen Begründungen berechtigen mich zur öffentlichen Verteidigung mit dem vorliegenden Beitrag. Schließlich bezichtigte mich Jelena Hofmann bei der Polizei einer Straftat, die keine war, aber ein Verfahren bewirkte.

Behördliches Verfahren

Frau Hofmann besuchte im September 2023 die nächste Polizeiinspektion und meldete, auf der Website tivolifoto.com Artikel mit Bildern von nackten Kindern entdeckt zu haben. Das Ereignis wird als Herstellung mit Verbreitungsabsicht von Kinderpornografie bezeichnet.

Denunziation von Jelena Hofmann

Es folgte die polizeiinterne Weiterleitung an das für Kinder- und Jugendpornografie zuständige Kommissariat. Dort wurde Frau Hofmann im November als Zeugin vernommen und stellte gegen mich Strafantrag wegen des angegebenen Sachverhalts. Im Ermittlungsbericht wurde ihr Sohn unbegründet und ohne Beweismittel als Geschädigter bezeichnet.

Dann verfügte ein Staatsanwalt Ende Januar 2024, dass die veröffentlichten Bilder nicht als kinder- oder jugendpornografisch einzustufen sind. Der Tatvorwurf war zu ändern auf: Vergehen gemäß § 33 Kunsturheberrechtsgesetz. Im Februar 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

Ende Februar 2024 sollte ich mit staatsanwaltlicher Verfügung als Beschuldigter in einer Ermittlungssache polizeilich vernommen werden. Mit dem Recht zur Aussageverweigerung nahm ich den Termin nicht wahr. Alle Vorgänge, Beschuldigungen und Ermittlungen von September 2023 bis Februar 2024 waren mir bis Juni 2024 nicht bekannt.

Ich erfuhr erst nach einem halben Jahr von der Angelegenheit und kannte weder die Gründe noch die anzeigende Person. Ein Jahr nach der Denunziation, im September 2024, konnte ich die Ermittlungen einsehen. Sie gestatten mir, Frau Hofmann als Denunziantin zu bezeichnen und sie der Straftat der falschen Verdächtigung zu beschuldigen. Dazu müssen natürlich Begründungen oder Beweise ausgeführt werden.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung
Wer einen anderen bei einer Behörde … wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat … in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zehn Beweise

1. Mein Internetangebot

Überblick und Statistik zu Tivolifoto
Überblick und Statistik zu Tivolifoto

Tivolifoto beinhaltet mehr als 50.000 Fotos und wurde fast 200.000-mal aufgerufen, ohne dass Rechtsverstöße beanstandet wurden. Frau Hofmann reduzierte mein Internetangebot auf wenige Bilder, die nichts mit Kinder- oder Jugendpornografie zu tun hatten. Mein gesamtes Fotoangebot wird auf Kritik wegen der Personen am Eisbach und auf der Gaststättenterrasse reduziert. Mir wird die einseitige Ausrichtung auf die Abbildung von Minderjährigen unterstellt, um ein Verfahren gegen mich zu bewirken.

2. Die Bildfolge

Statistik zum Beitrag Schreischwimmer im Eisbach
Statistik zum Beitrag Schreischwimmer im Eisbach

Die Bildfolge mit dem Bekleidungsvorgang war von Juni 2019 bis Juni 2024 online und wurde etwa 800-mal aufgerufen, ohne dass sie von jemandem als Pornografie verdächtigt wurde. Sie dokumentierte lediglich eine am Eisbach häufig wahrzunehmende Szene. Dort gibt es nämlich keine Einrichtungen zum Umkleiden nach dem Schwimmen.

Meine Fotofolge zeigte die Rückansicht einer nicht identifizierbaren Jugendlichen, die sich eine Unterhose anzieht. Der Vorgang war keine Entblößung, sondern eine Bekleidung. Fotografischer Schwerpunkt war der humorvolle Aufdruck auf dem T-Shirt: ein Smiley mit der englischsprachigen Empfehlung, glücklich zu sein. Die Bildunterschrift wies auf die humorvoll gemeinte Richtung eines stillen Geschreis hin.

Frau Hofmann verdächtigte die Bildfolge vorsätzlich falsch, wobei ein Irrtum ausgeschlossen ist. Ansonsten wären die Fotos nicht fünf Jahre lang von 800 Betrachtern akzeptiert worden.

3. Die sachfremden Gründe

Nachdem ich die Gaststätte Tivo viermal bei der Bezirksinspektion angezeigt hatte, suchte die Zuständige für das Lokal, Frau Hofmann, Mitte September 2023 die Polizeiinspektion 12 in München auf. Dort beschuldigte sie mich der Herstellung mit Verbreitungsabsicht von Kinderpornografie. Sie verstärkte ihre falschen Verdächtigungen bei der Zeugenvernehmung Ende November 2023. Im Gegensatz zu den falschen Verdächtigungen waren meine Anzeigen bezeugte und von der Bezirksinspektion erbetene Aussagen.

Offensichtlich hatte Frau Hofmann wegen der Anzeigen mein Internetangebot nach Möglichkeiten für ein Verfahren gegen mich durchsucht, um mir zu schaden und weitere Anzeigen zu verhindern. Die Hintergründe für die Beschuldigung waren somit nicht meine Internetfotos, sondern meine Anzeigen.

Die Zeugin hatte einen sachfremden Grund, mich falsch zu verdächtigen. Es gab aber keinen sachlichen Grund, meine Fotos vor einer Behörde als unrechtmäßig zu verdächtigen. Die abgebildeten Personen waren nämlich nicht identifizierbar. Die Fotos entstanden in der Öffentlichkeit, verletzten keine höchstpersönlichen Lebensbereiche und verstießen nicht gegen das Kunsturheberrechtsgesetz. Niemand wurde geschädigt.

Zum Zeitpunkt der Beschuldigung im September 2023 kannte mich Frau Hofmann nicht persönlich, sondern nur meinen Namen und mein Internetangebot. Diese Kenntnis entstand durch E-Mail-Kontakte mit den Betreibern und Verantwortlichen der nahen Gaststätte Tivo in der Oettingenstraße 74. Ich wusste nicht, dass Frau Hofmann mittlerweile für die Gaststätte zuständig war und kannte sie ebenfalls nicht. Ihre Beschuldigungen waren eine Reaktion im Sinne einer Gegenanzeige gewesen.

Mit den Anzeigen hatte ich die Ausrichtung der Gaststätte Tivo als lärmende, störende Eventlocation für Terrassenpartys zum Nachteil der Anwohner verhindert. Damit verringerte sich eine künftige Geschäfts- und Verdienstmöglichkeit für Frau Hofmann. Die Vorgänge sind bei https://tivolifoto.com/gaststaette-tivo-in-der-oettingenstrasse-74/ umfassend dargestellt. Mittlerweile kamen zu den vier Anzeigen wegen Auflagenverstößen neun weitere hinzu. Die Zahl der Anwohnerproteste und Zeugen gegen den Lärm wuchs.

Frau Hofmann täuschte die Behörden nicht zum ersten Mal mit Unwahrheiten. Ihre Lügen waren somit vorsätzlich. In den Stellungnahmen zu meinen bezeugten Anzeigen wegen Musik, Betriebszeiten und Gästelärm der Gaststätte Tivo stritt sie gegenüber der Bezirksinspektion alles ab. Auch bei Polizeieinsätzen wurden Beamte belogen, z. B. mit den folgenden falschen Aussagen:

  • Das Kreisverwaltungsreferat genehmigte Veranstaltungen mit Musik im Freien.
  • Betriebszeiten im Wirtschaftsgarten nach 22:00 Uhr wurden gestattet.
  • Auf der Socceranlage neben der Gaststätte befanden sich keine Lokalgäste.
  • Die benachbarte Schule erlaubte die Nutzung der Socceranlage durch Lokalgäste.

4. Das Verschweigen des Lärms

Frau Hofmann verschwieg die Lärmproblematik vom Wirtschaftsgarten der Gaststätte Tivo in der Ereignismeldung und der Zeugenvernehmung.

Sie äußerte sich nicht zu meinen Anzeigen gegen den Gaststättenlärm, in denen die falschen Verdächtigungen begründet waren. Meine Bilder vom Wirtschaftsgarten, von der Eisstockbahn, vom Tennisplatz und von der unberechtigt genutzten Socceranlage in der Oettingenstraße 74 richteten sich nicht auf die Personen, sondern auf die unerträgliche Lärmsituation. Personen waren und sind grundsätzlich nicht identifizierbar abgebildet. Alle Fotos, mit Ausnahme der Bekleidungsszene, sind nach wie vor wegen der Lärmproblematik online zu sehen.

Ebenfalls verschwiegen wurde die Tatsache, dass die Schwerpunkte in meinen Eisbach-Beiträgen die Gefahren, der Lärm und die für Anwohner unzumutbaren Verhältnisse sind. Auch am Eisbach fotografierte ich Personen nur in Panoramaaufnahmen, ohne einzelne mit identifizierbaren Gesichtern hervorzuheben oder zu fokussieren. Das gleicht einer in allen Medien üblichen Vorgehensweise. Der Eisbach und der Gehweg entlang sind öffentlich, sodass keine höchstpersönlichen Lebensbereiche verletzt wurden. Gesichter waren nicht erkennbar.

Wegen des Gaststättenlärms kam es Ende September 2023 auf Einladung des Kreisverwaltungsreferats zu einem Gespräch mit zwei Vertretern der Bezirksinspektion, Frau Hofmann als Vertreterin der Gaststätte, einem Nachbarn und mir. Frau Hofmann wies meine Vorhaltungen in den vier vom Nachbarn bezeugten Anzeigen als nicht nachgewiesen und unwahr zurück. In der Zeugenvernehmung Ende November verschwieg sie das Gespräch.

Bei diesem bis dahin einzig stattfindenden Kontakt mit Frau Hofmann war das Thema nur die Lärmbelästigung durch die Gaststätte Tivo. Dafür gibt es drei Zeugen: einen Wohnungsnachbarn und zwei Mitarbeiter der Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferats München. Frau Hofmann sprach mich nicht auf bestimmte Fotos an, obwohl sie mich eine Woche vorher bei der Polizei wegen der Kinderpornografie beschuldigt hatte.

Die Ermittlungen beinhalteten, dass mich Frau Hofmann traf und mich auf Fotos ansprach. Bei diesem Gespräch erwähnte sie aber keine bestimmten Fotos, z. B. die Bekleidungsszene, ihren Sohn oder ihre Schwester. Sie sagte mir die falsche Verdächtigung der Pornografie nicht ins Gesicht. In den Aussagen wird aber der Eindruck vermittelt, ich hätte diese Bilddateien geleugnet, obwohl sie nach wie vor online waren.

5. Die falschen Meldungen

Die Ereignismeldung im September 2023 mit Herstellung und Verbreitungsabsicht von Kinderpornografie war falsch und beinhaltete keine Beweise. Auf der Polizeiinspektion sind die Eisbach-Verhältnisse im Revier bekannt. Sie werden aber nach Auskunft eines Beamten in einer anderen Angelegenheit ignoriert, weil das Eisbachschwimmen verboten ist.

Meine Fotodokumentationen zum Eisbach waren seit fünf Jahren öffentlich anzuschauen und auf Handys herzuzeigen. Sie beinhalteten zu keinem Zeitpunkt Pornografie. Davon konnte sich die Polizeibeamtin bei der Ereignismeldung überzeugen. Dennoch leitete sie die Meldungen der Frau Hofmann an die zuständige Behörde für Kinder- und Jugendpornografie weiter. Es ist davon auszugehen, dass Frau Hofmann rhetorische Mittel verwendet hatte, z. B.

  • Hinweise auf die Schwere der Kinderpornografie
  • Notwendigkeit des Kinderschutzes
  • Andeutungen von kinderpornografischen Hintergründen des Fotografen
  • Erinnerungen an das persönliche Verantwortungsgefühl
  • Mahnungen an die Dienstpflichten als Polizistin
  • Appelle an den weiblichen Zusammenhalt
  • Appelle als Mutter eines Sohnes
  • mahnende Fragen, ob die Beamtin selbst Mutter sei

Frau Hofmann verfügt über die Mittel der rhetorischen Überzeugungen und der Lügen in besonderer Weise und gebraucht sie erfolgreich, z. B. beim Treffen mit den Mitarbeitern der Bezirksinspektion. Sie verleugnete meine Vorhaltung des Lärms der Gaststättengäste von der Terrasse und der Socceranlage, obwohl ein Zeuge und zwei Behördenmitarbeiter anwesend waren. In vergleichbarer Weise überzeugte sie vermutlich die Polizeibeamtin mit der falschen Verdächtigung der Kinderpornografie.

6. Die falschen Aussagen

Die Aussagen waren einseitig auf Kinderpornografie ausgerichtet und enthielten viele Andeutungen, die den Vorsatz der falschen Verdächtigung verdeutlichen. In der Vernehmung erklärte die Zeugin unter anderem, dass Polizeibeamte sie hingewiesen hatten, dass sie das nicht haben sollte – gemeint war Kinderpornografie. Damit unterstellte sie mir Kinderpornografie wegen Bildern eines Bekleidungsvorgangs am Gehweg entlang des Eisbachs.

Als Zeugin wollte sie mir mit dieser Verleumdung schaden und beschuldigte mich wider besseres Wissen. Bekleidungsszenen am Eisbach sind typisch und häufig zu beobachten, weil Umkleidemöglichkeiten wie in Schwimmbädern fehlen.

Es ist allgemein bekannt, dass pornografische Abbildungen sexuelle Handlungen beinhalten und auf sexuelle Erregung abzielen. Frau Hofmann wusste, dass dies in der Bekleidungsszene nicht zutraf. Sie bezichtigte mich der Herstellung und Verbreitung von Pornografie, obwohl ihr meine Unschuld bewusst war. Auf der Bildfolge befand sich lediglich die Rückansicht einer nicht identifizierbaren Jugendlichen, die sich bei bekleidetem Oberkörper eine Unterhose anzog. Das war zweifellos keine Pornografie. Ein Irrtum war bei diesen falschen Verdächtigungen ausgeschlossen.

Der weitere Grund für die Ermittlungssache war die angebliche Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Es lag jedoch keine Schuld vor, weil der Gehweg an der Theodorparkstraße neben dem Eisbach öffentlich ist. Meine Einsicht in die Zeugenvernehmung ergab zweifelsfrei, dass Frau Hofmann falsche Verdächtigungen gegen mich geäußert hatte. Sie beschuldigte mich mit einigen Internetfotos zu Unrecht rechtswidriger Taten.

7. Die fehlenden Sohn- und Schwesterfotos

In meiner Fotosammlung und online befindet sich kein Foto eines Buben mit Mütze und gelber Jacke auf der Eisstockbahn, dessen Gesicht identifizierbar war. Ein solches Foto ist auch im Sonderband als Beweismittel nicht beinhaltet.

Frau Hofmann konnte und kann die Veröffentlichung von Fotos ihres Sohnes und ihrer Schwester nicht beweisen. Die Zeugin sagte vorsätzlich die Unwahrheit, um mir zu schaden. Ihr Sohn ist zu keinem Zeitpunkt durch Bildaufnahmen geschädigt worden, wie mehrfach fälschlicherweise in den Ermittlungen beinhaltet ist.

Das Tatblatt vom Januar 2024 war mit der Benennung des Sohnes als Geschädigter falsch. Die Ermittlungen im Dezember 2023 beinhalteten diesen Fehler ebenfalls. Immerhin wurde darauf hingewiesen, dass die Bilddatei des falsch benannten Geschädigten nicht bekannt ist und sie deshalb nicht gesondert herausgestellt wurde. Der tatsächliche Grund war, dass die Abbildung des Sohnes erfunden war.

Vermutlich hat sich die Denunziantin die Fotos des Sohnes und ihrer Schwester ausgedacht, um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu untermauern. Die Jugendliche in der Bekleidungsszene war nicht identifizierbar, deshalb mussten mit dem Sohn und der Schwester bekannte Personen benannt werden. Auf der Eisstockbahn waren aber keine Personen erkennbar wegen der Dunkelheit, Entfernung und den Bäumen, was meine Bilder nachweisen.

8. Der Sonderband

Die Fotos im Sonderband der Ermittlungen belegen keine Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie. Mit Ausnahme der Bildfolge mit dem Bekleidungsvorgang sind alle Fotos weiterhin rechtlich gestattet und öffentlich zu sehen. Sie befinden sich nach wie vor in meinem 2019-er Internetbeitrag Die Schreischwimmer vom Eisbach.

Die gelöschte Bildfolge mit dem lustigen T-Shirt und dem anfänglich entblößten Gesäß zeigte keine Geschlechtsmerkmale und beinhaltete keine sexuelle Aufreizung oder Handlung. Vergleicht man Fotos von mancher gegenwärtigen Badekleidung, ist festzustellen, dass die Entblößung des Gesäßes öffentlich geduldet wird. Wer mit solchen Fotos Jugendpornografie unterstellt, will dem Fotografen mit falschen Verdächtigungen schaden und ein Ermittlungsverfahren herbeiführen.

Selbst eine Anzeige durch die Erziehungsberechtigten der abgebildeten Jugendlichen wäre nicht verständlich, weil die Person wegen der Rückansicht und dem abgeschnittenen Kopf nicht identifizierbar war. Außerdem war es ihr und den Eltern offensichtlich egal, sich in der Öffentlichkeit umzuziehen.

9. Einstellung und Änderung des Anfangsverdachts

Die Einstellung des Verdachts der Jugendpornografie beweist die falschen Verdächtigungen. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft im Januar 2024 war der Tatvorwurf auf Verletzung des Kunsturheberrechts zu ändern. Mit den folgenden Begründungen wurde ausgeführt, dass die veröffentlichten Bilder nicht als kinder- oder jugendpornografisch einzustufen sind.

  • Fehlen einer aufreizend geschlechtsbetonten Körperhaltung der in Badebekleidung abgelichteten Kinder
  • Fehlen der sexuell aufreizenden Wiedergabe in der Bekleidungsszene mit dem anfänglich entblößten Gesäß
  • Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz
  • Anfangsverdacht der Verletzung von höchstpersönlichen Lebensbereichen und Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

Dieser Anfangsverdacht gegen das KUG erwies sich als unbegründet und als nicht beweisbar, weil es keine Abbildung des Sohnes gab, sondern nur falsche Verdächtigungen der Frau Hofmann. Der zweite Verdacht erforderte, dass die Bildaufnahmen geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Da sich die Fotos mit Duldung der Staatsanwaltschaft weiterhin in meinem Internetangebot befinden, ist festzustellen:

  • Kein Ansehen einer Person wurde in erheblichem Maß geschädigt.
  • Die Interessen einer nicht identifizierbaren, abgebildeten Person können nicht geschädigt werden.

10. Die Einstellung des Verfahrens

Die Einstellung des Verfahrens wegen des unbegründeten Anfangsverdachts beweist die falschen Verdächtigungen. Die Zeugenaussagen der Frau Hofmann mit der Beschuldigung der Kinderpornografie erwiesen sich als falsch. Das Ermittlungsverfahren ergab lediglich die von mir angebotene Löschung der Bekleidungsszene. Die entfernten Bilder waren auffällig und heiter. Sie sollten die für Anwohner unzumutbaren Verhältnisse am Eisbach dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Klage. Das Gericht hatte im Vorfeld der Einstellung des Verfahrens zugestimmt.

Meine Beiträge zum Lärm durch den Eisbach und die Gaststätte Tivo sind so angelegt, dass keine Gesichter erkennbar sind. Das ist eine in den Medien übliche Praxis. Fotos, Texte und der Titel sollen mit drastischen Mitteln provozieren, weil die Stadtverwaltung im städtischen Bereich des Eisbachs ständig wachsende Ordnungswidrigkeiten zulasten der Anwohner duldet.

Das Verfahren wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft im Juni 2024 eingestellt. Vieles darin ist unzutreffend und spricht dafür, dass der Sachverhalt beim Verfassen des Schreibens nur mangelhaft bekannt war. Im Schreiben war zu lesen, dass ich Jugendliche beim Umziehen am Badesee ohne ihr Einverständnis fotografiert habe. Meine Fotos entstanden aber nicht an einem öffentlichen Badesee, sondern am Gehweg entlang der Theodorparkstraße am Eisbach in München. Ich habe keine Jugendlichen, sondern nur eine Jugendliche beim Ankleiden fotografiert.

Die Behauptung, dass die Jugendliche nicht mit den Fotos einverstanden war, ist nicht nachweisbar. Das Gesicht der Jugendlichen war nämlich nicht erkennbar, sodass sie nicht geschädigt war. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sie aber fälschlicherweise als Geschädigte, obwohl dies nicht zutraf. Im gesamten Ermittlungsverfahren wurde der Sohn von Frau Hofmann als Geschädigter aufgeführt. Dagegen erwähnte das Schreiben der Staatsanwaltschaft weder den Sohn noch das Vergehen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Der mitgeteilte erstmalige Verstoß lag nicht vor, weil kein Tatbestand benannt werden konnte. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine ebenfalls beinhaltete, geringe Schuld, sondern nur mehrere falsche Verdächtigungen. Beim Absehen von einer öffentlichen Klage gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Die Tatsache, dass das Gericht dem Absehen von einer Klage im Vorfeld zugestimmt hatte, beweist die Falschheit der pornografischen Verdächtigungen der Zeugin und der daraus folgenden staatsanwaltlichen Anfangsverdachte. Hätte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen umfassend gelesen und verstanden, hätte sie die falschen Verdächtigungen der Frau Hofmann erkannt.

Hoffentlich wird bei den Ermittlungen
gegen die Denunziantin mit den falschen Verdächtigungen
gründlicher gearbeitet als gegen die denunzierte Person.

Gründe

Das Verhalten der Denunziantin ist verständlich. Ihre einstige Modefirma Mykke Hofmann GmbH musste Insolvenz anmelden und ist seit Mai 2024 liquidiert. Der DJ-Gatte und ehemalige Mitbetreiber einer Nobel-Disco wurde in einem Drogenskandal verurteilt. Dann eröffnete sich mit der Gaststätte Tivo ein neues Betätigungsfeld für die bankrotte Modedesignerin. Sie verstand sich als Gastronomin und Veranstalterin für Terrassenpartys und Events in der acht Jahre ungenutzten Betriebsbaracke eines ehemaligen Tennisplatzes.

Freiluft-Disko neben Wohnungen
Geniale Ideen belegen hohe Intelligenz

Leider rechnete die Denunziantin bei ihrem neuen Engagement nicht mit den Anwohnern. Sie glaubte, die Umgebungsbeschallung mit vielen lautstarken Gästen und der Diskotheken-Musik bei Tag und Nacht im Freien würde allen gefallen. Das ging sogar so weit, dass die Gaststätte in den Nachbarhäusern Hinweise auf eine Veranstaltung mit drei DJs an die Eingangstür klebte. Bedauerlicherweise wollten die Anwohner aber nur ihre Ruhe haben.

Als Folge der Anzeigen formulierte die Bezirksinspektion Auflagen für die Terrassennutzung und die Lärmemissionen der Gaststätte. Damit wurden den überforderten Amateurastronomen klare Grenzen gesetzt. Die hoffnungsvolle, neue Einnahmequelle für Terrassenpartys und Events im Freien ist weggebrochen. Verständlicherweise lassen solche Verluste die insolvente Geschäftsfrau auf Rache sinnen und zur Denunziantin werden.

Die Hinhängerin wehrte sich gegen den Anzeigenerstatter nicht mit Argumenten, weil das nicht möglich war. Vielmehr belog sie die Beamten der Bezirksinspektion und unterstellte damit dem Anzeigenden und seinem Zeugen Lügen. Nach der vierten Anzeige platzte ihr der Kragen. Sie meldete auf der nächsten Polizeidienststelle, dass sich im Internetangebot ihres Gegners Fotos von nackten Kindern befinden. Bei der Zeugenaussage im zuständigen Kommissariat untermauert sie die vermeintliche Kinderpornografie mit Unterstellungen.

In einer Altbayerischen Onlineschau müsste der Beitragstitel eigentlich heißen Die Hinhängerin vom Tivo. Das Hinhängen im Sinne des Denunzierens ist aber so wie die Gaststätte Tivo kaum bekannt, deshalb wird es hier ein wenig ausgeführt.

Hinhängen

Wer denkt, zum Hinhängen braucht man einen Haken, hat natürlich recht. Es gibt aber einen Zusammenhang, der viel mit der menschlichen Psyche zu tun hat. Dabei hängt man nicht etwas, sondern jemanden hin. Das ist allerdings mehr eine Redensart in Bayern.

Der Duden erklärt Hinhängen nicht, verweist aber auf Hängen und Anhängen. Dort sind vier mögliche Bedeutungen des schwachen Verbs aufgeführt. Bei einer davon wird der folgende umgangssprachlich abwertende Gebrauch festgestellt: „jemandem etwas [Übles] zuschreiben, aufbürden, in die Schuhe schieben, z. B. jemandem einen Betrug, einen Diebstahl anhängen“.

Das bairische Wörterbuch des Internets ist mitteilsamer als das deutsche: hihenga hihänga, jmdn, hihenga – hihänga – hinhängen (jmdn.) denunzieren, verpetzen, verraten (…pass auf, dass di de ned hihenga! …des is ma wurscht, dann soin ’s mi hoid hihänga!)“.

Google verlinkt bei der Suche nach jemanden hinhängen sofort den Redensarten-Index mit der umgangssprachlichen, regionalen Herkunft in Bayern. Jetzt gibt es in Bayern immer mehr Migrationshintergrund und Rechtsextremismus. Beispielsweise stammt die Denunziantin aus Serbien. Ihre politische Gesinnung kenne ich nicht. Insgesamt wird die bairische Sprache immer weniger verstanden, wohl aber der Nazi-Stasi-Hintergrund des Hinhängens und die Folgen des Denunzierens.

Das zugrundeliegende Verb stammt vom lateinischen denuntiare und meint abwertend: aus inakzeptablen, niederen Beweggründen anzeigen, z. B. jemanden bei der Polizei denunzieren. Dagegen ist das Anzeigen berechtigt, wenn es sich um tatsächliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt.

Folgen

Mit dem Hinhängen zeigte sich die Betreiberin und Verantwortliche für die Gaststätte als unzuverlässig. Sie schädigte den Ruf der Gaststätte, ihr eigenes Ansehen und warnte vor Kontakten mit ihr. Ich erklärte bereits, keine Rufschädigungen zu beabsichtigen, kann aber nichts dafür, wenn jemand seinen eigenen Ruf und den der Gaststätte mit Lärm und Lügen schädigt. Eine solche Person ist überfordert, unglaubwürdig und unzuverlässig.

1. Unzuverlässigkeit für den Gaststättenbetrieb

Daraus folgt die Unzuverlässigkeit als Gewerbetreibende in der Gastronomie. Der Gesamteindruck des Verhaltens bietet keine Gewähr dafür, dass eine Gaststätte ordnungsgemäß betrieben wird. In meinen Anzeigen und den chronologischen Beschreibungen zum Fehlverhalten der Gaststätte Tivo finden sich zahlreiche Beispiele für die Unzuverlässigkeit in den Bereichen Lärm, Betriebszeiten und Geschäftsführung.

2. Höhepunkt Kinderfeindlichkeit

  • Verantwortliche und Gäste sind negative Vorbilder für Kinder, weil sie auf der Terrasse neben Wohnungen lärmen und laute Musik abspielen.
  • Eltern und Personal handeln unverantwortlich, indem sie Lärm und Geschrei von Kindern im Freien neben Wohnungen nicht begrenzen, sondern zulassen.
  • Kinder werden nicht belehrt und angehalten, auf die Gesundheit von Anwohnern Rücksicht zu nehmen.
  • Ständig schreiende Kinder lässt man gewähren, sodass sie sich in Gemeinschaften ausgrenzen.
  • Eltern und Personal gestatten Kindern die ordnungswidrige Nutzung der benachbarten, schulischen Socceranlage und beteiligen sich lärmend am Hausfriedensbruch.
  • Kinder werden bei Beschwerden und Polizeieinsätzen von der Socceranlage verwiesen und anschließend folgewidrig wieder darauf gelassen.
  • Behörden und Anwohner werden mit der Wahrnehmung und dem Wissen von Kindern belogen.

Diese Kinderfeindlichkeit widerspricht der Denunziation, mit der Kinder vor Bildaufnahmen geschützt werden sollten. Das belegt zusätzlich, dass die Verdächtigungen bei der Polizei falsch und sachfremd begründet waren. Der Kinderschutz wurde nur vorgeschoben.

3. Unzuverlässigkeit für den Tennisplatzbetrieb

Die gegenwärtige chaotische Nutzung des einzelnen Tennisplatzes hat nichts mit der 90-jährigen Tradition der ehemaligen Tennisanlage Tivoli zu tun. Der Lärm von einem Platz ist störender als bei den neun Plätzen bis 2014. Die folgenden Verhaltensweisen auf der Terrasse und dem Tennisplatz widersprechen den Auflagen für den Lärmschutz der Anwohner und belegen die Unzuverlässigkeit.

  • Betrieb nach 21:00 Uhr und vor 8:00 Uhr, der zum Aufwachen der Anwohner führt und das Weiterschlafen verhindert
  • Dauerbelegung ohne Rücksicht auf Wochenenden, Sonn- und Feiertage sowie die Ruhezeiten in den Wohnungen, z. B. Mittagsruhe, Nachtruhe
  • Ausrichtung von lautstarken Wettkämpfen mit Terrassengeschrei wie Jubel, Zurufen, Applaus, Anfeuerung
  • Schreien von ordinären Ausdrücken für den Gegner
  • Schreien von Jubel bei Erfolgen und Enttäuschungen bei Misserfolgen
  • Lautstarke Traineranweisungen, die in den Wohnungen zu hören sind
  • Spiel ohne die Anwesenheit einer für den Tennisplatz verantwortlichen Person
  • Nutzung des Tennisplatzes für andere Sportarten und als Kinderspielplatz

KI-Tivoporn

Mit dem Tennisplatzlärm bin ich ein wenig vom Thema der Denunziation wegen verbotener Pornografie abgekommen. Falsche Verdächtigungen mit solchen schweren Straftaten müssen natürlich sachlich aufgearbeitet werden. Zum Schluss verlasse ich den Pfad der Sachlichkeit und begebe mich wieder einmal in das Labyrinth der Satire.

Außerdem möchte ich der Denunziantin vom Tivo ein neues Hinhängen anbieten. Dazu gebrauche ich dieses Mal keine eigenen Fotos, sondern die künstliche Intelligenz. Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, diese in meinem Internetangebot nicht zu verwenden. Ich glaube nämlich, über genügend natürliche Intelligenz zu verfügen. Die Ausnahme sei mir aber gestattet, weil das Hirn bei allen Beteiligten nicht ausgereicht hat.

Mein Webhoster bietet mir KI für Bilder, Titelbilder und Textzusammenfassungen an. Gelegentlich habe ich interessehalber Beschreibungen ausprobiert. Das brachte mich auf die Idee, Bilder für meine angebliche Straftat mit KI herstellen zu lassen. Die Eingabe lautete:

Rückansichten von weiblichen Jugendlichen in Badekleidung
ohne eine aufreizend geschlechtsbetonte Körperhaltung

Die Gäste von Tivolifoto und die Hinhängerin werden sich an den Ergebnissen sicherlich erfreuen. Es gibt auch einige Kuriositäten der künstlichen Intelligenz zu entdecken.

Rückansichten von weiblichen Jugendlichen in Badekleidung

In der gesamten Angelegenheit haben sich nicht nur die Denunziantin, sondern auch eine Polizeimeisterin, eine Kriminalhauptkommissarin und eine Staatsanwältin mit viel Hirn, Ruhm und Ehre bekleckert. Der Amtsschimmel hat vor Freude gewackelt und gewiehert.

  • Wer ein umfangreiches fotografisches Internetangebot über viele Jahre hinweg betreibt, kennt doch die rechtlichen Vorgaben.
  • Die Entblößung und Darstellung von Haut und Muskulatur am Gesäß sind doch öffentlich akzeptiert.
  • Jemand, der mit verbotener Pornografie zu tun hat, verdächtigt sich doch nicht selbst in der Öffentlichkeit des Internets.
  • Die Denunziantin war doch ohne Beweise und identifizierbare Geschädigte leicht zu durchschauen.

Den Ermittlungsaufwand hätten die drei Beamtinnen für die wahren Täter verwenden können.

Der KI generierte Textauszug mit einer Länge von 50 Wörtern ist bemerkenswert.

Der Beitrag behandelt die Denunziation durch Jelena Hofmann von der Gaststätte Tivo, die nach Anzeigen wegen Lärmbelästigung gegen einen Anwohner vorging. Der Autor verteidigt sich gegen falsche Vorwürfe der Kinderpornografie und beschreibt die rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Hinweise auf Umweltprobleme und Lärm dienen zur Aufklärung der Öffentlichkeit.

Einladung zu Kommentaren und Grüßen

Entdecke mehr von Tivolifoto München

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen