Altbayerische Onlineschau zwischen Gaudi und Grant

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Josef Maria Wagner

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Ein Bayer ist man laut der Verfassung des Freistaats Bayern von 1946: „Die Staatsangehörigkeit wird erworben durch Geburt, Legitimation, Eheschließung und Einbürgerung.“ Preißn ist das bayerische Wort für Nord- oder Ostdeutsche und Menschen aus der allgemeinen, nicht bayerischen Fremde, z. B. Tourismusgäste oder Fachkräfte mit Migrationshintergrund, aber nur bei missfallendem Verhalten.

Die Sammlung beinhaltet Links zu öffentlich geteilten Onlinefotoalben mit Festgästen, z. B. Bekannte, Stammgäste, Stammtische, Einheimische, Personal, Touristen. Festgäste sind Stammgäste, deren Besuche sich nach einem festen Termin oder Personenkreis richten, sondern nach dem musikalischen Angebot und den persönlichen Vorlieben.