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Bayern und Preißn im Hofbräuhaus

Bayern und Preißn im Hofbräuhaus

Ein Bayer ist man laut der Verfassung des Freistaats Bayern von 1946: „Die Staatsangehörigkeit wird erworben durch Geburt, Legitimation, Eheschließung und Einbürgerung.“ Preißn ist das bayerische Wort für Nord- oder Ostdeutsche und Menschen aus der allgemeinen, nicht bayerischen Fremde, z. B. Tourismusgäste oder Fachkräfte mit Migrationshintergrund, aber nur bei missfallendem Verhalten.