Stadt will Bolzlärm und Schwarzbau am Tivoli genehmigen

Stadt will Bolzlärm und Schwarzbau am Tivoli genehmigen

Bevor ich als Anwohner Erfahrungen mit dem Bolzlärm am Tivoli machte, verfasste ich am 18. August 2019 einen offenen Brief mit der Bitte um Auskunft, Nutzungsuntersagung und Beseitigung des Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing.  Die Empfänger waren die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters, der Bezirksausschuss Altstadt-Lehel, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Referat für Bildung und Sport. Die Antwort des Bezirksausschusses verwies am 18. September 2019 auf die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters. Am 23. September 2019 antwortete das Planungsreferat auf mein Schreiben.

Offener-Brief_211
Antwort_2_18
Antwort_2_26

Im Folgenden zitiere ich Inhalte des Antwortschreibens und bewerte diese mit rechtlich begründeten Sachverhalten, persönlichen Meinungen und naheliegenden Vermutungen. Die Antwort geht zum größten Teil nicht auf meine Bitten ein und bezieht sich im Wesentlichen auf die Begriffe materielle Illegalität und Ballspielplatz besonderer Art. Das Schreiben beruht auf falschen Angaben des Schulreferats, die ich nachfolgend berichtige, und lässt weitere rechtliche Vorgaben einfach weg, die ich ergänze. Meine Hauptargumente sind die schulische Nutzung des Grundstücks im Außenbereich und mittlerweile vorliegende Erfahrungen mit gesundheitsschädlichem Lärm.

Betreff_2[9]

Im Betreff wird nicht wie im vorherigen Schreiben die falsche Flurnummer, sondern die Postanschrift des benachbarten Grundstücks mit der Interimsschule angegeben. Mein Schreiben bezog sich aber auch diesmal nicht auf das Interimsschulgrundstück mit der Flurnummer 1189/0, sondern auf das Grundstück mit dem Fußball-Kleinfeld und der Flurstücksnummer 1189/1, für das 2014 keine Interimsnutzung genehmigt worden war. Das gesamte Antwortschreiben verschweigt diese Tatsache. Hier ist für die schulische Nutzung gebaut worden, ohne vorher die Genehmigung der schulischen Interimsnutzung des Grundstücks im Außenbereich einzuholen.

Aussage_2_1[8]

Die Nutzungsänderung als Pausenhof im Sinne der schulischen Nutzung wird eingeräumt. Mittlerweile wird der Soccer-Five-Platz aber auch an unterrichts- und betreuungsfreien Nachmittagen und Abenden, Samstagen und Sonntagen von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie in den Ferien mit erheblichen Lärmstörungen und Gesundheitsschädigungen der Anwohner genutzt.

Aussage_2_2[4]

Eine Tennisanlage kann nicht mit einer beliebigen anderweitigen Sportfläche gleichgesetzt werden. Es gibt auch Sportarten mit Lautstärken und Bauten, die in der Nähe von Wohnungen nicht möglich sind. Ein Fußball-Kleinfeld, das durch Abprallen der Ballschüsse von der Umrandung Schall erzeugt, gehört sicher dazu. Dieses Ballknallen gegen die Feldbegrenzung ist bei den Verursachern beliebt und erzeugt ein explosives Geräusch, das die Lautstärke eines üblichen Ballschusses erheblich übertrifft. Deshalb werden unter anderem üblicherweise Soccerhallen gebaut.

Vermutlich wollte das Referat für Bildung und Sport mit Bauen ohne Genehmigung auf einem nicht für die schulische Nutzung bestimmten Grundstück die Öffentlichkeit einfach vor vollendete Tatsachen stellen.

Aussage_2_3[4]

Diese Antwort besagt, dass das Grundstück keine Sportfläche, sondern eine Schulfläche ist, welche der Flächennutzungsplan nicht vorsieht. Wahrscheinlich wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erst durch meine Bitten um Auskünfte vom 2. Juni 2019 auf die fehlende Genehmigung aufmerksam gemacht.

Aussage_2_4[4]

Die Aussage bezieht sich nur auf die Beseitigung und beinhaltet keine umfassende Sichtweise. Die formelle Illegalität ist gegeben und reicht für eine Baueinstellungsverfügung oder Nutzungsuntersagung aus. Das Bauwerk würde nicht vernichtet, solange der nachgereichte Bauantrag nicht genehmigt ist. Die Antwort des Planungsreferats geht jedoch nicht auf meine Bitte zur Nutzungsuntersagung ein.

Die Aufforderung zum nachträglichen Bauantrag gleicht einer Einladung zum Schwarzbau, wenn es keine Bürgerbeschwerden gibt. Das Planungsreferat als Kontroll- und Genehmigungsbehörde erweist sich in diesem Fall als unbrauchbar, weil es diejenigen bevorzugt, welche unberechtigt bauen, gegenüber denjenigen mit Berechtigung.

In der Bayerischen Bauordnung ist das Erfordernis des Vorliegens der formellen und materiellen Illegalität nicht mehr beinhaltet. Die Nutzung dieses illegalen Bauwerks muss untersagt werden, solange die Nutzungsberechtigung nicht eindeutig geklärt ist.

Aussage_2_5[4]

Ebenfalls nicht in der Bauordnung enthalten ist das Erscheinen im Sinne der Vermutung, dass eine nicht genehmigte, aber genehmigungspflichtige bauliche Anlage nachträglich genehmigungsfähig ist. Ohne rechtliche Begründungen für die Genehmigungsfähigkeit muss sich das Planungsreferat den Vorwurf der einseitigen Bevorzugung hinnehmen.

Die nachträgliche Stellung eines Bauantrags ist in Art. 76 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nicht primär, sondern in Satz 3 genannt. Dieser Bauantrag würde voraussetzen, dass vorher das Grundstück im Außenbereich für die schulische Nutzung genehmigt wird.

Öffentlicher Belange werden jedoch nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beeinträchtigt, weil die schulische Nutzung dem Flächennutzungsplan widerspricht und insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärmstörungen hervorruft. Dieses Außenbereichsbauwerk führt aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft und verletzt damit das in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB enthaltene baurechtliche Rücksichtnahmegebot.

Dieser Antwortteil des Planungsreferats beinhaltet Vorgehensweisen nach dem rechtlich unbegründeten Erscheinen und nach Angaben des Schulreferats, die den tatsächlichen Gegebenheiten widersprechen. Meine folgenden Mitteilungen zum tatsächlichen Ausmaß der Lärmschädigung durch Lautstärke, Zeitpunkte und Dauer zeigen, dass die bauliche Anlage nachträglich nicht genehmigungsfähig ist.

Insgesamt wird das Fußball-Kleinfeld im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt. Diese Nutzung ist nach Art. 76 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu untersagen.

Aussage_2_6[4]

Unterrichtspausen sind vormittags von 9:40 Uhr bis 10:00 Uhr und 11:30 Uhr bis 11:45 Uhr. In diesen Zeiten wird der Platz nicht bespielt. Die Nutzung erfolgt regelmäßig in wechselnden Zeitabschnitten während der Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr. Im Verlauf der vormittäglichen Unterrichtsstunden zwischen 8:10 Uhr und 13:15 Uhr und nach dem gesamten Schulbetrieb ab 16:30 Uhr wird ebenfalls gespielt.

Besonders störend und gesundheitsschädlich sind Ballknallen und Geschrei bei der Mittagsruhe in den Wohnhäusern von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Im Anschluss an die Nachmittagsbetreuung sind auch Anwohner betroffen, die arbeitsbedingt vorher nicht in den Wohnungen waren. Bei lang andauernder Helligkeit wären erheblich mehr Anwohner von diesen Lärmstörungen und Gesundheitsschädigungen betroffen. In der warmen Jahreszeit müssten sich Vermieter auf Ansprüche von 20-prozentiger Mietminderung einstellen.

Auf dem Fußball-Kleinfeld wird auch an Samstagen und Sonntagen zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr und in den Ferien gespielt. Der Zugang zum Platz und Missbrauch zum Bolzen und Ballern sind jederzeit über den offenen Parkplatz möglich. Das Schulreferat hat dem Planungsreferat vermutlich mit Vorsatz falsche Angaben gemacht, um den Eindruck der Genehmigungsfähigkeit zu erzeugen und diese zu begünstigen.

Zusätzlich zur Nachmittagsbetreuung von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr musste die gesamte Umgebung nach dem Betreuungszeitraum, während Unterrichtszeiten, Wochenenden, Feiertagen und Ferien bislang folgende Lärmstörungen ertragen:

Samstag30. November 201915:50 Uhr bis 17:15 Uhr
Sonntag24. November 201913:20 Uhr bis 15:50 Uhr
Samstag23. November 201911:15 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch20. November 201913:30 Uhr bis 13:42 Uhr
  11:35 Uhr bis 11.44 Uhr
  09:50 Uhr bis 10:03 Uhr
Sonntag17. November 201916:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Dienstag12. November 201916:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonntag10. November 201910:40 Uhr bis 14:55 Uhr
Samstag09. November 201911:40 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch06. November 201910:55 Uhr bis 11:25 Uhr
Sonntag03. November 201914:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Sonntag27. Oktober 201915:45 Uhr bis 17:30 Uhr
Samstag26. Oktober 201911:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Sonntag20. Oktober 201915:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  11:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Samstag19. Oktober 201911:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonntag13. Oktober 201915:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Montag16. September 201908:25 Uhr bis 13:00 Uhr

Die zeitlichen Angaben zu den Lärmstörungen sind gerundet und betreffen nur meine Anwesenheit in der Wohnung. Ebenfalls lärmgeschädigte Anwohner können sicherlich weitere Zeiten ergänzen. Während der unberechtigten Platznutzung sind konzentriertes Arbeiten und erholsamer Schlaf in den Wohnungen wegen des Bolzgeschreis und des Ballknallens nicht möglich.

Bemerkenswert ist das verschiedenartige Bewerten und Handeln der Lehrkräfte bei Bolzlärm. Am unterrichtsfreien 20. November 2019, dem Buß- und Bettag und pädagogischen Tag in den Containern, lässt sich das Lehrerkollegium nicht stören und verweist dreimal Bolzer vom Platz. Hingegen ist es den Pädagogen ohne Anwesenheit in der Containerschule egal, wenn Anwohner gestört werden.

Der mehrfache Platzverweis zeigt, dass die Schule über den ungehinderten Zutritt und die Platznutzung außerhalb des Schulbetriebs Bescheid weiß, das Ausmaß der Lärmstörungen kennt und nichts unternimmt. Die Lehrkräfte verlangen Rücksichtnahme auf die eigenen Bedürfnisse, Störung und Schädigung der Anwohner werden aber nicht verhindert.

Das ist beabsichtigte Rücksichtslosigkeit und pädagogisches Versagen, weil sich die Containerschule in Hör- und Sichtweite von Wohnungen befindet. Dieses Bolzverbot durch Lehrkräfte während ihrer Veranstaltung beweist dem für die Platznutzung verantwortlichen Planungsreferat, dass Ballknallen auf die Umrandung eines Soccerfelds im Freien und neben Wohnungen unerträglich und unrechtmäßig ist.

Aussage_2_7[4]

Die Angabe mit dem Ballspielplatz besonderer Art bezieht sich auf das Bundesverwaltungsgericht vom 11.02.2003 – 7 B 88.02 mit dem Leitsatz: „Die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind auf Geräuschimmissionen, die von der bestimmungsgemäßen Nutzung von Ballspielplätzen und ähnlichen Anlagen für Kinder ausgehen, nicht unmittelbar anwendbar.“

Die Antwort des Planungsreferats verschweigt die folgenden Inhalte: „Andererseits steht der Ausschluss einer unmittelbaren Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf kindgerechte Ballspielplätze und vergleichbare Anlagen ihrer entsprechenden Heranziehung im Einzelfall nicht von vornherein entgegen … Die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuschen, die von Anlagen der hier in Rede stehenden Art ausgehen, muss jedoch wegen deren Atypik und Vielgestaltigkeit weitgehend der tatrichterlichen Wertung im Einzelfall vorbehalten bleiben.“

Nach diesem Urteil ist ein Ballspielplatz besonderer Art nur gegeben, wenn der Einzelfall bewertet wird und wenn der Platz von Kindern bis zu vierzehn Jahren genutzt wird. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung ist durchaus anwendbar, weil es nicht wie im Urteil um Kinderlärm geht, wie er von Kinderspielplätzen ausgeht. Das Fußball-Kleinfeld wird aber nicht nur von Kindern, sondern auch von älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt.

Die Begründung in der Antwort des Planungsreferats, dass die Anlage keinem Vereins-, Schul- oder Freizeitsport diene, reicht nicht für die Bezeichnung Ballspielplatz besonderer Art im Sinne des Urteils aus. Platznutzung während der Unterrichtszeit, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien ist Sport in der Schule und Freizeit. Damit und mit Berücksichtigung der gesamten Urteilsbegründung ist der Soccer-Five-Platz kein Ballspielplatz besonderer Art, und Lärmschutzverordnungen müssen angewendet werden. Im Antwortschreiben ist nur ein Aspekt enthalten, der inhaltlich nicht zutreffend ist und ohne Berücksichtigung des Zusammenhangs zitiert wird.

Auf dem Fußball-Kleinfeld werden nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen nicht auf ein Mindestmaß beschränkt, sondern gezielt erzeugt. Der Platz ist nicht auf Geräuschminderung oder Schallvermeidung, sondern auf Schallentwicklung ausgerichtet. Das geräuschvolle Abprallen des Balls von der Spielfeldumrandung gehört zum Spiel. Dies ist für Jugendliche vermutlich Spaß, für Anwohner hingegen gesundheitsschädlicher Lärm. Den Störern geht es nicht um fußballüblichen Wettkampf, sondern um das Erzeugen von Krach mit dem Ballern auf die Umrandungen und die Tore. Vielfach wird mit mehreren Bällen gebolzt. Hinzu kommt während der Schul- und Betreuungszeiten ein Geschrei, das von aufsichtspflichtigen Pädagogen nicht begrenzt wird.

Das Ballspielplatz-besonderer-Art-Urteil bezieht sich weiter auf Geräuschgrenzen und zeitliche Beschränkungen, z. B. keine Nutzung während der Mittagsruhe an Werktagen und sehr eingeschränkt an Sonn- und Feiertagen. Solche Aspekte werden in der Antwort des Planungsreferats nicht berücksichtigt.

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung ist für den Soccer-Five-Platz durchaus zutreffend und beinhaltet einen Mindestabstand von 85 Metern zur Wohnbebauung. Die Spielfeldmitte ist ungefähr 65 bis 75 Meter von den benachbarten Wohnungen entfernt und liegt in der Hauptwindrichtung. Zwischen Spielfeldrand und dem nächsten Wohngebäude beträgt die kürzeste Entfernung etwa 40 Meter. Somit hätte der Platz nicht gebaut werden dürfen und kann ohne Rechtsbruch nicht genehmigt werden.

Zusammenfassende Bewertung der Antwort des Planungsreferats

Die vorliegende Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung versucht, Bürger ohne Rechtskenntnisse zu bevormunden und zu täuschen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile im Internet allgemein verfügbar sind. Städtische Verwaltung, die annimmt, Bürger sind unwissend oder können nicht lesen, sollte eigentlich der Vergangenheit angehören.

Die Begründungen für die Ablehnung meiner Bitten sind unzureichend, weil sie den Teil der Nutzungsuntersagung weglassen und die Sportanlagenlärmschutzverordnung unbegründet ausschließen. Zudem ergibt sich durch meine Mitteilung der tatsächlichen Nutzung und deren Folgen die Notwendigkeit der neuen Bewertung für das Planungsreferat.

Schulreferat, Maximiliansgymnasium und Planungsreferat müssen sich die Aussage gefallen lassen, dass Errichtung und Nutzung des Fußball-Kleinfelds illegal sind. Diese unberechtigte bauliche Anlage und deren Nutzung stellen ein Verwaltungsversagen dar, bei dem Münchner Umfeld und Lebensqualität weiter zerstört werden.

Außerdem ist die Haftungsfrage bei Unfällen außerhalb der schulüblichen Zeiten nicht geklärt. Das Referat für Bildung und Sport ist verantwortlich für die illegale Errichtung, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die illegale Nutzung des Fußball-Kleinfelds. Wenn das Planungsreferat die Nutzung der Anlage nicht untersagt, haftet es vermutlich für Unfälle.

Handeln städtische Behörden gegen Gesetze und Verordnungen, bestehen Rechtsverstöße der Stadtverwaltung. Der Verwaltungschef ist der Oberbürgermeister, welcher in dieser Angelegenheit ohne die Untersagung der illegalen Nutzung als Rechtsbrecher bezeichnet werden darf. Selbstverständlich kann ein Oberbürgermeister nicht in alle Verwaltungsangelegenheiten eingebunden werden, aber die gegen Recht verstoßenden städtischen Organe beschädigen das Ansehen dieses Amtes und der gesamten Stadtverwaltung.

Insgesamt geht es nicht nur um juristische Fachbegriffe, deren Auslegung und Anwendung, sondern um die vorsätzliche gesundheitliche Schädigung der Anwohner durch die Stadtverwaltung. Bolzplatz und Lärmstörungen sind ungesetzlich, werden aber von städtischen Angestellten und Beamten, die vermutlich die örtlichen Verhältnisse am Tivoli gar nicht kennen, bislang geduldet. Ferner erfolgen die Lärmstörungen am Tivoli durch einen Personenkreis aus anderen Stadtteilen. In dieser Angelegenheit werden die Bürger vor Ort nicht von der Stadt geschützt, sondern geschädigt.

Antwort des Bezirksausschusses Altstadt-Lehel

Antwort Bezirksausschuss
Bewertung der Antwort des Bezirksausschusses: Aufgabe der Bezirksausschüsse ist, stadtteilbezogene Anliegen der Bürger zu unterstützen und durchzusetzen. Mit dem Hinweis auf die fehlende Weisungsbefugnis und Eingriffsmöglichkeit macht sich dieses Organ in der Angelegenheit überflüssig, obwohl es noch Anfang 2018 gefordert hatte, den Tennisplatz nach dem Auszug der Schule wiederherzustellen. Eine Stellungnahme zu Nutzungsuntersagung und Beseitigung wäre nach meiner Meinung das Mindestmaß bei diesem Bürgeranliegen gewesen.

Zweiter offener Brief und Antwort des Referats für Bildung und Sport

An die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport
Von Referatsleitung r.rbs@muenchen.de
An: Josef Maria Wagner wagnerjm@web.de
Bitte um Auskunft über die Baugenehmigung des Fußball-Kleinfelds und die Genehmigung der schulischen Nutzung des Grundstücks im Außenbereich mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung SchwabingAW: Bitte um Auskünfte zu Genehmigungen für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing
17. September 201928. Oktober 2019
Sehr geehrte Damen und Herren, ich informiere Sie, dass das Fußball-Kleinfeld auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1 von Schülern der Interimsschule auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/0 am 16. September 2019 während des gesamten vormittäglichen Unterrichts und am 17. September 2019 während zweier Unterrichtsstunden bespielt worden ist. Ich bitte deshalb um Auskunft, ob die Baugenehmigung für das Fußballkleinfeld erteilt worden ist und ob die Genehmigung für die schulische Nutzung des Grundstücks im Außenbereich vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Sehr geehrter Herr Wagner, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage bezüglich des neu errichteten Soccer-Five Platzes auf dem Grundstück der Tivoli-Anlage vom 17.09.2019, welche Sie an verschiedene Stellen der Stadtverwaltung gerichtet haben. Ich möchte in dieser Angelegenheit auf das Antwortschreiben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zu Ihrer gestellten Anfrage vom 18.08.2019 verweisen, in welchem bereits die von Ihnen angesprochene Thematik behandelt wurde.

Das Referat für Bildung und Sport erstellt in Zusammenarbeit mit dem Baureferat die Unterlagen für den Bauantrag.

Mit freundlichen Grüßen
Beatrix Zurek
Stadtschulrätin

Bewertung der Antwort des Schulreferats:

Diese E-Mail-Antwort des Schulreferats geht auf die zweite Bitte um Auskunft, ob die Genehmigung für die schulische Nutzung des Grundstücks im Außenbereich vorliegt, nicht ein. Die Aussage, dass Schulreferat und Baureferat Unterlagen sammeln, lässt eine Verzögerungstaktik bis zu einem Stadtratsbeschluss über die Veränderung von Interimszeitraum und Interimsfläche in der nächsten Amtsperiode vermuten. Der Aufschub ist naheliegend, weil die unberechtigte, schulische Nutzung des Grundstücks ohnehin vom Planungsreferat nur mit der Auflage der Stellung des Bauantrags und ohne zeitliche Vorgaben gestattet worden ist.

Für eine Verzögerung spricht auch die Anlage B10 zum 3. Schulbauprogramm im Rahmen der Schulbauoffensive 2013-2030 vom 8. November 2019. Diese beinhaltet, dass die Auslagerung der Helen-Keller-Realschule in Johanneskirchen an einen Ersatzstandort angedacht ist: “… (z.B. Schulpavillon in der Oettingenstraße)”. Das Schulreferat denkt somit an eine Verlängerung des Interimszeitraums über den September 2021 hinaus. Demzufolge sollen nach den genehmigten sechs Schuljahren des Interims Anwohner im nördlichen Lehel weiterhin mit Lärm von Schulen aus anderen Stadtteilen geschädigt werden.

Verantwortlich ist die Leiterin des Schulreferats, die gleichzeitig als erste Vorsitzende des Mietervereins München die Interessen der Münchner Mieterinnen und Mieter vertreten soll. Eine kuriose Konfliktsituation entstünde, wenn Anwohner als Mitglieder des Mietervereins diesen bitten würden, sie bei der Durchsetzung einer 20-prozentigen Mietminderung wegen der, durch das Schulreferat verursachten, Lärmstörungen und Gesundheitsschädigungen zu unterstützen.

Bürgerberatung, Bezirksausschuss und Planungsreferat haben bislang nicht auf mein Schreiben vom 17. September 2019 geantwortet. Damit ist festzustellen, andere städtische Organe verhindern nicht, dass das Schulreferat wie an der Oettingenstraße in ungesetzlicher Weise gegen Gesundheit und Interessen von Anwohnern in den Stadtvierteln vorgeht. Rechtmäßiges Handeln der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit ist nicht garantiert, und München wird weiter zerstört.

Stadt und Schule stören mit Bolzlärm auf illegalem Platz

22. Oktober 2019 – 9. Februar 2025 – 17 Min

Protest: Was bilden sich diese sogenannten Bildungseinrichtungen überhaupt ein! Sie beschränken mich in der Freiheit, mich ohne Lärmstörungen in der Wohnung aufzuhalten. Sie schädigen meine Gesundheit, indem sie meine Arbeit und meinen Schlaf stören. Das ist nicht hinnehmbare Anwendung von körperlicher Gewalt und illegale Beschränkung der Freiheit für Anwohner. Diese bemühen sich, die Nachbarn in den Mietwohnungen möglichst wenig zu stören und halten sich an Ruhezeiten. Dann wird ihnen von der Stadtverwaltung der Schwarzbau eines Fußball-Kleinfelds vor die Wohnungen gesetzt, auf dem Schüler rücksichtslos schreien, bolzen und ballern dürfen.

Solange die illegale Errichtung und Nutzung dieser baulichen Anlage bestehen, dürfen die Verursacher als Rechtsbrecher bezeichnet werden, z. B. die Verantwortlichen im Referat Bildung und Sport, im Referat Stadtplanung und Bauordnung sowie deren vorgesetzte Referatsleiterinnen und der Oberbürgermeister als Verwaltungschef.

Hinweise: Die zeitlichen Angaben zu den Lärmstörungen sind gerundet und betreffen nur meine Anwesenheit in der Wohnung. Nachbarn können sicherlich weitere Zeiten ergänzen. Regelmäßig während der Nachmittagsbetreuung sind lautes Schreien und Ballknallen auf dem Bolzplatz von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr zu hören. Während der Unterrichtszeit, im Anschluss an die Nachmittagsbetreuung, an Wochenenden und in den Ferien musste man in der Umgebung die folgenden Lärmstörungen ertragen.

Meine gesamte Fotodokumentation ist mit dem folgenden Link abrufbar: https://photos.app.goo.gl/hc39hLvkjFcziB7p9. Teilalben befinden sich bei den Datumsangaben.

Sonntag, 15. März 2020, 17:05 Uhr bis 17:15 Uhr trotz Schulschließung in der Coronakrise
Der vorherige Ablauf wiederholt sich nach zwei Stunden. Es handelt sich vermutlich um Schüler des Maximiliansgymnasiums https://photos.app.goo.gl/C3eWUj5FvW3U6bMq9

Sonntag, 15. März 2020, 15:15 Uhr bis 15:35 Uhr trotz Schulschließung in der Coronakrise
Die Schule war seit einer Woche wegen Coronaverdachts geschlossen. Offensichtlich war aber das Parkplatztor offen und das Haupttor nicht abgeschlossen. Wenn Jugendliche trotz Schulschließung über den Zaun steigen, dann hat jemand versagt, z. B. Eltern, Lehrer, Schulleiter, Schulreferat. Es handelt sich um ein pädagogisches und ein Verwaltungsversagen. Dazu kommt Verantwortungslosigkeit zum Ausdruck. Der Zaun und die Beschilderung sind für die Jugendlichen vermutlich eine Lächerlichkeit. Meine Fotos zeigen die Überwindung des Zauns und das Eintreffen einer Polizeistreife. Während der coronabedingten Schulschließung musste die Staatsgewalt diese Zusammenkunft beenden, weil andere sie nicht im Vorfeld verhindert hatten: https://photos.app.goo.gl/sftw88aZaYPW7DiR6

Samstag, 15. Februar 2020, 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Wie die drei Ballerbolzer auf die Socceranlage gekommen sind, weiß ich nicht. Beim Verlassen war das Haupttor jedenfalls verschlossen, und sie stiegen einfach darüber. Vermutlich haben Schulangehörige oder der Putzdienst den Zugang durch das geöffnete oder unverschlossene Tor am Haupteingang zur Containeranlage ermöglicht: https://photos.app.goo.gl/wRRu5dW9G4JvRnXf6

Freitag, 7. Februar 2020
Handwerker errichten einen Zaun und ein Tor beim Zugang vom Parkplatz zur Socceranlage. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung schrieb mir am 10. Februar 2020:

„Das Baureferat als Vertreter des Referats für Bildung und Sport hat uns mitgeteilt, dass sowohl eine entsprechende Beschilderung (auf der auf die Benutzung ausschließlich durch Schulangehörige hingewiesen werden soll) als auch eine Erschwerung des unautorisierten Zugangs auf das Gelände geplant ist.“

Samstag, 25. Januar 2020, 16:07 Uhr bis 17:30 Uhr
Vier neue Ballerschratzen: https://photos.app.goo.gl/qvHs5TjJURugjmJS9

Samstag, 18. Januar 2020, 14:45 Uhr bis 15:50 Uhr
Es knallt wieder am ruhigen Januarsamstag. Die vier Ballerschratzen wissen, dass sie stören, machen es aber trotzdem. Mit Gesundheit und Bewegung hat das nichts zu tun. Sie stehen und schießen, damit es knallt. Gelegentlich laufen sie schon ein wenig. Auf einmal wird es ruhig. Ich schaue aus dem Fenster, sie sind aber noch da. Sie waren so blöd, den Ball auf das Containerdach zu schießen. Zuerst versuchen sie die erfolglose Besteigung mit einem Fahrrad, dann mit einer Mülltonne. Schließlich müssen sie aufgeben. Es ist wieder ruhig am Tivoli, bis die Erzeuger der missratenen Ballerschratzen den nächsten Ball sponsern. Eigentlich können sie ja nichts dafür. Vermutlich wissen sie nicht, dass meine Fotos ihre Lächerlichkeit belegen: https://photos.app.goo.gl/c2hH2rwwxoSACCTp9

Sonntag, 12. Januar 2020, 15:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Die üblichen vier Ballerbolzer knallen, bis sie nichts mehr sehen. Sie sind zu blöd, einen Gegner zu umspielen und den Ball flach zuhalten. Hauptsache, es ist laut! Rücksicht auf andere ist ihnen egal. Eltern und Schule haben bei ihrer Erziehung versagt. Die Stadtverwaltung ist unfähig, die illegale Platznutzung zu verhindern. Der Platz ist immer noch ein Schwarzbau. Pfui Deifi!: https://photos.app.goo.gl/vyW1SG2QtFxHxTdg7

Samstag, 11. Januar 2020, 15:00 Uhr bis 17:05 Uhr
Erst zwei dann sechs der üblichen Übeltäter schreien und knallen mit dem Ball bis in die Dunkelheit des Januarabends: https://photos.app.goo.gl/bpo9CG8ZiFWYuNQC7

Montag, 6. Januar 2020, 14:50 Uhr bis 16:00 Uhr
Drei der üblichen schießwütigen Ballerbolzer knallen mit zwei Bällen am Feiertag. Nach 40 Minuten werden es fünf mit nur einem Ball. Jetzt kommt Geschrei dazu. Abschließend spricht eine Person, die danach auf das Containergelände geht, mit den Jugendlichen, worauf diese den Platz verlassen: https://photos.app.goo.gl/sVRfbX4Bha9TVW2s8

Freitag, 3. Januar 2020, 14:20 Uhr bis 16:40 Uhr
Wieder habe ich mit den drei Ballerbolzern gesprochen, ihnen ihr Unrechtsverhalten erklärt, einen Ausdruck meiner Korrespondenz mit der Stadt übergeben und mit Polizeianruf gedroht. Als ich um 14:48 Uhr zurück in der Wohnung war, bolzten sie zwei Stunden weiter. Die Polizei hat aber wichtigere Aufgaben, und ich wehre mich jetzt endgültig mit einem öffentlichen Fotoalbum mit den Verursachern des Bolz- und Ballerlärms am Tivoli. Vielleicht haben die Eltern noch so viel Einsicht und Einfluss, den Jugendlichen begreiflich zu machen, dass dieser Lärm eine vorsätzliche Körperverletzung und die illegale Platznutzung ein Hausfriedensbruch ist: https://photos.app.goo.gl/LcmrgKDDStcK1DuNA.

Montag, 30. Dezember 2019, 14:45 Uhr bis 15:50 Uhr
Ich komme vom Radeln zurück und höre schon vor dem Wohnhaus das Ballknallen. In der Wohnung sehe ich, dass sich zwei jugendliche Ballerbolzer auf dem Platz befinden. Sinn des Unsinns ist nur die abwechselnde Erzeugung der Knallgeräusche. Mit Torschüssen oder Fußball hat das nichts zu tun. Aus Zeitgründen mache ich nur einige Fotos und beschließe, ein Fotoalbum mit den Übeltätern im Internet zu veröffentlichen. Immerhin geht es um Körperverletzung durch Lärm und Hausfriedensbruch auf dem Privatgrundstück. Maximiliansgymnasium, Schulreferat und Planungsreferat der Stadt unternehmen nichts gegen diesen Rechtsbruch: https://photos.app.goo.gl/39iCm3z4ZJpPr1g27

Donnerstag, 26. Dezember 2019, 14:50 Uhr bis 16:50 Uhr
Diesmal muss ich zwei neue Ballerbolzer gewähren lassen, weil ich mit Vorbereitungen für abendliches Ausgehen beschäftigt bin. Beim Vorbeigehen am Platz waren die beiden nicht mehr anwesend. Ich habe aber Fotos von ihnen aus dem Fenster gemacht: https://photos.app.goo.gl/KZFeuykFNAHhFKLFA

Donnerstag, 26. Dezember 2019, 12:06 Uhr bis 12:50 Uhr
Am 2. Weihnachtsfeiertag beginnt das Ballerbolzen kurz nach Mittag. Ich höre den ersten Ballknall bei der Schreibtischarbeit, schaue aus dem Fenster, sehe zwei Jugendliche auf dem Bolzplatz, fotografiere sie und beschließe, mit ihnen auf dem Platz zu reden. Auf meine Frage, wer ihnen das erlaubt habe, sagt einer die Lehrer des Wilhelms- und des Luitpoldgymnasiums und die Eltern, wobei seine Mutter Richterin und sein Vater Anwalt sei. Ich erwidere, dass diese Personen nicht zur Erlaubnis befähigt sind und ich von der Stadtverwaltung ein Schreiben mit der Nutzungsuntersagung außerhalb der Schulzeit habe. Er glaube dies nicht und ich soll ihm das Schreiben zeigen. Da ich die E-Mail nicht dabei habe, ergibt sich eine kurze Diskussion über Ruhestörung und Hausfriedensbruch auf einem Privatgrundstück. Daraufhin teilt mir der Zweite mit, dass ich mich an Weihnachten um meine Familie und um meine Arbeit kümmern soll. Ich antworte, der Bolzlärm störe und verhindere meine Arbeit. Die beiden geben nicht nach. Dann kündige ich eine polizeiliche Anzeige an und gehe in die Wohnung zurück. Beim Blick aus dem Fenster ist der Platz leer.

Sonntag, 22. Dezember 2019, 14:50 Uhr bis 16:00 Uhr
Nichts wird von der Stadtverwaltung unterbunden und sichergestellt. Ballerbolzen und Geschrei von diesmal fünf Jugendlichen gehen auf dem Platz und mit den Knall- und Schreistörungen an meinem Schreibtisch weiter: https://photos.app.goo.gl/HSDaySXM8SQJVEZm6

Sonntag, 22. Dezember 2019, 13.10 Uhr bis 13:30 Uhr

Es ist Sonntag, Mittagsruhe und Weihnachtsferien. Zwei jugendliche Ballerbolzer wecken mich aus dem Mittagsschlaf. Ich mache einige Fotos vom Fenster aus und versuche danach weiterzuschlafen, was mir durch das ständige Knallen des Balls an der Spielfeldumrandung nicht gelingt. Bei einem erneuten Fensterblick sehe ich, dass eine weitere Person in Richtung der Container und die beiden Lärmstörer über die Treppe zum Parkplatz das Grundstück verlassen. Offensichtlich wollte sich ein Mitarbeiter der Schule nicht länger durch das Knallen stören lassen.

Am 9. Dezember hat mir das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mitgeteilt:

„Ferner haben wir das Schulreferat gebeten, sicherzustellen, dass keine Nutzung außerhalb der Schulzeit erfolgt bzw. -sollte eine solche unautorisiert erfolgen- in geeigneter Weise zu unterbinden.“

Wegen dieser neuen Störung sind Sicherstellung und Unterbindung bislang nicht erfolgt. Muss ich mich jetzt wirklich an Polizei und Justiz wenden?

Sonntag, 8. Dezember 2019, 15:50 Uhr bis 17:25 Uhr
Drei Jugendliche bolzen mit lautem Knallen gegen die Spielfeldumrandung. Das ist städtisch verursachter und geduldeter Lärmterror sowie gesundheitliche Schädigung und freiheitliche Beeinträchtigung der Anwohner. Sehen kann man die Ballerbolzer nicht mehr, aber hören muss man sie in den Wohnungen bei geschlossenen Fenstern.

Donnerstag, 5. Dezember 2019, 10:15 Uhr bis 11:25 Uhr
Mit einer Unterbrechung von 10:40 Uhr bis 11:05 Uhr erfolgt das Bolzen wieder während der vormittäglichen Unterrichtszeit.

Samstag, 30. November 2019, 15:50 Uhr bis 17:15 Uhr
Fünf Ballerbolzer lassen sich durch die Dunkelheit nicht stören. Es geht nicht um Fußball, sondern nur mehr um Bolzgeschrei und Ballknallen: https://photos.app.goo.gl/8nMLRuLNre12gWr76

Sonntag, 24. November 2019, 13:20 Uhr bis 15:50 Uhr

Um 13:20 Uhr erwachte ich durch Geschrei und Bolzlärm aus dem sonntäglichen Mittagsschlaf und beschloss, mit den Verursachern zu reden. Auf dem Platz wies ich die anwesenden Jugendlichen darauf hin, dass dieser ein Privatgrundstück und eine Baustelle sei, deren Betreten laut Beschilderung verboten ist. Nach Diskussionen verließen sie mehrmals den Platz, kehrten aber so wie ich wieder zurück. Eine Stunde später ging ich zurück in die Wohnung und versuchte in einer Telefonwarteschleife ohne Erfolg die zuständige Polizeidienststelle München 12 – Maxvorstadt zu erreichen, damit Polizeibeamte die unberechtigte Platznutzung abbrechen. Um 15:50 Uhr wurde der Lärm auf dem Bolzplatz von den Verursachern beendet.

Die bis zu zehn Jugendlichen fühlten sich berechtigt, den Platz zu nutzen, weil er zugänglich ist und sich bislang niemand beschwert hatte. Sie behaupteten, eine Erlaubnis von den Lehrern zu haben. Ihr Verhalten war einigermaßen respektvoll und geistreich, aber insgesamt uneinsichtig. Schrei-, Bolz- und Ballerlärm als gesundheitsschädliche Gewaltform war ihnen natürlich nicht bewusst. Der Zutritt erfolgte über die Treppe vom offenen Parkplatz, der als Privatgrundstück beschildert ist. Das Tor im Zaun um das Schulgelände war nicht versperrt. Die Tür zum Schulgebäude stand offen, und das Betreten der Container war jederzeit möglich. Verantwortliches Schulpersonal schien nicht vor Ort zu sein, obwohl auf dem Privatparkplatz zwei Autos standen.

Ich dokumentierte die gesamte Angelegenheit fotografisch und teilte die Jugendlichen mit, dass meine Panoramaaufnahmen nur Nachweise für die Platznutzung sind. Die Attraktivität des Platzes ist mir verständlich. Fußballregeln der Spielfeldbegrenzung und Spielunterbrechung wie Einwurf und Ecke fallen weg, weil die Platzumrandung und die Netze hinter den Toren den Ball geräuschvoll zurückgeben. Flache Ballschüsse gegen Feldbegrenzungen und Torpfosten erzeugen beliebte Lautstärkehöhepunkte. Geschrei kann ohne Ermahnung erfolgen. Die Illegalität des Platzes und die gesundheitliche Schädigung der Anwohner durch Lärm werden nicht wahrgenommen.

Insgesamt ist zu bedenken, dass das Gelände und die Container nicht vor unberechtigtem Zutritt und Sachbeschädigung gesichert sind. Außerdem haften Schule und Stadtverwaltung bei Personenschäden auf dem Grundstück, weil das Betreten nicht verhindert wird. Ich habe nur versucht, als betroffener Anwohner den gesundheitsschädlichen Schrei-, Bolz- und Ballerlärm an einem Sonntag während der Mittagsruhe zu verhindern: https://photos.app.goo.gl/zuBADBLojHTZG5sV8

Samstag, 23. November 2019, 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr
Der Zugang zum Platz ist durch das geöffnete Tor im Zaun um das Schulgelände und über die Treppe vom immer offenen Parkplatz jederzeit möglich. Bei meinem Betreten und Fotografieren des Grundstücks verlassen zwei Jugendliche sofort das Fußball-Kleinfeld: https://photos.app.goo.gl/t3idms3wdAMNSRtQ7

Mittwoch, 20. November, 13:30 Uhr bis 13:42 Uhr
Erneut muss eine Lehrerin zwei bolzende Kinder vom Platz verweisen. Die Doppelmoral der Lehrkräfte ist bemerkenswert: Selbst lassen sie sich nicht stören, bei Anwohnern ist es ihnen egal. Ab diesem Zeitpunkt kann die Schule nicht behaupten, von der Platznutzung außerhalb des Schulbetriebs gewusst zu haben und das Ausmaß der Lärmstörungen nicht zu kennen.

Mittwoch, 20. November, 11:35 Uhr bis 11:44 Uhr
Der vorherige Vorgang wiederholt sich mit anderen Jugendlichen. Diesmal hat derselbe Lehrer aber einen weiteren Pädagogen zur Verstärkung dabei. Ich sitze nicht ständig am Fester und erwarte die Ereignisse, sondern werde durch den Bolzlärm so wie die Lehrer in den Containern bei geschlossenen Fenstern in der Wohnung gestört.

Mittwoch, 20. November, 9:50 Uhr bis 10:03 Uhr
Die Lehrer haben am Buß- und Bettag unterrichtsfrei, aber nicht dienstfrei. Sie verbringen offensichtlich einen pädagogischen Tag in den Containern. Diese Veranstaltung wird aber von zwei jugendlichen Ballerbolzern in dreizehn vormittäglichen Minuten gestört. Daraufhin untersagt ein Lehrer mit Glatze die Nutzung des Bolzplatzes, weil sich vermutlich der gesamte Lehrkörper durch das Ballern gestört fühlt. Anwohner müssen aber den Bolzlärm an Nachmittagen und Wochenenden aushalten. Spätestens ab heute weiß die Schule, dass der Platz außerhalb des Schulbetriebs über den Zugang vom Parkplatz genutzt wird. Wenn die Schule den Zutritt nicht verhindert, haftet sie auch für Unfälle auf dem Platz. Außerdem geben Pädagogen, die zulassen, dass Anwohner gestört und gesundheitlich geschädigt werden, sich selbst aber nicht stören lassen, Anlass zu Unglaubwürdigkeit und Lächerlichkeit.

Sonntag, 17. November, 16:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Zwei Ballerbolzer schädigen die Anwohner mit Ballknallen bei beginnender Dunkelheit. Offensichtlich ist wetterbedingt am Wochenende keine vorherige Platznutzung erfolgt.

Dienstag, 12. November, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Zwei jugendliche Ballerbolzer nutzen den freien Platz im Anschluss an die Nachmittagsbetreuung und terrorisieren die Umgebung mit idiotischem Ballknallen. Sie ballern trotz Dunkelheit gegen die weiße Platzumrandung. Ich kann sie wegen des abnehmenden Lichts vom Wohnungsfenster aus nicht mehr sehen, muss sie aber hören und ertragen. Das ist Gewalt durch gesundheitsschädlichen Lärm.

Sonntag, 10. November, 10:40 Uhr bis 14:55 Uhr
Bis zu fünf Ballerbolzer vermiesen mir und anwesenden Nachbarn den Sonntagmittag. Ich werde von den Jugendlichen und der Stadtverwaltung gezwungen, diesen idiotischen Lärm mit Knallen und Schreien zu ertragen. Den Störern geht es nicht um fußballüblichen Wettkampf, sondern um das Erzeugen von Krach mit dem Ballern auf die Umrandungen und die Tore. Meist wird mit mehreren Bällen geboltz. Der Lärmterror an diesem Sonntag dauert mehr als vier Stunden im Zeitraum mit Mittagsruhe in den Mietwohnungen.

Samstag, 9. November, 11:40 Uhr bis 14:00 Uhr
Anfangs zwei und später drei jugendliche Knall- und Schreibolzer treiben wieder ihr Unwesen mit Lärmterror und Gesundheitsschädigung für die Anwohner. Schuld ist die Stadtverwaltung, weil sie Bürger nicht schützt und die Nutzung des illegalen Bolzplatzes nicht untersagt und verhindert.

Mittwoch, 6. November, 10:55 Uhr bis 11:25 Uhr

Sonntag, 3. November 2019, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Sonntag, 27. Oktober 2019, 15:45 Uhr bis 17:30 Uhr

Samstag, 26. Oktober 2019, 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Zwei Jugendliche betreten den Platz gegen 11:00 Uhr über die Treppe vom Parkplatz. Sie spielen nicht Torschüsse oder gegeneinander, sondern jeder für sich. Sinn ihres Spiels ist lediglich das Knallen der Ballschüsse gegen die Umrandung. Somit haben sie zwei Bälle. Als einer der Bälle im Gebüsch neben dem Parkplatz verloren ging, beenden sie die Lärmstörung der Anwohner gegen 13:30 Uhr wegen erfolgloser Ballsuche. Geblieben ist mir ein körperlicher Schaden mit dem Ärger über den Lärmterror der zwei Ballerbolzer.

Donnerstag, 24. Oktober 2019, zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr
Schülerinnen und Schüler haben den Aufenthalt während der Pausen in der Nachmittagsbetreuung gänzlich auf den Bolzplatz und neben die Umrandung verlegt. Auf dem eigentlichen Pausenhof befindet sich niemand. Das Pausengeschrei ist somit direkt in die Nähe der Nachbarwohnungen verlagert worden.

Sonntag, 20. Oktober 2019, 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Sonntag, 20. Oktober 2019, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bolzplatzlärm an einem gesamten Wochenende im Oktober
Samstag, der 19. Oktober 2019 um 11:00 Uhr war der Beginn und Sonntag der 20. Oktober 2019 um 18:00 Uhr das Ende der Lärmstörung. Die Verursacher waren keine Kinder, sondern Jugendliche über 14 Jahre. Das Ballspiel von Kindern ist gekennzeichnet durch Schreie und Zurufe, die als Kinderlärm rechtlich in einem bestimmten Rahmen zu dulden sind. Jugendliche hingegen spielen mit kraftvollen und lauten Ballschüssen gegen die Spielfeldumrandung und das Tor. Das ist vorsätzlicher Lärmterror, der vermutlich mit Duldung durch Stadtverwaltung und Schulleitung erzeugt wird. Dieser Personenkreis wohnt mit Sicherheit nicht am Tivoli und würde sich gegen solche Lärmstörungen in der eigenen Wohnumgebung wehren. Mietrechtlich ergibt sich ein Minderungsanspruch von 20 Prozent.

Bolzplatzlärm erstmalig außerhalb der Schulzeiten an einem Sonntag im Oktober
Sonntag, der 13. Oktober 2019, geht in die Geschichte des Tivoli in München ein, weil die Anwohner erstmalig an einem Sonntagnachmittag zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr mit Bolzplatzlärm gestört werden. Mir liegt die schriftliche Mitteilung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vor, das Referat für Bildung und Sport hat angegeben, dass der Platz an Wochenenden und in der Ferienzeit nicht bespielt wird. Falsche Angaben sind Lügen, vermutlich mit dem Vorsatz, den Schwarzbau mit möglichst vielen Argumenten vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung genehmigen zu lassen. Dies gilt ebenso für die Angabe des Schulreferats, der Soccer-Five-Platz diene nur für Pausennutzung. Diese Lüge des städtischen Referats mit dem Namensteil für Bildung zeugt zudem von mangelnder Intelligenz, weil die Anwohner den Bolzplatzlärm während der Unterrichtszeiten hören und die Verursacher nach dem Laubfall sehen können.

Lärm vom schwarz gebauten Fußball-Kleinfeld am 16. September 2019 und danach
Am dritten Septembermontag wache ich um 8:25 Uhr wegen eines Geschreis auf. Der Blick aus dem Fenster lässt mich durch das Laub der Bäume an der Theodorparkstraße erkennen, dass die Containerschule den Schwarzbau des Fußball-Kleinfelds bespielt. Bis etwa 13:00 Uhr ist an Schlaf nicht mehr zu denken. Spieler schreien, Zuschauer jubeln und applaudieren, ein Schiedsrichter pfeift, der Ball knallt ständig und mit Spielabsicht gegen die Umrandung des Spielfelds. Meine Fenster mit der Bezeichnung Thermoplus Phonstop haben keine Chance, die Lärmstörungen zu unterdrücken. Lehrer und Schüler haben es geschafft, den Lärm des bisherigen Gongs und Geschreis zu steigern und um ein Vielfaches an Lautstärke und Dauer zu übertrumpfen.

Vorgeschichte, Zusammenhänge und Vermutungen

Das schwarz gebaute Fußball-Kleinfeld riecht förmlich nach Spezlwirtschaft und Geldverschwendung. Vermutlich hat eine Firma nach Grundstücken gesucht, für die man sogenannte Soccer-Five-Plätze verkaufen kann. Beim städtischen Referat für Bildung und Sport ist man schließlich fündig geworden. Wahrscheinlich war Geld vorhanden und musste ausgegeben werden. Das Vorgehen ohne Baugenehmigung lässt ebenfalls Zwielichtigkeit annehmen. Die Öffentlichkeit sollte wohl vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Eine, mir von einem leitenden Baudirektor mitgeteilte, Verbesserung der Pausenhofqualität war seit vier Schuljahren nicht notwendig gewesen und wird es auch künftig nicht sein, weil die Schule in ihr renoviertes Gebäude zurückkehrt. Außerdem wird der Soccer-Five-Platz mittlerweile nicht während der Pausen, sondern im Rahmen der Unterrichtsstunden genutzt. Mit lehrplangemäßen Schulsport hat dies bestimmt nichts zu tun.

Möglicherweise plant die Stadt mit der Gesamtanlage eine Verlängerung der sechsjährigen Interimsphase, bis nach 25 Jahren der letzte Container verrostet ist. Die Anwohner wären dann um die freie und kultivierte Fläche des über 90 Jahre alten Tennisplatzes betrogen und gezwungen, langfristig die Versäumnisse beim Unterhalt der Schulen in anderen Stadtteilen zu ertragen.

Insgesamt darf nicht übersehen werden, dass ortsfremde Personen, also Mitglieder der Stadtverwaltung, die vermutlich nicht am Tivoli wohnen oder vielleicht sogar noch nie vor Ort waren, über Lebensverhältnisse der Anwohner entscheiden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Referats für Bildung und Sport verstecken sich im Internet hinter einem Organigramm ohne Namensnennung, die bei staatlichen und anderen städtischen Behörden selbstverständlich ist. Das ist nicht mehr zeitgemäß und lässt Feigheit, Transparenzmangel und Schuldhaftigkeit des Referats vermuten.

Opfer sind die Steuerzahler und die lärmgeplagten Nachbarn am Tivoli. Schüler muss man vielleicht ebenso zu den Opfern zählen, weil sie von Schulreferat und Schulleitung zu einem idiotischen Trend aus Amerika verleitet werden, der mit bayerischem Schulsport überhaupt nichts zu tun hat. Auf einer Socceranlage wird vorsätzlich Lärm durch das Abprallen der Ballschüsse von der Feldumrandung erzeugt. Der Kunststoffrasen gibt Mikroplastik an die Umwelt ab. Umrandungen und die Netze erinnern an Käfighaltung – soviel zu städtischer Bildung und Sport nach Münchner Art mit Kunststoff und Blechcontainern. Das Schulreferat lässt ein illegales Bauwerk errichten, das Nachbarn erheblich stört und damit zu Verdrossenheit, Protest und Widerstand führt.

Chronik des TivoliskandalsLink zur Chronik des Tivoliskandals
Meine gesamten Aktivitäten
gegen die Zerstörung
des Tivoli in München