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Aktualisiert am 9. März 2022
Fragen an das Schulreferat
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Landeshauptstadt München |
E-Mail-Bitte um Kenntnisnahme an: buero.ob@muenchen.de |
München, den 9. August 2021
Bitte um Stellungnahme und Beantwortung von Fragen
Zunächst danke ich dem Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München für die Anliegerinformation zur Standzeitverlängerung der Interimsanlage in der Oettingenstraße 78. Die Zustellung des Faltblatts in den Briefkästen der Anlieger erfolgte am 12.07.2021 und beinhaltete das Angebot, Fragen zu stellen. Ich bitte das Referat für Bildung und Sport, zu meinen folgenden Ausführungen Stellung zu nehmen und die 22 Fragen zu beantworten.
Als zuständige Adressen für die Beantwortung von Fragen werden im Faltblatt das Zentrale Immobilienmanagement des Referats für Bildung und Sport sowie die Abteilung Hochbau des Baureferats genannt. Bauliche Angelegenheiten sind aber nur für die Nutzer und nicht für die Anwohner von Bedeutung – ebenso das interne Management der Immobilien. Anwohner sind vielmehr an ausführlichen Nutzungsbestimmungen und rechtlichen Zusammenhängen interessiert, die sie direkt betreffen. Das für Genehmigungen zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV Lokalbaukommission, wurde im Faltblatt aber nicht genannt.
Aus Anwohnersicht steht für die umfassende Beantwortung von Fragen das gesamte Referat für Bildung und Sport in der Pflicht. In Zeiten digitaler Kommunikation und Vernetzung kann die Referatsleitung sicherlich problemlos Informationen aus den eigenen Abteilungen und aus anderen Referaten kurzfristig, wahrheitsgetreu und vollständig einholen.
Die vorliegenden Ausführungen beinhalten Anwohnereinwendungen zur geplanten Standzeitverlängerung, die dem Referat für Bildung und Sport und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV Lokalbaukommission, hiermit zur Kenntnis gebracht werden. Da meine Mitteilungen auch Vorhaltungen zur Rechtmäßigkeit der Vorgehensweisen des Referats für Bildung und Sport machen, bitte ich um Stellungnahme dazu.
Nicht nur die Anlieger, sondern die gesamte Öffentlichkeit hat ein Recht auf die Informationen. Deshalb veröffentliche ich die Fragen in meinem Internetangebot Tivolifoto München und erläutere die gesamten Sachverhalte mit den folgenden Gegebenheiten und Rechtsgrundlagen.

Auffälligkeiten in und zu der Anliegerinformation
Die ursprüngliche Baugenehmigung wurde nicht 2015, sondern bereits am 19. September 2014 erteilt. 2015 erfolgte die vorgesehene Nutzungsaufnahme durch das Wilhelmsgymnasium. Die 2018er-Unterbringung des Maximiliansgymnasiums bis Herbst 2022 widerspricht der genehmigten Nutzungsdauer von sechs Jahren und zwei Monaten um ein widerrechtliches weiteres Jahr.
Insgesamt fällt auf, dass die Anliegerinformation keine Rechtsvorschriften einbeziehen, nach denen die Verlängerung erfolgen soll. Die Mitteilung der Verlängerung an die Anwohner ist für sich gesehen keine Rechtsgrundlage zur insgesamt 18-jährige Nutzungsdauer der Interimsanlage – mit Bauzeit 19 Jahre.
Offensichtlich hat das Referat für Bildung und Sport nur die Anwohner und nicht die gesamte Öffentlichkeit informiert. Im Internetangebot der Landeshauptstadt, in der Rathaus-Umschau und im Amtsblatt ist die zwölfjährige Standzeitverlängerung der Interimsanlage in der Oettingenstraße nicht enthalten, obwohl 2014 ein erhebliches allgemeines Interesse an der rechtlich fragwürdigen und grenzwertigen Interimsnutzung der 90-jährigen Tennisanlage bis 2021 bestanden hat.
Vorgehensweisen im Interimszeitraum
Das Grundstück an der Oettingenstraße wurde am 29. Januar 2014 mit Stadtratsbeschluss als Auslagerungsstandort für die Interimsanlage zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Wilhelmsgymnasiums festgelegt. Gründe für ausgebliebene Klagen der Anwohner gegen die Interimsnutzung waren damals
2018 wurde jedoch mit dem Maximiliansgymnasium eine Schule aus einem anderen Stadtteil bis 2022 in die Oettingenstraße ausgelagert. Für die vorgesehene zweite Viertelschule gab es in diesem Jahr sonderbarerweise keinen Auslagerungsbedarf mehr. Dafür legte das Referat für Bildung und Sport bereits 2018 rechtswidrig fest, dass die andere zweite Schule ohne Genehmigung ein weiteres Auslagerungsjahr bekam.
2019 erweiterte die Stadtverwaltung die Pausenfläche mit verbliebenen Grundstücken der Tennisanlage durch einen privatrechtlichen Überlassungsvertrag bis 2022 und ließ ohne Genehmigung eine Socceranlage bauen. Dabei wurden mögliche Klagegründe der Nachbarn in Kauf genommen, die 2014 und 2018 nicht bestanden hatten. Der Hauptgrund war der Lärm, welcher mit anderen Gründen 2020 zur Anfechtungsklage gegen die Erweiterung führte.
Ab 2018 waren Ausreden oder Schutzbehauptungen über das tatsächlich vorgesehene Ende des Interimszeitraums nicht mehr möglich, weil das geplante Zusatzjahr für das Maximiliansgymnasium und der Überlassungsvertrag für die Erweiterung der Pausenfläche das Gegenteil bewiesen. Folglich musste das Referat für Bildung und Sport den Interimszeitraum über 9/2021 hinaus verlängern lassen.
Im Juli 2021 versucht das Referat für Bildung und Sport mit dem Faltblatt der Anliegerinformation festzulegen, dass zwölf Jahre Verlängerung notwendig sind. Das Faltblatt richtet sich nur an die Anwohner und nicht an die Öffentlichkeit. Es enthält keine rechtlichen Begründungen sowie keine genauen Bestimmungen über Schulen und Zeiträume.
Mit den Erweiterungen hat die Stadtverwaltung bereits im Interimszeitraum mehrere eigene Aussagen, Beschlüsse und Genehmigungen missachtet.
Verwaltungspflichten und Anwohnerrechte
Die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Sie darf Verwaltungsakte und sonstige Maßnahmen, die in Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreifen, nur mit einer Ermächtigung durch Rechtsnormen vornehmen. Die Freiheit der Anwohner bei der Wohnungsnutzung ist aber durch die schulische Nutzung der Interimsanlage mit Soccerplatz vielfältig beeinträchtigt, wie die folgenden Beispiele zeigen (siehe: Offene Briefe an das Maximiliansgymnasium am Tivoli).
Das Referat für Bildung und Sport missachtet die Freiheit der Anwohner bei der Wohnungsnutzung.
Fehlende Rechtsgrundlage
Für die Interimsfläche ist im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München die Sondernutzung Sportanlage festgelegt. Die Grundstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet „Isarauen südlich des lsarrings“. Sie befinden sich in einer Allgemeinen Grünanlage, die als Regionaler Grünzug mit den Isarauen und dem Englischen Garten zusammenhängt. Die Interimsgrundstücke gehören zum Außenbereich, in dem Bauen für schulische Nutzung nach § 35 Baugesetzbuch nicht möglich ist.
Das Gelände und die Container können ohne Rechtsgrundlage nicht langfristig anders genutzt werden. Mit dem 2018er-Nutzerwechsel zum Maximiliansgymnasium ist die Interimsanlage baulich und flächenmäßig erweitert worden – vermutlich, weil die Stadtverwaltung bereits damals die Verlängerung beabsichtigt hatte.
Der Stadtratsbeschluss für die Sanierung des Wilhelmsgymnasiums und die bisherigen drei Genehmigungen sind keine Rechtsgrundlagen für die Verlängerung bis 2033.
Die Anliegerinformation beinhaltet keine Rechtsgrundlagen und inhaltliche Bestimmungen für die Standzeit- und Nutzungsverlängerung.
Täuschungshandlungen
Aus heutiger Sicht haben der Stadtrat 2014 und die Stadtverwaltung 2014, 2017 und 2019 mit der ohne Baugenehmigung errichteten Socceranlage die Anwohner und die Öffentlichkeit über das Nutzungsende September 2021 getäuscht. Der Stadtratsbeschluss, die Bau- und Nutzungsgenehmigungen wären ohne diese zeitliche Begrenzung nicht zustande gekommen. Einwendungen und Klagen zu den Genehmigungen blieben nur deswegen aus, weil die Nutzungsdauer auf sechs Jahre und zwei Monate begrenzt war. Das Referat für Bildung und Sport plante die Auslagerung des Maximiliansgymnasiums bis September 2022 mit einem zusätzlichen, nicht genehmigten Jahr und missachtete vorsätzlich die ursprüngliche Dauer der Interimsnutzung bis September 2021.
Im Interimszeitraum wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, Tatsachen entstellt oder unterdrückt. Die Vorspiegelung betraf das Nutzungsende, die Entstellung das zusätzliche Auslagerungsjahr und die Unterdrückung der vorher wegen Erweiterungen geplanten Verlängerung. Anwohner und Öffentlichkeit wurden mit der Zwischenzeitlichkeit, dem Vorübergehen und dem Ende getäuscht, damit keine Klagen gegen die Nutzung der Tennisanlage für die schulische Auslagerung erfolgen.
Man könnte diese Vorgehensweise auch als geschicktes Taktieren des Referats für Bildung und Sport gegenüber den Eigentümern, Anwohnern und der Öffentlichkeit bezeichnen. Mit der Verlängerung entstünde zwar kein direkter materieller Schaden wie Wertverlust von Grundstücken und Bauwerken, die Lebensqualität für Anwohner wäre aber durch den Lärm und die Freiheitsbeschränkungen gemindert, die von der langfristigen Auslagerungsnutzung für Schulen aus anderen Stadtteilen ausgehen würden.
Die für die Baugenehmigungen und die geplante Verlängerung verantwortlichen Personen haben besonders mit dem Nutzungsende falsche Tatsachen vorgespiegelt. Dadurch schädigen sie und die verantwortlichen Referate das Ansehen der gesamten Stadtverwaltung, der Stadträte und der Bürgermeister.
Das Referat für Bildung und Sport teilt mit der geplanten und rechtlich unbegründeten Standzeitverlängerung nicht nur vorherige, sondern auch künftige Täuschungshandlungen mit.
Vorgehensweisen für die Verlängerung
Die in der Anliegerinformation mitgeteilte Entsprechung des Gebäudes hinsichtlich technischer und energetischer Neubaustandards sowie die Benötigung der Anlage als Ausweichquartier für weitere Sanierungen im Rahmen der Schulbauoffensive sind keine rechtlichen Grundlagen für die Verlängerung. Der Sanierungsbedarf anderer Schulen war bereits 2014 bekannt. Weitere Schulsanierungen wurden in den Informationen nicht bestimmt und die Prüfung anderer Standorte nicht angegeben.
Die Anliegerinformation beinhaltet nicht, ob sich die Stadtverwaltung die Verlängerung selbst gestattet oder ob Einverständnis der Oberen Bauaufsichtsbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde über die Rechtmäßigkeit der langfristigen Verlängerung und der schulischen Flächennutzung im Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich besteht. Bürgerbeteiligung, Bauaufsicht, Natur-, Umwelt- und Lärmschutz werden im Faltblatt nicht erwähnt. Es finden sich keine Hinweise auf Stadtratsbeschlüsse zur Schulbauoffensive und auf ein öffentlich bekanntes, vorheriges Genehmigungsverfahren.
Zu den Handlungsweisen des Referats für Bildung und Sport ist festzustellen:
Das Referat für Bildung und Sport versucht, die Täuschungshandlungen mit der Anliegerinformation zur Verlängerung fortzusetzen.
Pflichten zum Nutzungsende
Die Stadtverwaltung hat Aussagen, Beschlüsse und Genehmigungen schon im Interimszeitraum sowie mit den Anliegerinformationen missachtet. Deshalb muss die Rechtmäßigkeit der geplanten Verlängerung im Rahmen der Täuschungshandlungen und der langfristigen Nutzungsänderung besonders geprüft werden. Dabei zeigt sich, dass die Verlängerung wegen der folgenden Auswirkungen nicht möglich ist:
Ein Faltblatt mit der Anwohnermitteilung der Verlängerung und dem Angebot von Fragen stellt keine Bürgerbeteiligung dar. Es bringt vielmehr den Versuch zum Ausdruck, dass sich das Referat für Bildung und Sport über die Bürger hinwegsetzt und vorherige Täuschungen fortführen will.
Die Nutzung der Interimsanlage über den September 2021 hinaus ist unrechtmäßig. Im Interesse der gesamten Öffentlichkeit muss die Stadtverwaltung die rechtsverbindliche, vorherige Grundstücksnutzung als Sportanlage, Grünanlage und Landschaftsschutzgebiet mit Außenbereichsnutzung wieder herbeiführen.
Nach der genehmigten, zwischenzeitlichen Nutzung ist die Wiederherstellung der Anlage mit rechtmäßiger Nutzung verpflichtend.
Fragen an das Referat für Bildung und Sport
Als betroffener Anwohner und im Interesse der gesamten Öffentlichkeit bitte ich die Leitung des Referats für Bildung und Sport um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Hinweise zur Stellungnahme und Beantwortung
Ich bitte das Referat für Bildung und Sport, Verzögerungen bei der Stellungnahme und Beantwortung der Fragen zu vermeiden, keine mehrfachen Weiterleitungen auf andere Stellen oder Personen mitzuteilen und die angemessene Auskunftspflicht von vier Wochen einzuhalten.
Die Genehmigung und Nutzung der Interimsanlage enden bereits im September 2021. Das Faltblatt mit der Anliegerinformation zur Standzeitverlängerung ist keine Rechtsgrundlage. Anwohnereinwendungen zur geplanten Verlängerung sind den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung mit diesem Schreiben und der E-Mail vorgebracht worden. Verzögerungen oder gänzliches Ausbleiben der Beantwortung wären keine Lösung, sondern eine Bestätigung der Unrechtmäßigkeit.
Wie auf mein Schreiben vom 30. November 2019 sehe ich die Leitung des Referats für Bildung und Sport in der Pflicht, die Fragen zu beantworten. Die damalige Referatsleiterin hat sich erst am 17. Februar 2020 – nach elf Wochen und nach zwei Erinnerungsschreiben – auf mein Schreiben geäußert. Mit dieser Antwort waren zusätzlich meine vorherigen E-Mails vom 18. August 2019 und vom 17. September 2019 erst nach einem halben Jahr beantwortet worden. Somit hat das Referat für Schule für Bildung und Sport Bürgerschreiben missachtet und die Antwortpflicht vernachlässigt, was sich mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht wiederholen darf.
Ich versende die Ausführungen und Fragen als Einschreiben und als E-Mail an das Referat für Bildung und Sport zur Stellungnahme und zur Beantwortung. Um Verzögerungen vorzubeugen und die Nichtbeantwortung zu verhindern, erfolgt die E-Mail auch an die folgenden Adressen zur Kenntnisnahme: Büro des Oberbürgermeisters, Zentrales Immobilienmanagement des Referats für Bildung und Sport, Abteilung Hochbau des Baureferats, Lokalbaukommission des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Bezirksausschuss 1 Altstadt-Lehel.
Die PDF-Datei für dieses Schreiben und die JPG-Datei für das Faltblatt mit der Anliegerinformation befinden sich in den Links oder im E-Mail-Anhang.
Mit diesem Beitrag und den Links am Ende kann sich die Öffentlichkeit im Internet über das gesamte Ausmaß des Skandals am Tivoli informieren: https://tivolifoto.com/2021/07/23/skandal-am-tivoli-verlngerung/. Die Antworten auf die Fragen und die rechtlichen Folgehandlungen werden auf dieser Seite ergänzt.
Mitteilungen des Schulreferats
ohne Stellungnahme und Antworten
Das Schreiben des Schulreferats beinhaltet nach eigener Aussage Mitteilungen und somit keine Stellungnahme oder Antworten auf oben stehende Inhalte oder Fragen. Die behördliche Auskunftspflicht nach § 25 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und der entsprechenden Landesgesetze wird nicht erfüllt. Das Schulreferat missachtet die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung. Täuschen und Verleugnen im Rahmen des gesamten Skandals am Tivoli werden durch den derzeitigen Leiter des Schulreferats fortgesetzt und sind somit weiterhin Kennzeichen grüner und roter Stadtverwaltung und Stadtpolitik in München.
Unbeantwortete Bitten an den Oberbürgermeister und die dritte Bürgermeisterin
| 6. März 2022 | Oberbürgermeister | Zweite E-Mail mit der Bitte, das Schulreferat mit der Beantwortung von Fragen zu beauftragen |
| 30. Januar 2022 | Bürgermeisterin Dietl | E-Mail mit der Bitte um die Beantwortung von Fragen zur Standzeitverlängerung |
| 19. Dezember 2021 | Oberbürgermeister | E-Mail mit der Bitte, das Schulreferat mit der Beantwortung von Fragen zu beauftragen – Anlagen 1, 2, 3, 4 |
Genehmigung durch die Lokalbaukommission
hat die Lokalbaukommission am 7. Februar 2022 den Bauantrag des Schulreferats genehmigt. Die Veröffentlichung im 5. Amtsblatt 2022 ist am 21. Februar 2022 erfolgt.
Weiterführende Links
Link zur Vorgeschichte 2014/15Skandal am Tivoli ► |
Link zur FortsetzungSkandal am Tivoli – Erweiterungen ► |
Link zur Klage am 9. Dezember 2020Skandal am Tivoli – Die Klage ► |
Link zu MitteilungenOffene Briefe an das Maximiliansgymnasium am Tivoli ► |
Link zur Chronik des TivoliskandalsMeine gesamten Aktivitäten gegen die Zerstörung des Tivoli in München ► |