Elfwöchiges Ausbleiben der Bearbeitung

Josef Maria Wagner
Karolinenstraße 6
80538 München

An das Referat
für Stadtplanung
und Bauordnung

München, den 16. Februar 2020

Elfwöchiges Ausbleiben der Bearbeitung meiner Bitte vom 30. November 2019 und Antwortpflicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darauf hin, dass meine Bitte vom 30. November 2019 mit Wiederholung am 16. Dezember 2019 und am 29. Januar 2020 nicht beantwortet worden ist.

Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit dem Namen Bichlmayer sandte mir am 9. Dezember 2019 und am 10. Februar 2020 Mitteilungen, die aber nicht auf meine Bitte eingingen. Das Planungsreferat ist verpflichtet, die Erfüllung oder Ablehnung der Bitte mitzuteilen und zu meinen Vorhaltungen vom 30. November 2019 über die Rechtsverstöße des Bauens im Außenbereich sowie über die Lärmstörungen, Gesundheitsschädigungen und Freiheitsbeschränkungen für Anwohner entgegen der Sportanlagenlärmschutzverordnung Stellung zu nehmen.

Die unberechtigte Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds an der Oettingenstraße durch die Schule besteht trotz des mitgeteilten Bauantrags weiterhin. Personen, die keine Schulangehörige sind, bespielen den Platz trotz der mitgeteilten Maßnahmen des Baureferats nach wie vor außerhalb der Schulzeiten.

Das Referat hat eine Antwortpflicht, die nach EU-Vorgaben „auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs“ zu erfüllen ist. Bundes- und Landesgesetze zu Verwaltungsverfahren schreiben vergleichbare Fristen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner