Dritte Bitte wegen des Ausbleibens von Antworten

Josef Maria Wagner
Karolinenstraße 6
80538 München

An den Oberbürgermeister
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport
An den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel

München, den 29. Januar 2020

Dritte Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 1189/1, Gemarkung Schwabing

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine erste Bitte um Untersagung der unberechtigten Nutzung des nicht genehmigten Fußball-Kleinfelds war am 30. November 2019 erfolgt. Dieses Anliegen wurde jedoch von keiner Seite inhaltlich ausreichend beantwortet. Deshalb musste ich die Bitte am 16. Dezember mit einer weiteren E-Mail zur Erinnerung wiederholen. Auf diese zweite Bitte gab es aber überhaupt keine Antworten. Die Stadtverwaltung verweigert, umgeht, verzögert Antworten oder verweist ungerechtfertigt auf andere Zuständigkeiten.

Das Planungsreferat hatte bereits vor dem 4. Juli 2019 das Schulreferat aufgefordert, den Bauantrag nachzuholen. Dieser ist vermutlich seit einem halben Jahr nicht gestellt worden, weil er nicht genehmigungsfähig ist. Wird das Grundstück als Pausenhof genutzt, dann handelt es sich um unberechtigte schulische Nutzung im Außenbereich. Wird das Grundstück als Sportfläche gesehen, dann handelt es sich um unberechtigte Nutzung wegen der Sportanlagenlärmschutzverordnung, weil der Abstand zu den Wohnungen zu gering und der Lärm durch das Ballknallen auf die Spielfeldumrandung zu hoch ist. Die Nutzung ist somit in jedem Fall zu untersagen.

Die öffentliche Verwaltung hat eine Verpflichtung zur Beantwortung der Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen. Der Münchner Oberbürgermeister und Teile der Stadtverwaltung verstoßen wegen der fehlenden Antwort gegen die behördliche Bearbeitungspflicht, wie sie bei Verwaltungsverfahren des Freistaats, der Bundesrepublik und der EU vorgegeben ist. Die Leiterinnen, Verantwortliche und Beamte in den Referaten Stadtplanung und Bauordnung sowie Bildung und Sport verletzen in dieser Angelegenheit ihre Amtspflichten und den Diensteid.

Ich habe als Einzelperson ein Recht, zu erfahren, ob der gesamtverantwortliche Oberbürgermeister, das Planungsreferat und das Schulreferat meiner Bitte zustimmen oder sie ablehnen. Die Bitte ist umfangreich rechtlich begründet, und die Teile der Stadtverwaltung sind ebenfalls zur umfassenden rechtlichen Begründung verpflichtet. In diesem Sinne war das Schreiben des Planungsreferats vom 23. September 2019, wie von mir in der ersten Bitte nachgewiesen, unzureichend gewesen. Außerdem hat sich die Bedingungslage geändert.

Die Lärmstörungen erfolgten regelmäßig in den Schulwochen während der Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr. An Wochenenden, Feiertagen, besonders in der Weihnachtszeit und in den Ferien, kam es seit meiner zweiten Bitte erneut zu den folgenden Lärmstörungen:
Sonntag, 22. Dezember 2019, 13.10 Uhr bis 13:30 Uhr und 14:50 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 26. Dezember 2019, 12:06 Uhr bis 12:50 Uhr und 14:50 Uhr bis 16:50 Uhr
Montag, 30. Dezember 2019, 14:45 Uhr bis 15:50 Uhr
Freitag, 3. Januar 2020, 14:20 Uhr bis 16:40 Uhr
Montag, 6. Januar 2020, 14:50 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 11. Januar 2020, 15:00 Uhr bis 17:05 Uhr
Sonntag, 12. Januar 2020, 15:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Samstag, 18. Januar 2020, 14:45 Uhr bis 15:50 Uhr
Samstag, 25. Januar 2020, 16:07 Uhr bis 17:30 Uhr

Bei Anwesenheit von Lehrkräften ohne Schulbetrieb hatte ich bereits fünf Mal den Platzverweis von Jugendlichen durch Schulangehörige beobachtet. Diese wurden offensichtlich in den Containern, ebenso wie ich in der Wohnung, durch den Bolz- und Ballerlärm erheblich gestört. Die Entfernung zu Schulräumen ist teilweise gleich wie zu meiner Wohnung, die noch dazu in der Hauptwindrichtung liegt. Ist kein Schulpersonal anwesend, können sich betroffene Anwohner gegen den Lärmterror nicht wehren, weil sie über kein Hausrecht verfügen.

Eine zwei Meter breite Lücke im Zaun um das Gelände lädt zur unberechtigten Nutzung des Fußball-Kleinfelds ein. Diese befindet sich rechts vom Haupttor in der Oettingenstraße und ist dem Schulpersonal bekannt. Der öffentliche Zutritt zum Parkplatz, danach zum Grundstück mit dem Bolzplatz und dem Tennisplatzgebäude ist jederzeit möglich. Man gelangt sogar ungehindert auf das Interimsgrundstück mit den Containern. Außerhalb des Schulbetriebs ist neben dem Lärmterror auf dem Bolzplatz Sachbeschädigung möglich, z. B. mit Graffiti. Zudem lässt der Putzdienst bei Anwesenheit die Eingangstür zu den Containern offen, was zum Zutritt der Containergebäude mit allen kriminellen Handlungen befähigt.

Die mir am 9. Dezember 2019 mitgeteilte Unterbindung der unautorisierten Nutzung des Fußball-Kleinfelds außerhalb der Schulzeit ist nicht erfolgt. Das Schulreferat hatte diese Bitte des Planungsreferats nicht beachtet.

Am 4. Dezember 2019 hatte mich das Schulreferat um Geduld gebeten, weil ich vom Zentralen Immobilien Management eine Antwort erhalten werde, die bislang jedoch ausblieb.

Der Bezirksausschuss hatte mein Anliegen auf die Tagesordnung der letzten Sitzung gesetzt und mich dankenswerterweise eingeladen. Meine Teilnahme war allerdings nicht möglich. Der gesamte Sachverhalt ist aber umfangreich von mir schriftlich dokumentiert und rechtlich begründet.

Die Nutzung des illegalen Fußball-Kleinfeld ist für Anwohner weiterhin eine vorsätzliche Körperverletzung und Freiheitsbeschränkung, die von der Stadtverwaltung mit Rechtsbrüchen veranlasst und geduldet wird. Ich bitte die Stadtverwaltung zum dritten Mal, die unberechtigte Nutzung des Fußball-Kleinfelds zu untersagen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Maria Wagner

Chronik des Tivoliskandals Link zur Chronik des Tivoliskandals
Meine gesamten Aktivitäten
gegen die Zerstörung
des Tivoli in München